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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schreien“ veröffentlicht wurden

Landgericht Mannheim, Urteil vom 11.03.1976
- 4 S 130/75 -

Nächtliche Ruhestörung durch krankheitsbedingtes Schreien und Brüllen rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters

Vermieter hat berechtigtes Interesse an Kündigung

Stört ein Mieter durch nächtliches Brüllen und Schreien die Nachtruhe, so liegt ein berechtigtes Interesse an einer ordentlichen Kündigung vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ruhestörung krankheitsbedingt erfolgte. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung störte wiederholt zwischen 0 und 4 Uhr durch lautes Brüllen und Schreien die Nachtruhe. Nachdem sich einige Mieter beim Vermieter darüber beschwerten und mit Kündigung drohten, kündigte der Vermieter den Ruhestörer. Dieser verwies jedoch darauf, dass die Störungen auf eine neurologische Erkrankung zurückzuführen sei und man ihm daher nichts vorwerfen könne. Zudem haben die Störungen auch nur für jeweils 10 Minuten angedauert. Der Fall landete schließlich vor Gericht.Nach Ansicht des Landgerichts Mannheim sei die ordentliche Kündigung des... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008
- 409 C 285/08 -

Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung und stellt keinen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar

Kinderlärm ist dem Kleinkinddasein immanent und deshalb sozialadäquat

Dringt Kinderlärm bis zu einer Zeit bis 22 Uhr aus der benachbarten Wohnung, so stellt dies keinen zur Mietminderung berechtigten Grund dar. Der beeinträchtigte Mieter kann auch nicht fristlos das Mietverhältnis kündigen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter eines Mehrfamilienhauses wegen Kinderlärms bis 22 Uhr ihre Miete. Auch bemängelten sie das nächtliche Weinen und Schreien der Kinder. Die Mieter kündigten darüber hinaus außerordentlich das Mietverhältnis. Der Vermieter wies die Kündigung zurück und begehrte Zahlung des rückständigen Mietzinses.Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf... Lesen Sie mehr




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