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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schönheitsreparaturen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 26.10.2023
- 210 C 176/23 -
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel wegen Formulierung "Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen"
Schönheitsreparaturpflicht umfasst kein Streichen der Fenster von außen
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel unter anderem "das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen", so ist die diese unwirksam. Denn die Formulierung kann so verstanden werden, dass die Fenster auch von außen gestrichen werden sollen, was unzulässig wäre. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin im September 2022 stritten sich die ehemaligen Vertragsparteien über die Auszahlung der Mietsicherheit. Die Vermieter behielten einen Teil der Mietkaution wegen Kosten für Maler- und Lackierarbeiten ein. Die Mieter hielten die mietvertragliche Schönheitsreparaturklausel für unwirksam, da diese Ihnen das Streichen der Fenster von außen in unzulässigerweise aufbürde. Die entsprechende Klausel lautete auszugsweise: "Schönheitsreparaturen umfassen [...] das Streichen […] der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen". Die Mieter erhoben... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2023
- VIII ZR 280/21 -
BGH: Vermieter kann fiktiven Schadensersatz wegen Mietschäden und unterlassener Schönheitsreparaturen sowie Rückbauten verlangen
Voraussetzung ist Ende des Mietverhältnisses
Ist das Mietverhältnis beendet, kann der Vermieter auf Basis der voraussichtlich erforderlichen, aber noch nicht aufgewendeten ("fiktiven") Kosten Schadensersatz wegen Mietschäden und unterlassener Schönheitsreparaturen sowie Rückbauten verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende des Mietverhältnisses über eine Wohnung erhob ein Vermieter im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Lüdenscheid Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen Mietschäden sowie unterlassener Schönheitsreparaturen und Rückbauten. Der Vermieter machte insofern die Zahlung eines Kostenvorschusses geltend. Sowohl das Amtsgericht als auch das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.05.2022
- VIII ZR 277/20 -
BGH: Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann Vermieter fiktiven Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen verlangen
Schadensersatz auf Grundlage eines Kostenvoranschlags
Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter fiktiven Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen verlangen. Ein Schadensersatz auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ist somit möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin nach Beendigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung im Jahr 2017 gegen ihre ehemalige Mieterin auf Zahlung von Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Der Schadenersatzanspruch basierte auf einem Kostenvoranschlag eines Malerbetriebs. Sowohl das Amtsgericht Kerpen als auch das Landgericht Köln gaben der Klage... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2022
- 67 S 240/21 -
Unwirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen
Zulässig ist Quotenabgeltung als Bestandteil des Mietzinses
Eine Quotenabgeltungsklausel ist regelmäßig unwirksam. Sie kann aber zulässig sein, wenn sie als Bestandteil des Mietzinses vereinbart wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung seit dem Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte auf Rückzahlung der geleisteten Mietsicherheit. Die Vermieterin hielt den Anspruch für nicht gegeben, da sie einen Anspruch auf Zahlung in gleicher Höhe aus einer vereinbarten Quotenabgeltungsklausel zu stehe. Die Klausel regelte die quotale Abgeltung von Schönheitsreparaturen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.07.2021
- 65 S 264/20 -
Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen
Geringfügige Abnutzungen begründen keine Renovierungspflicht
Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen. Denn nicht jede geringfügigen Abnutzung begründet eine Renovierungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen eine ehemalige Wohnungsmieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Neukölln auf Zahlung von Schadensersatz. Die Vermieterin gab an, die Wohnung professional habe streichen lassen müssen, da die Mieterin ihrer Renovierungspflicht nicht nachgekommen sei. Es ging dabei unter anderem um Schattierungen an den Wänden, die durch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Homburg, Urteil vom 20.05.2021
- 7 C 206/20 (17) -
Schönheitsreparaturpflicht umfasst grundsätzlich nicht Kellerraum
Schönheitsreparaturen sind nur Arbeiten innerhalb der Wohnung
Eine Schönheitsreparaturpflicht umfasst grundsätzlich nicht den mitangemieteten Kellerraum. Denn nach § 28 Abs. 4 Satz 1 II. BV sind Schönheitsreparaturen nur Arbeiten innerhalb der Wohnung. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in St. Ingbert sollte nach Mietvertragsende im Mai 2020 Renovierungsarbeiten durchführen. Dem kam sie auch nach, jedoch nur innerhalb der Wohnung. Der Vermieter war der Meinung, dass auch der mitangemietete Kellerraum renoviert werden müsse. Da die Mieterin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Landgericht Krefeld, Urteil vom 25.08.2021
- 2 S 26/20 -
Vorliegen einer renovierten Wohnung bei Vorliegen von allenfalls Gebrauchsspuren mit Bagatellcharakter
Unrenovierter Zustand bei Bemalung einer Wand mit Dreiecken, Vorhandensein einer lila-grünen Bordüre und aufgeklebten Sternenhimmel
Eine Wohnung wird dann in einem renovierten Zustand übergeben, wenn sie allenfalls Gebrauchsspuren aufweist, die Bagatellcharakter haben. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn eine Wand mit Dreiecken bemalt, eine lila-grüne Bordüre vorhanden und auf einer Decke ein Sternenhimmel aufgeklebt ist. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Beendigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019, verlangte die Vermieterin die Durchführung von Schönheitsreparaturen. Die Mieter weigerten sich aber dem nachzukommen, da die Wohnung unrenoviert übergeben worden sei. So befand sich zum Zeitpunkt des Einzugs im Kinderzimmer eine lila-grüne Bordüre... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.2020
- 49 C 493/19 -
Unklare Schönheitsreparaturklausel bei Pflicht des Mieters zum "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen"
Unklare Regelung zur Pflicht der Streichung der Fenster auch von außen
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel, dass der Wohnungsmieter für das "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen" verpflichtet ist, so ist unklar, ob das Streichen der Fenster auch von außen geschuldet ist, was unzulässig wäre. Diese Unklarheit geht gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags nach Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Hamburg um die Auszahlung der Mietkaution. Diese hielt die Vermieterin zurück, da die Mieter ihrer Meinung nach nicht ihrer Schönheitsreparaturpflicht nachgekommen seien. Nach einer Klausel im Mietvertrag waren die Mieter unter anderem... Lesen Sie mehr
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 09.07.2020
- 3 S 91/20 -
Keine mietvertragliche Ausgleichspflicht des Vermieters für Durchführung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen durch den Mieter
Möglichkeit eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs
Ein Vermieter ist aufgrund des Mietvertrags nicht verpflichtet, die Kosten einer vom Mieter durchgeführten, aber nicht geschuldeten Schönheitsreparatur zu übernehmen. Es kann aber ein bereicherungsrechtlicher Anspruch gemäß § 812 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Wiesbaden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Hessen auf Erstattung der Kosten für von ihnen durchgeführten Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die Mieter machten pauschal einen Betrag in Höhe von 1.000 EUR geltend. Der Vermieter lehnte eine Einstandspflicht mit der Begründung ab, dass die Mieter zur Vornahme der Arbeiten nicht verpflichtet... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.2020
- VIII ZR/18 VIII ZR 2770/18 -
BGH zu Ansprüchen eines Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung
Mieter von unrenoviert übernommener Wohnungen haben Anspruch auf "frische" Renovierung unter Kostenbeteilung
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.
Im zugrunde liegenden ersten Fall mieteten die Kläger im Jahr 2002 von der beklagten Vermieterin eine bei Überlassung unrenovierte Wohnung in Berlin. Da sich aus ihrer Sicht der Zustand der Wohnungsdekoration zwischenzeitlich verschlechtert habe, forderten sie die Beklagte im März 2016 vergeblich auf, Tapezier- und Anstricharbeiten gemäß einem beigefügten Kostenvoranschlag ausführen zu lassen.... Lesen Sie mehr