wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlüsseldienst“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 08.01.2020
- 171 C 7243/19 -

Nicht jede Abrechnung für Schlüsseldienst­arbeiten gelten als Wucher

Eingesperrt sein allein als Zwangslage nicht ausreichend

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 08.01.2020 die Klage eines Münchners gegen einen Schlüsseldiens­tbetreiber aus Essen auf Rückerstattung eines Großteils des gezahlten Lohnes in Höhe von 621,51 Euro abgewiesen.

Im hier wollte der Kläger an einem Sonntag gegen 22.00 Uhr seine Wohnung verlassen, um seine Mutter zu besuchen. Er konnte allerdings die Wohnungstüre nicht öffnen. Auf der Suche nach einem gewerblichen Schlüsseldienst, an den ihn die Feuerwehr verwiesen hatte, fand er eine Internetseite, die einen 24-Stunden-Notservice anbot. Auf telefonische Frage nach einem konkreten Angebot wurde der Kläger darauf verwiesen, dass sich die Kollegen erst ein genaues Bild vor Ort machen müssten.Gegen Mitternacht erschien der Beklagte vor der Wohnungstüre. Durch deren Briefschlitz übergab er dem Kläger ein Formular. Dort waren jeweils "netto"... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.11.2016
- 1 RVs 210/16 -

Überteuerte Abrechnungen für Schlüssel­dienst­arbeiten gelten nicht immer als Wucher

Ausgesperrtsein allein als Zwangslage im Sinne des Strafgesetzes nicht ausreichend

Rechnet der Schlüsseldienst überteuert ab, so ist das nicht in jedem Fall als Wucher strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch eines Schlüssel­dienst­betreibers. Ob die Rechnung des Schlüsseldienstes bezahlt werden muss, war in dem Verfahren nicht zu entscheiden.

Im zugrunde liegenden Verfahren war der Betreiber eines Schlüsseldienstes angeklagt. Dieser war von einem Mann gerufen worden, der sich an einem Samstagnachmittag versehentlich aus seiner Wohnung ausgeschlossen hatte. Nach nur einer Minute öffnete der Schlüsseldienst die Wohnungstür mit einer Plastikkarte. Hierfür rechnete er rund 320 Euro ab. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2016
- 274 C 24303/15 -

AGB-Klausel zur Haftungs­beschränkung muss verständlich sein

Bedingungen der Haftungs­beschränkung müssen für typischen Verbraucher hinreichend nachvollziehbar sein

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Haftungs­beschränkung in allgemeinen Geschäfts­bedingungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit dann unwirksam ist, wenn die Klausel unverständlich ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aus München und Mitglied in einem Verein zur Wahrnehmung und Förderung der Interessen des Kraftfahrzeugwesens und des Motorsports. Der Mitgliedsvertrag beinhaltet die Verpflichtung zur Pannen- und Unfallhilfe, um die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs herzustellen. In den allgemeinen Vertragsbedingungen des Vereins findet sich folgende Klausel:... Lesen Sie mehr

Werbung

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2016
- L 3 U 3922/15 -

Verletzung bei "Einstieg" in die eigene Wohnung ist kein Arbeitsunfall

Bei Einstieg in Wohnung standen nicht betriebliche Erfordernisse sondern private Interessen im Vordergrund

Ein Arbeitnehmer, der infolge des Verlustes seines Schlüsselbundes vor verschlossener Haustür steht, einen Schlüsseldienst herbeiruft und gleichwohl versucht, über ein Fenster einzusteigen, um eine Beschädigung der Haustür durch den Schlüsseldienst zu vermeiden und dabei abstürzt, erleidet keinen Arbeitsunfall.

Die 43-jährige Versicherte des zugrunde liegenden Verfahrens war in einer Gaststätte beschäftigt. Sie bemerkte im Laufe des Vormittags, als sie mit ihrem Pkw Lebensmittel einkaufen sollte, dass ihr Schlüsselbund fehlte und wollte zuhause den Ersatzschlüssel holen. Sie verständigte einen Schlüsseldienst und ließ sich von ihrem Arbeitgeber nach Hause fahren. Als der Schlüsseldienst ihr... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.06.1987
- 33 C 1229/87 - 26 -

Bei fehlender Schließbarkeit der Wohnungseingangstür darf der Mieter auf Kosten des Vermieters den Einbau einer neuen Tür in Auftrag geben

Wegen der Gefahr eines Diebstahls besteht ein dringendes Interesse des Mieters an sofortiger Beseitigung des Mangels

Schließt eine Wohnungseingangstür nicht mehr, so darf der Mieter ohne weitere Benachrichtigung des Vermieters den Einbau einer neuen Tür in Auftrag geben. Die dadurch entstandenen Kosten kann er vom Vermieter ersetzt verlangen. Denn aufgrund der Gefahr eines Diebstahls besteht ein dringendes Interesse an der sofortigen Beseitigung des Mangels. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1986 teilte der Mieter einer Wohnung seiner Hausverwaltung mit, dass sich seine Wohnungseingangstür nur unter Anwendung mit Gewalt öffnen ließ. Er bat daher um Behebung des Mangels. Noch am gleichen Tag ließ sich die Tür jedoch gar nicht mehr öffnen. Nachdem er mehrmals erfolglos versuchte den Hausmeister zu einer Reparatur zu bewegen,... Lesen Sie mehr

Landgericht Bremen, Urteil vom 07.01.1996
- 1 O 725/96 -

Kosten eines Schlüsseldienstes: Zuschläge für PKW-Bereit­stellungs­kosten und Sofort­dienst­leistungen unzulässig/ Unzulässigkeit einer Zusatzgebühr bei nicht sofortiger Bar- bzw. Scheckbezahlung

Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge grundsätzlich zulässig

Ein Schlüsseldienst darf in seinen AGB keine Klauseln verwenden, wonach für die PKW-Bereitstellung und Sofort­dienst­leistungen ein Zuschlag geschuldet ist. Ebenfalls unzulässig ist die Erhebung einer Bearbeitungs-/ Buchungsgebühr bei nicht sofortiger Bar- bzw. Scheckbezahlung. Zulässig sind aber Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge, soweit in den AGB klargestellt wird, dass diese Zuschläge nur einmal anfallen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Bremen über die Zulässigkeit einiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Schlüsseldienstes entscheiden.Nach Ansicht des Landgerichts Bremen sei es einem Schlüsseldienst nicht gestattet in seinen AGB Klauseln zu verwenden, die Zuschläge für die Kosten einer PKW-Bereitstellung... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 05.05.2006
- 37 M 2/06 -

Schlüsseldienst-Rechnung über 100 Prozent über dem Marktpreis: Schlüsseldienstmitarbeiter macht sich des Wuchers, des Betrugs und der Nötigung schuldig

Techniker nutzt Unwissen über marktübliche Preise und Notsituation seiner Kunden aus

Ein Schlüsseldienst darf die Notlage seiner Kunden nicht ausnutzen, in dem er unter Androhung des Wiederausbaus eines ausgewechselten Türschlosses die Zahlung eines zu hohen Rechnungsbetrages verlangt. Liegt der geforderte Betrag über dem Doppelten des üblichen Marktpreises und klärt der Mitarbeiter nicht richtig über kostengünstige Alternativen der Türöffnung oder Auswechseln des Türschlosses auf, so kann sich der Verantwortliche des Wuchers und Betrugs schuldig machen. Dies geschah vor dem Landgericht in Bonn.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Paar aus seinem Haus ausgeschlossen, weil ihnen die Haustür zugefallen war und der Schlüssel von innen im Schloss steckte. Der Mann schaltete telefonisch einen ortsansässigen Schlüsseldienst ein, woraufhin ihm ein Techniker geschickt wurde. Obwohl er die über 30 Jahre alte Haustür in wenigen Augenblicken mittels eines Öffnungsdrahtes hätte öffnen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 21.04.2009
- 4 C 0012/08 -

Sittenwidrig überhöhte Vergütung: Schlüsselnotdienst muss bei Wucher zuviel berechnetes Geld zurückerstatten

Kunde muss nicht mehr als die Kosten für die schonendste und günstigste Methode der Türnotöffnung tragen

Wer eine Türnotöffnung in Auftrag gibt und dafür einen überhöhten und damit sittenwidrigen Rechnungsbetrag bezahlt, kann die Rückerstattung des zuviel gezahlten Geldes verlangen. Einbehalten darf der Schlüsselnotdienst nur den Betrag, der für die Durchführung der tatsächlich notwendigen Arbeiten zu berechnen ist. Auch die Anfahrtkosten dürfen maximal für die Weglänge berechnet werden, der zwischen Firmensitz und Einsatzort liegt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor.

Im vorliegenden Fall nahm eine Kundin den Schlüsselnotdienst in Anspruch und bezahlte anschließend den geforderten Rechnungsbetrag. Später forderte sie jedoch einen Teil des Geldes zurück, da der Rechnungsbetrag nach ihrer Ansicht zu hoch angesetzt worden sei.Die Klägerin im vorliegenden Fall habe nach Auffassung des Amtsgerichts Bremen gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.01.2002
- 6 W 218/01 -

Schlüsseldienste: 100 % überteuerte Preise sind verboten - Anbieter müssen Kunden vorab richtigen Preis nennen

Um 100 % überteuerte Schlüsseldienstleistungen sind Wucherpreise und stellen einen Wettbewerbsverstoß dar

Ein Vertrag, der für Schlüsseldienstleistungen Preise vorsieht, die mehr als 100 % über einer noch angemessenen Vergütung liegen, ist sittenwidrig. Wer als Monteur wucherähnliche Rechtsgeschäfte tätigt, begeht zugleich einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Mit dieser Begründung gab das Oberlandesgericht Frankfurt am Main dem Antrag eines Wettbewerbers statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber eines Schlüsseldienstes.

Damit untersagte das Gericht den Betreibern, bei telefonischen Anfragen den voraussichtlichen Gesamtpreis einer Schlüsseldienstleistung unzutreffend anzugeben sowie für die Erbringung von Schlüsseldienstleistungen Preise zu berechnen, die 100 % oder mehr über dem noch angemessenen Preis liegen. Zudem dürfen sie ihre Kunden nach der Erbringung von Schlüsseldienstleistungen nicht durch... Lesen Sie mehr

Landgericht Paderborn, Beschluss vom 11.11.2008
- 7 O 67/06 -

Hohe Ordnungsgelder wegen irreführender Telefonbuchwerbung eines Schlüsseldienstes

Landgericht Paderborn bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale

Das Landgericht Paderborn hat gegen ein bundesweit aktives Schlüsselnotdienstunternehmen empfindliche Ordnungsgelder in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen den Geschäftsführer des Unternehmens in Höhe von 20.000 Euro verhängt.

Dem Unternehmen und dem Geschäftsführer war bereits im Frühjahr 2007 von dem Oberlandesgericht Hamm verboten worden, in einem Telefonbuch mit einem Betriebssitz zu werben, wenn unter dieser Anschrift gar kein Betriebssitz unterhalten wird (Urteil vom 29.03.2007, Az. 4 U 11/07). Das Gericht hatte seinerzeit ausgeführt, dass die Werbung mit einer örtlichen Anschrift und Telefonnummer... Lesen Sie mehr




Werbung