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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schleichwerbung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hagen, Urteil vom 13.09.2017
- 23 O 30/17 -
Posten von Bildern mit Produkten unter Nennung des Produktnamens bei Instagram ohne Kennzeichnung als Werbung unzulässig
Unzulässige Verschleierung des werbenden Charakters der Post
Veröffentlicht ein Instagram-Nutzer Fotos mit Produkten und unterhält sich der Nutzer mit seinen Followern über die Produkte jeweils unter Nennung des Produktnamens und Setzung eines Links zu den jeweiligen Unternehmen, so liegt eine unzulässige Schleichwerbung vor. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall betrieb eine Instagram-Nutzerin auf der Plattform einen Mode-Blog. Sie veröffentlichte dabei Fotos mit einem Produkt und nannte dabei die Marke. Zudem befand sich auf dem Foto ein Link zu der Homepage des jeweiligen Unternehmens. Daneben kommunizierte sich mit ihren Followern, wobei die Instagram-Nutzerin wiederum die Produktmarken nannte und zugleich einen Link zu dem Unternehmen setzte. Ein Verein zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder aus der Modebranche sah dies als unzulässige Schleichwerbung an, da ein Hinweis in Form von "Anzeige" oder "Werbung" nicht erschien. Der Verein beantragte daher beim... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.06.2019
- 6 W 35/19 -
Influencer dürfen Werbung auf Instagram nicht tarnen
Kommerzieller Zweck einer Veröffentlichung muss deutlich kenntlich gemacht werden
Empfiehlt ein "Influencer" ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor, das damit getarnte Werbung auf Instagram untersagte.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist ein Verein, der sich zugunsten seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs einsetzt. Der Antragsgegner arbeitet als sogenannter Aquascaper und gestaltet Aquarienlandschaften. Über seinen Instagram-Account präsentiert er Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen. Er zeigt dort u.a. Wasserpflanzen einer... Lesen Sie mehr
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.03.2019
- 13 O 38/18 KfH -
Soziale Medien: Schleichwerbung für Produkte durch "Taggen" von Fotos ohne Werbekennzeichnung unzulässig
Deutsches Wettbewerbsrecht verbietet geschäftliche Handlungen mit nicht kenntlich gemachtem kommerziellen Zweck
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Influencerin Pamela Reif ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen hat. Das Gericht folgte damit dem Antrag eines Wettbewerbsvereins, zu dessen Mitgliedern Verlage und Werbeagenturen zählen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Instagram-Posts der Beklagten, die Gegenstand des Rechtsstreits waren, bestehen aus jeweils einem Foto ihrer selbst mit Begleittext. Klickt man auf das Foto, erscheinen sogenannte Tags, die den Namen der Marke der von der Beklagten getragenen Kleidung oder Accessoires enthalten. Mit einem Klick auf einen solchen Tag gelangt man zum Instagram-Account... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2016
- BVerwG 6 C 9.15 -
Schleichwerbung bei Sport 1 zu Recht beanstandet
Nicht gekennzeichnete Integration in Sendung zur Irreführung der Zuschauer geeignet
Wenn in einer vom Rundfunkveranstalter ausgestrahlten Sendung eine nicht als Schleichwerbung gekennzeichnete Werbung enthalten ist und hierfür keine Rechtfertigung durch den Zweck der Sendung besteht, dann verstößt dieser gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrags. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall verbreitet die Klägerin das Fernsehprogramm Sport 1. Sie strahlte eine Sendung aus, in der professionelle Pokerspieler Tipps und Tricks preisgaben. Es handelte sich um einen ursprünglich für den amerikanischen Markt hergestellten, von der Klägerin in Lizenz erworbenen und mit einer deutschen Tonspur versehenen Titel.In der Sendung war das Logo... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.07.2014
- BVerwG 6 C 31.13 -
Liveschaltungen von Sat.1 in das "Hasseröder Männer-Camp" ist nicht als unzulässige Produktplatzierung zu werten
Produkt und Embleme der Brauerei wurden im Rahmen der Übertragung nicht künstlich in den Vordergrund gerückt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Sat.1 nicht die Grenzen zulässiger Produktplatzierung überschritten hat, als es im Vor- und Nachspann zur Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das "Hasseröder Männer-Camp" vornahm.
Seit 2010 ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag Produktplatzierung im Fernsehen ausnahmsweise u.a. in Sportsendungen zulässig. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass das Produkt nicht zu stark herausgestellt wird. Sat.1 übertrug im Mai 2011 das Finale der UEFA-Europa League. Im Rahmen von zwei Liveschaltungen in das „Hasseröder Männer-Camp“ wurde ein Fußballexperte (Reiner Calmund) interviewt, neben dem vier... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2013
- 2 A 10002/13.OVG -
Produktplatzierung im Fernsehprogramm von Sat.1 unzulässig
Vor- und Nachbereitung eines Fußballspiels durch Interviews steht in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit Präsentation von Brauereiprodukten
Die Darstellung einer Biermarke vor und nach der Liveübertragung eines Fußballspiels im Fernsehprogramm von Sat.1 war unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Sportsendung von Sat.1 im Mai 2011 erfolgten vor und nach der Liveübertragung eines Fußballspiels zwei Liveschaltungen zu einem so genannten "Männercamp" einer Bierbrauerei. Die Liveschaltungen wurden durch den Moderator der Vor- und Nachberichterstattung eingeleitet. In den Beiträgen wurde ein ehemaliger Fußballmanager... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.05.2012
- 29 U 515/12 -
Schleichwerbung auf Wikipedia ist unzulässig
Täuschung der Verbraucher über kommerziellen Hintergrund des Eintrages
Werden in einem Wikipedia-Eintrag von dem Geschäftsführer einer Firma die Vorzüge von Produkten geschildert, die er vertreibt, so stellt dies eine unzulässige Schleichwerbung dar. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Unternehmer, der sich auf den Verkauf von Weihrauchpräparaten aus Indien spezialisiert hatte, wendete sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wikipedia-Eintrag. In diesem wurden die Vor- und Nachteile solcher Produkte sowie die Rechtslage zum Import geschildert. Der Eintrag stammte von einem Mitbewerber. Der Unternehmer verlangte... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 09.06.2011
- C-52/10 -
EuGH: Auch bei Fehlen eines Entgelts kann Schleichwerbung vorliegen
Unzulässige Schleichwerbung im Fernsehen auch ohne Existenz eines Entgelts oder ähnlicher Gegenleistung möglich
Auch bei Fehlen eines Entgelts oder einer ähnlichen Gegenleistung im Zusammenhang mit einer Fernsehwerbung kann eine beabsichtigte Schleichwerbung vorliegen. Die Existenz eines Entgelts als notwendige Voraussetzung für die Feststellung dieser Absichtlichkeit anzusehen, könnte den Schutz der Interessen der Fernsehzuschauer gefährden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ unterwirft die Fernsehwerbung einer Reihe von Mindestnormen und Kriterien, um sicherzustellen, dass die Interessen der Verbraucher als Zuschauer umfassend und angemessen geschützt werden. Sie verbietet „Schleichwerbung“, die definiert wird als „die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marke oder Tätigkeiten eines Herstellers... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2008
- 2 A 10327/08.OVG -
Irreführende Schleichwerbung bei Sat. 1-Show "Jetzt geht's um die Eier!"
Die in der von Sat. 1 im April 2006 ausgestrahlten Sendung "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" gezeigte Werbung der Firma L. durfte von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz als irreführende Schleichwerbung beanstandet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im April 2006 strahlte Sat. 1 die Sendung "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" aus, in der Prominente in einem Kochwettbewerb sowie in Geschicklichkeitsspielen gegeneinander antraten. Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung übertrug Sat. 1 der PS Event GmbH, vertreten durch die Veranstaltungs und Vermarktungs GmbH (MMP). Nach einem mit der MMP geschlossenen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.12.2008
- VG 27 A 132.08 -
Stefan Raabs WOK WM verstößt gegen Schleichwerbungsverbot
Die Ausstrahlung der Sendungen „TV Total WOK WM 2006“ und „TV Total WOK WM 2007“ durch den Fernsehsender ProSieben hat gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der ProSieben Television GmbH gegen einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgewiesen.
Der Sender hatte die WOK WM, in die Markennamen optisch und verbal eingebunden waren, im März 2006 und 2007 ausgestrahlt. Sowohl der Vor-Ort-Veranstalter der WOK WM als auch die Klägerin sind Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG. Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 25. April 2008 hatte die Medienanstalt die Ausstrahlung der genannten Sendungen förmlich beanstandet und den... Lesen Sie mehr
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