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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „schlechte Witterungsverhältnisse“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.06.2017
- 2-24 O 30/15 -

Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund witterungsbedingter Änderung der Kreuzfahrtroute

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung gegen Reiseveranstalter

Wird die Route auf einer Kreuzfahrt geändert und stellt die ursprüngliche Route einen wesentlichen Teil der Reise dar, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung gemäß § 651 d Abs. 1 BGB. Zudem besteht gegen den Reiseveranstalter kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar für den September 2014 eine Kreuzfahrtreise mit "arktischem Kurs" gebucht. Nach dem Reiseprospekt sollten unter anderem in vier Tagen unterschiedliche Häfen in Grönland angelaufen werden. Aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen entschied sich aber der Kapitän des Kreuzfahrtschiffes, die Häfen in Grönland nicht anzulaufen. Das Ehepaar war damit aber nicht einverstanden und verlangte nach der Kreuzfahrtreise eine Reisepreisminderung. Da zudem auf der Rückreise der Flug von München nach Stuttgart von der Fluggesellschaft annulliert wurde, verlangten sie von der Reiseveranstalterin Ausgleichszahlungen.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2017
- VII ZR 194/13 -

BGH: Auftraggeber nicht zur Zahlung einer Entschädigung bei Baustopp aufgrund außergewöhnlicher Witterungs­verhältnisse verpflichtet

Verhinderung von Frost, Eis und Schnee tatsächlich bzw. wirtschaftlich unmöglich

Kommt es aufgrund von außergewöhnlichen Witterungs­verhältnissen zu einem Baustopp, so ist der Auftraggeber nicht gemäß § 642 BGB zu einer Ent­schädigungs­zahlung an die Baufirma verpflichtet. Denn die Einwirkung von Frost, Eis und Schnee auf die Baustelle kann der Auftraggeber tatsächlich bzw. mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln nicht verhindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar und Februar 2010 mussten die Arbeiten zur Errichtung einer Autobahnbrücke in Brandenburg aufgrund einer außergewöhnlich langen Periode mit Frost, Eis und Schnee unterbrochen werden. Die Baufirma verlangte aufgrund der Unterbrechung eine Entschädigung von der Auftraggeberin in Höhe von ca. 95.400 EUR. Da sich die Auftraggeberin weigerte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 17.02.2016
- 114 C 208/15 -

Fluggast­rechte­verordnung: Kein Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands aufgrund Einstellung der Betankung infolge Gewitters am Startflughafen

Fluggast steht wegen Flugverspätung Ausgleichszahlung zu

Stellt eine Fluggesellschaft die Betankung eines Flugzeugs wegen eines Gewitters ein und kommt es dadurch zu einer Flugverspätung, so kann sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastrechteVO) stützen. Den von der Verspätung betroffenen Fluggästen stehen somit Ausgleichszahlungen nach Art.7 Abs. 1 FluggastrechteVO zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 verpasste ein Fluggast in Frankfurt am Main seinen Anschlussflug nach Singapur. Hintergrund dessen war, dass der Zubringerflug verspätet in Wien gestartet war. Dies war darauf zurückzuführen, dass die Fluggesellschaft aufgrund eines Gewitters die Betankung des Flugzeugs einstellte. Die Fluggesellschaft befürchtete nämlich eine... Lesen Sie mehr

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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 19.08.2015
- 7 S 52/15 -

Flugverspätung aufgrund wetterbedingter Unmöglichkeit zur Landung begründet kein Ausgleichsanspruch

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen

Ist es einem Flugzeug aufgrund der Wetterbedingungen nicht möglich auf dem Zielflughafen zu landen und kommt es dadurch zu einer Ankunftsverspätung, so steht einem Fluggast kein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) zu. Vielmehr kann sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umständen nach Art. 5 Abs. 3 FluggastVO berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Flug von Frankfurt am Main nach Korfu im September 2014 kam mit einer Verspätung von vier Stunden und zehn Minuten an. Hintergrund dessen war, dass über dem Zielflughafen ein Gewitter tobte, welches eine Landung unmöglich machte. Da das Flugzeug nicht genug Treibstoff getankt hatte, um über den Zielflughafen zu kreisen, musste es zum... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.05.2015
- 7 ABR 26/13 -

BAG: Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Übernachtungskosten eines Betriebs­ratsmit­glieds im Rahmen einer Schulung aufgrund schlechter Witterungs­verhält­nisse

Winterliche Witterungs­verhält­nisse führten zu verlängerter Fahrtzeit und erhöhtem Unfallrisiko

Nimmt ein Betriebs­ratsmit­glied an einer Schulung teil, so ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet die Übernachtungskosten zu tragen, wenn die Übernachtung erforderlich war. Davon ist zum Beispiel dann auszugehen, wenn sich aufgrund winterlicher Witterungs­verhält­nisse die Fahrtzeit zum bzw. vom Schulungsort verlängert und das Unfallrisiko erhöht. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebsratsmitglied buchte für sich anlässlich einer Schulung im Dezember 2010 ein Einzelzimmer mit Vollpension. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 314 Euro verlangte das Betriebsratsmitglied von seiner Arbeitgeberin ersetzt. Diese weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass eine Übernachtung angesichts der Entfernung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 01.07.2014
- 538 C 11519/13 und 565 C 850/14 -

Flugverspätungen ohne außergewöhnliche Umstände: Passagiere haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen

Aus Verzögerungen des Vortags resultierende Verspätungen am Folgetag begründen keine außergewöhnlichen Umstände mehr

Passagiere deren Flüge verspätet sind, haben dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn die Verspätungen allein in dem wirtschaftlich ausgerichteten Planungsverhalten des Luft­fahrt­unter­nehmens begründet liegen und nicht auf außergewöhnlich Umstände zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

Das Amtsgericht Hannover hatte im zugrunde liegenden Verfahren über zwei Klagen wegen Flugverspätungen zu entscheiden.In einem Fall war das Flugzeug von Köln/Bonn nach Fuerteventura am 4. März 2014 statt um 11.55 Uhr um 16.30 Uhr gestartet und um 20.14 Uhr, mit 3 Stunden 44 Minuten Verspätung gelandet. In einem anderen Fall war das gleiche Flugzeug von Fuerteventura nach... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.11.2013
- 1 K 639/13.KO -

Soldat erhält nach Tornadounfall höheres Ruhegehalt

Landebahn hätte aufgrund der Wetterverhältnisse nicht benutzt werden dürfen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Pilot eines Kampflugzeuges, der sich bei einer außer Kontrolle geratenen Landung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen schwer verletzt und dadurch dienstunfähig wird, Anspruch auf ein erhöhtes Unfallruhegehalt hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls steuerte am 23. März 2009 gegen 21.00 Uhr ein Kampfflugzeug des Waffensystems Tornado. Nachdem er viermal vergeblich versucht hatte, auf dem Flughafen Cochem-Büchel zu landen, geriet das Flugzeug beim fünften Versuch auf der Landebahn außer Kontrolle, überschlug sich und wurde zerstört. Bei dem Unfall betätigte der Kläger den Schleudersitz und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Geldern, Urteil vom 03.08.2011
- 4 C 242/09 -

Piloten besitzen bei der Flugzeugführung einen großen Ermessensspielraum

Reisende haben keinen Anspruch auf Schadenersatz

Entscheidet ein Pilot, dass eine Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu gefährlich ist, ist diese Einschätzung aufgrund von § 3 Abs. 1 LuftVO grundsätzlich bindend. Dem Piloten kommt dabei ein großer Ermessensspielraum zugute, der vom Gericht nur eingeschränkt auf grobe Fehler überprüft werden kann. Dies hat das Amtsgericht Geldern entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger einen Flug bei der Beklagten. Die Beklagte annullierte den Flug jedoch, weil der Pilot des Zubringerfluges, der die einzusetzende Maschine in Alicante landen sollte, eine Landung für zu riskant hielt und das Flugzeug auf einem anderen Flughafen landete. Nach Einschätzung des Piloten war eine Landung in Alicante wegen einer Gewitterfront und... Lesen Sie mehr




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