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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sachbezogenheit“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2014
- 6 U 75/12 -

Schmähkritik im anwaltlichen Schriftsatz: Vorwurf des "gewerblichen Prozessbetrugs" und "Meisterbetrüger" gegenüber anderen Rechtsanwalt unzulässig

Überschreitung der Grenze der sachbezogenen Auseinandersetzung

Bezeichnet ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt in einem Schriftsatz als "Meisterbetrüger" und bezichtigt ihn des "gewerblichen Prozessbetrugs", so überschreitet er damit regelmäßig die Grenze der sachbezogenen Auseinandersetzung und es liegt eine Schmähkritik vor. Der betroffene Rechtsanwalt kann in diesem Fall auf Unterlassung klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall warf ein Rechtsanwalt seinem Kontrahenten im Rahmen eines Prozesses im März 2011 in zwei Schriftsätzen vor, er sei ein gewerblicher Prozessbetrüger bzw. ein "Meisterbetrüger". Der betroffene Rechtsanwalt hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Unterlassung. Nachdem sich das Landgericht Frankfurt a.M. mit der Klage beschäftigte, musste sich nunmehr das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit dem Fall befassen.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des betroffenen Rechtsanwalts. Ihm habe ein Anspruch auf Unterlassung nach §§ 823, 1004... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2008
- 8 Sa 1736/07 -

Herabwürdigung einer Prozesspartei durch Urteil in Reimform ist grob unangemessen und daher unzulässig

Gericht muss Gebot der Sachbezogenheit und Sachlichkeit beachten

Verfasst ein Gericht das Urteil in Reimform, so ist dies grob unangemessen und unzulässig, wenn damit eine Partei des Rechtstreits herabgewürdigt wird. Das Gericht hat das Gebot der Sachbezogenheit und Sachlichkeit zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau, die im Jahr 2003 als Spielhallenaufsicht tätig war, klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung von Schmerzensgeld und Unterlassung. Hintergrund dessen waren angebliche wahrheitswidrige und damit ehrkränkende Behauptungen des Arbeitgebers im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses. Im Einzelnen ging es um angebliche sexuelle... Lesen Sie mehr