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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „rufschädigende Äußerungen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2021
- VI ZR 52/18 -

BGH: Unterlassen des Weiterbetriebs eines zur Erpressung eingesetzten ehrverletzenden Blogs kann verlangt werden

Anspruch auf Unterlassung wegen Persönlich­keits­verletzung

Richtet sich ein Blog mit ehrverletzenden Aussagen hauptsächlich gegen eine Person und wird der Blog zur Erpressung gegen die Person eingesetzt, kann die Person die Untersagung des Weiterbetriebs des Blogs verlangen. Der Unter­lassungs­anspruch ergibt sich aus einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlich­keits­rechts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2010 betrieb ein Mann im Internet einen Blog, in dem er sich hauptsächlich mit einem Investor beschäftigte. Es gab zahlreiche Blogbeiträge, die sich mit dem Investor und seinen angeblichen Fehlgriffen und Peinlichkeiten befassten. Er wurde wiederholt als "Firmenräuber", "Börsenhallodri" und "Börsenversager" bezeichnet. In den Jahren 2010, 2011 und 2014 soll der Blogger dem Inverstor angeboten haben, den Betrieb des Blogs gegen Zahlung von Beträgen von 100.000 € bis 400.000 € einzustellen. Der Investor klagte schließlich auf Unterlassung. Er wollt erreichen, dass der Blog nicht weiterbetrieben wird.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 07.06.2021
- 4 W 235/21 -

Behauptetes Inaussichtstellen von rufschädigenden unwahren Tatsachen rechtfertigt keine vorbeugende Unterlassungsklage

Fehlen einer Erstbegehungsgefahr

Das behauptete Inaussichtstellen rufschädigender unwahrer Tatsachen rechtfertigt allein keine vorbeugende Unterlassungsklage. Es fehlt insofern an einer Erstbegehungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen einer Firma für Online-Marketing und einem Kunden bestand Streit über die Leistung der Firma. In einer WhatsApp-Nachricht im Februar 2021 an den Geschäftsführer der Firma machte der Kunde seinen Unmut über die angebliche Schlechtleistung freien Lauf und drohte sinngemäß damit, er werde eine Online-Kampagne starten, in der er die... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Beschluss vom 03.07.2013
- 25 O 23782/12 -

Anonyme Äußerungen im Ärzte­bewertungs­portal: Kein Anspruch eines Arztes auf Auskunft über Kontaktdaten eines Portalnutzers

Herausgabe der Daten nur bei Einwilligung des Nutzers oder gesetzlicher Erlaubnis (§ 12 Abs. 2 TMG)

Äußert sich ein Arztbesucher auf einem Ärzte­bewertungs­portal negativ über die Leistungen eines Arztes, so hat dieser grundsätzlich keinen Anspruch gegenüber dem Portalbetreiber auf Auskunft der Kontaktdaten des Portalnutzers. Die Daten dürfen nur herausgegeben werden, wenn der Nutzer dem zustimmt oder ein Gesetz dies erlaubt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.

Im zugrunde liegenden Fall äußerte sich der Nutzer eines Ärztebewertungsportals im Internet negativ und anonym über eine Kinderärztin. Diese sah sich durch den Beitrag in ihren Rechten verletzt und befürchtete negative Auswirkungen auf ihren Praxisbetrieb. Sie klagte daher gegen den Portalbetreiber auf Auskunft der Kontaktdaten des Nutzers, um diesen später auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 12.10.2012
- 158 C 13912/12 -

Amtsgericht München zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungs­portals im Internet

Meinungs- und Kommunikations­freiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Ein Ärztebewertungs­portal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungs­möglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikations­freiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall betreibt die spätere Beklagte unter einer Internetadresse ein Ärztebewertungsportal. Dort bietet sie eine Arztsuche und eine Ärztebewertung an. Internetnutzer können Informationen zu Ärzten und anderen Heilberuflern kostenfrei abrufen. Soweit vorhanden sind auf dem Portal Informationen wie Name, Titel, Fachrichtung, Praxisanschrift und weitere Kontaktdaten... Lesen Sie mehr




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