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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rückflug“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 05.10.2018
- 123 C 9082/18 -
Kein Anspruch auf Entschädigung für verpassten Rückflug bei unmissverständlichen Hinweisen zu Abflug- und Transferzeiten
Keine Verletzung von Informationspflichten durch Reiseveranstalter
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung für einen verpassten Rückflug haben, wenn die Angaben zu Abflug- und Transferzeiten vom Reiseveranstalter unmissverständlich zugänglich gemacht wurden.
Die im Raum Kaiserslautern lebende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens buchte für sich, ihren Ehemann und zwei Kinder für 3.212 Euro eine Pauschalreise vom 24. Dezember 2017 bis 5. Januar 2018 nach Hurghada. Sie behauptete, es habe vor Ort keine Informationen über den Rückflug und den Transfer zum Flughafen gegeben. Eine Reiseleitung sei auch bei mehrfachen Versuchen nicht über die angegebenen Nummern erreichbar gewesen. Es sei an der Tafel ein Blatt Papier angeheftet gewesen, das als Abreiseinformation bezeichnet worden sei. Dort sei aufgelistet worden, dass am 5. Januar 2018 um 22.30 Uhr die Abholung stattfinden solle. Bereits am 2. Januar... Lesen Sie mehr
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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2015
- 22 S 79/15 -
Von Fluggesellschaft stornierter Rückflug wegen verpassten Hinflugs stellt Beförderungsverweigerung dar
Fluggast hat Anspruch auf Ausgleichszahlung
Storniert die Fluggesellschaft den Rückflug, weil der Fluggast den Hinflug verpasst hat, so stellt dies eine Beförderungsverweigerung im Sinne von Art. 2 j) der Fluggastrechteverordnung (VO) dar. Der Fluggast hat in diesem Fall einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine Reisende ihren Flug von Düsseldorf nach Teneriffa verpasst hatte, stornierte die Fluggesellschaft unter Hinweis auf die in ihren AGB enthaltenen Cross-Ticketing-Verbots den Rückflug. Die Reisende sah sich daher gezwungen für den Rückflug einen anderen Flug zu buchen. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 435 EUR verlangte... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 23.05.2017
- 11 S 117/16 -
Keine Auswirkung auf Entschädigungsanspruch wegen vertaner Urlaubszeit nach Buchung einer Ersatzreise
Umstände außerhalb der konkret gebuchten Reise haben keinen Einfluss auf Entschädigungshöhe
Kündigt ein Reisender berechtigt eine Reise und bucht er stattdessen eine Ersatzreise bei einem anderen Reiseveranstalter, hat dies keine Auswirkung auf seinen Entschädigungsanspruch wegen vertaner Urlaubszeit gemäß § 651 f Abs. 2 BGB. Umstände außerhalb der konkret gebuchten Reise haben keinen Einfluss auf die Entschädigungshöhe. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Etwa zwei Wochen vor einer geplanten Reise auf die Malediven im März 2015 erfuhren die zwei Urlauberinnen von ihrer Reiseveranstalterin, dass der vorgesehene Rückflug gestrichen sei und der Rückflug nunmehr zwei Tage früher stattfinde. Zudem sei auf dem Hinflug nunmehr eine Übernachtung in Muscat eingeplant. Die Urlauberinnen hielten dies... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 31.05.2016
- 133 C 265/15 -
Vorverlegung des Rückfluges um über 14 Stunden rechtfertigt Kündigung des Reisevertrags und Entschädigungsanspruch
Unzumutbare erhebliche Beeinträchtigung der Nachtruhe
Verlegt der Reiseveranstalter den Rückflug um fast 15 Stunden vor, so rechtfertigt dies eine Kündigung des Reisevertrags sowie einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Reisepreises. Die durch die Vorverlegung bedingte erhebliche Beeinträchtigung der Nachtruhe muss vom Reisenden nicht hingenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau im November 2014 eine Pauschalreise nach Zypern gebucht. Einige Monate später und vier Monate vor Reisebeginn teilte die Reiseveranstalterin mit, dass aufgrund der Insolvenz der Fluggesellschaft der Rückflug von 14.30 Uhr auf 3.50 Uhr vorverlegt werden müsse. Die Reisende war damit nicht einverstanden und kündigte daher den Reisevertrag.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 17.12.2015
- 568 C 7273/15 -
Verzögerung des Rückflugs um fast 24 Stunden berechtigt Reisenden zur Buchung eines Ersatzflugs
Hotelübernachtungen stellen keine Abhilfemaßnahmen dar
Verzögert sich ein Rückflug um fast 24 Stunden, obwohl die Umbuchung auf ein früheren Ersatzflug möglich ist, darf der Reisende selbst den früheren Ersatzflug buchen und die dadurch entstandenen Kosten gemäß § 651 c Abs. 3 BGB vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Die Buchung einer zusätzlichen Hotelübernachtung durch den Reiseveranstalter stellt keine Abhilfemaßnahme dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2014 verbrachte eine Familie ihren Urlaub auf den Malediven. Da sämtliche Familienmitglieder berufstätig waren und somit wieder montags arbeiten mussten, hatten sie einen Rückflug am Sonntagvormittag gebucht. Kurz vor dem Rückflug teilte die Reiseveranstalterin der Familie jedoch mit, dass sich der Flug um fast 24 Stunden verzögere.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2015
- 20 U 190/13 -
Auslandskrankenversicherung muss Flugkosten zur Notoperation übernehmen
Auch möglicher ärztlicher Behandlungsfehler der Ärzte im Ausland stellt Leistungspflicht der Versicherung nicht in Frage
Ein Krankenversicherer hat einer Versicherten ca. 21.500 Euro für den Rückflug von Portugal nach Deutschland zu erstatten, weil eine gebotene Notoperation der Versicherten in Portugal nicht gewährleistet war. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1971 in Portugal geborene Klägerin aus Gelsenkirchen unterhielt bei der beklagten Versicherungsgesellschaft aus Berlin eine sogenannte Langfristige Auslandskrankenversicherung. Nach den Versicherungsbedingungen erstattet die Versicherung dem Versicherten die durch einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.04.2015
- 2-24 S 150/14 -
Bei Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist Reiseveranstalter zum vorzeitigen Abbruch der Reise berechtigt
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit
Spricht das Auswärtige Amt für ein Urlaubsgebiet eine Reisewarnung aus, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise vorzeitig anzubrechen. Den Reisenden steht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 651 f Abs. 2 BGB wegen vertaner Urlaubszeit zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von politischen Unruhen und der Gefahr terroristischer Anschläge in Ägypten sprach das Auswärtige Amt im Februar 2014 eine Reisewarnung für bestimmte Urlaubsregionen aus. Es wurde zum einen dringend von Reisen in die Regionen abgeraten und zum anderen eine frühere Abreise von bereits anwesenden Urlaubern empfohlen. Eine Reiseveranstalterin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.06.2014
- 30 C 1590/13 (75) -
40 % Reisepreisminderung aufgrund katastrophalen Rückflugs mit Triebwerksausfall und Notlandung
Ausgleichszahlungen nach der FluggastVO kürzen nicht Minderungsanspruch
Ein katastrophaler Rückflug mit Triebwerksausfall und Notlandung rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 40 %. Auf diesen Minderungsanspruch werden nicht etwaige Ausgleichszahlungen nach der FluggastVO angerechnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer 13tägigen Pauschalreise in Thailand im Dezember 2012 wollte ein Ehepaar von Phuket aus und über Abu Dhabi mit dem Flugzeug zurück nach Deutschland. Der Flug startete zunächst pünktlich. Nach etwa 50 Minuten kam es jedoch zu einem Triebwerksausfall. Die Maschine sackte daraufhin ab und wurde stark durchgeschüttelt. Zudem fiel zeitweise... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2011
- 2-24 O 99/11 -
Eyjafjallajökull: Vulkanaschewolke als höhere Gewalt setzt Reisevertrag außer Kraft
Vorliegen "höhere Gewalt" entbindet den Reiseveranstalter von möglichen Schadensersatzverpflichtungen gegenüber Reisekunden
Solange eine Erfüllung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist und deshalb beispielsweise ein Rückflug von einem Urlaubsort entfällt, kann ein Reisender keinen ihm aus diesem Umstand entstehenden Schaden geltend machen. Liegt diese Ursache jedoch nicht mehr vor und kann ein Reiseveranstalter aus anderen Gründen keine umgehende Rückreise gewähren, muss er für den entstehenden Schaden eintreten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau für sich und ihren Lebenspartner eine Pauschalreise auf die Karibikinsel Antigua zu einem Gesamtpreis von 15.535 Euro gebucht. Nachdem der ursprünglich geplante Rückflug nach Frankfurt am Main aufgrund der Aschewolke infolge des Vulkanausbruchs ("Eyjafjallajökull") auf Island ausgefallen war, erfolgte die Rückreise erst neun Tage später. Den Reisenden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000
- 318 c C 128/00 -
Last-Minute: Reisepreisminderung bei vorgezogener Rückflugzeit
Wird der Rückflug um eineinhalb Tage nach vorne verlagert, ist eine entsprechende Reisepreisminderung angemessen
Findet der Rückflug statt um 08.45 Uhr bereits um 03.15 Uhr des Vortages statt, gibt es das anderthalbfache des Tagespreises zurück. Hingegen stellt eine verzögerte Ankunft von vier bis fünf Stunden keinen Reisemangel dar, sondern eine bloße Unannehmlichkeit. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona.
Anlass zur Klage war eine Last-Minute-Pauschalreise nach Ägypten. Erst bei Reiseantritt am Flughafen erhielt die Urlauberin ihre Reisebestätigung. Diese wies entgegen der Reiseanmeldung den Zeitpunkt des Rückflugs statt 8.45 Uhr mit 3.15 Uhr des Vortags aus. Der Rückflug verschob sich also um mehr als einen Tag.Für das Amtsgericht ist dies ein klarer Reisemangel. Denn... Lesen Sie mehr
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