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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Renovierungsarbeiten“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Homburg, Urteil vom 20.05.2021
- 7 C 206/20 (17) -

Schön­heits­reparatur­pflicht umfasst grundsätzlich nicht Kellerraum

Schön­heits­reparaturen sind nur Arbeiten innerhalb der Wohnung

Eine Schön­heits­reparatur­pflicht umfasst grundsätzlich nicht den mitangemieteten Kellerraum. Denn nach § 28 Abs. 4 Satz 1 II. BV sind Schön­heits­reparaturen nur Arbeiten innerhalb der Wohnung. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in St. Ingbert sollte nach Mietvertragsende im Mai 2020 Renovierungsarbeiten durchführen. Dem kam sie auch nach, jedoch nur innerhalb der Wohnung. Der Vermieter war der Meinung, dass auch der mitangemietete Kellerraum renoviert werden müsse. Da die Mieterin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Homburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie müsse nicht den Kellerraum renovieren. Allein der Umstand, dass der Kellerraum mitvermietet wurde, bedeute nicht, dass insoweit auch Schönheitsreparaturen geschuldet waren. Nach § 28 Abs. 4 Satz 1... Lesen Sie mehr

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Landgericht Koblenz, Urteil vom 16.02.2021
- 6 S 188/20 -

LG Koblenz zum Erlöschen des Mietzahlungs­anspruchs nach Renovierungs­arbeiten durch Handwerker vor Mietende

Anspruch auf Mietzahlung nicht erloschen

Das Landgericht Koblenz einem Vermieter den Anspruch auf Fortzahlung der Miete trotz Umzug des Mieters in ein Seniorenheim und Renovierungs­arbeiten in der Wohnung zugesprochen.

Der Kläger vermietete der Beklagten seit 1998 eine Dachgeschosswohnung. Anfang 2019 informierte die Beklagte den Kläger, dass sie aus der Wohnung aus- und in ein Seniorenheim umziehen wolle. Die Beklagte zog ihrer Ankündigung entsprechend Mitte März 2019 aus und zahlte die Miete für den gesamten März. Sie behauptete, dass mündlich vereinbart gewesen sei, dass sie nur noch die Miete... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2021
- 4 K 2245/19 Erb -

Keine Steuerbefreiung bei Einzug in geerbtes Familienheim 18 Monate nach Tod des Erblassers

Kein unverzüglicher Bezug des Familienheims gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 c) ErbStG

Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c) ErbStG tritt nicht ein, wenn erst 18 Monate nach Tod des Erblassers das geerbte Familienheim bezogen wird. In diesem Fall liegt kein unverzüglicher Bezug im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich eine Erbin mit dem Finanzamt über die Steuerbefreiung für ein geerbtes Familienheim. Das Finanzamt bemängelte, dass die Erbin nicht unverzüglich nach dem Erbfall das Familienheim bezogen hatte. Die Mutter der Erbin verstarb im Juli 2016. Die Erbin beabsichtigte daraufhin, in die von der Erblasserin bis zu ihrem Tod genutzte Wohnung im Haus... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.2020
- VIII ZR/18 VIII ZR 2770/18 -

BGH zu Ansprüchen eines Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung

Mieter von unrenoviert übernommener Wohnungen haben Anspruch auf "frische" Renovierung unter Kostenbeteilung

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheits­reparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheits­reparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorations­zustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheits­reparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.

Im zugrunde liegenden ersten Fall mieteten die Kläger im Jahr 2002 von der beklagten Vermieterin eine bei Überlassung unrenovierte Wohnung in Berlin. Da sich aus ihrer Sicht der Zustand der Wohnungsdekoration zwischenzeitlich verschlechtert habe, forderten sie die Beklagte im März 2016 vergeblich auf, Tapezier- und Anstricharbeiten gemäß einem beigefügten Kostenvoranschlag ausführen zu lassen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 28.03.2018
- 410 C 12605/17 -

Reiseveranstalter muss Mehrkosten wegen Buchung einer Ersatzreise aufgrund Bau- und Reno­vierungs­arbeiten im ursprünglich gebuchten Hotel tragen

Vorliegen eines Reisemangels trotz Kenntnis von Bauarbeiten vor Reisebeginn

Kommt es im gebuchten Hotel zu Bau- und Reno­vierungs­arbeiten, so liegt darin ein Reisemangel. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende von den Bauarbeiten schon vor Reisebeginn erfuhr. Der Reisende kann in diesem Fall eine gleichwertige Ersatzreise buchen und die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Paar buchte für die Zeit vom 03.10. bis 14.10.2017 eine Flugpauschalreise nach Teneriffa. Im September 2017 wurde ihnen mitgeteilt, dass in dem gebuchten Hotel 22 Zimmer in der 8. und 9. Etage renoviert werden. Die Reiseveranstalterin konnte auch Nachfragen keine genauen Angaben zum Umfang der Arbeiten machen. Die Reisenden verlangten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2019
- VIII ZR 263/17 -

BGH: Pflichtverletzung des Mieters wegen Abreißens einer Tapete ohne anschließende Neutapezierung

Fehlender Schaden bei Vermieter bei Abriss einer sehr alten und verschlissenen Tapete

Es stellt eine Pflichtverletzung des Mieters dar, wenn er eine Tapete abreist ohne anschließend eine Neutapezierung vorzunehmen. Dem Vermieter steht in diesem Fall aber kein Schadens­ersatz­anspruch nach § 280 Abs. 1 BGB zu, wenn die abgerissene Tapete sehr alt und verschlissen war. Die Darlegungs- und Beweislast zum Zustand und Alter der Tapete trägt der Vermieter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer unrenovierten Doppelhaushälfte nahm an dem Objekt Renovierungsarbeiten vor. So riss er etwa die alte Tapete ab. Nachdem er jedoch erfahren hatte, dass die Vermieterin den Verkauf der Doppelhaushälfte plante, stellte der Mieter die Renovierungsarbeiten ein. Insbesondere tapezierte er die Wände nicht neu. Das Mietverhältnis... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.02.2019
- 1 V 2304/18 -

Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück": Renovierungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern

Finanzamt muss bei Steuerfestsetzung jedoch klar zwischen Kosten der Renovierung und allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenzieren

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.

Beim Fernsehformat "Zuhause im Glück" werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtete er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumte er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 02.05.2018
- 18 S 392/16 -

Keine Schön­heits­reparatur­pflicht des Vermieters aufgrund Unwirksamkeit der Schön­heits­reparatur­klausel

Miet­vertrags­parteien haben Recht an Durchführung von Schön­heits­reparaturen

Ist eine Schön­heits­reparatur­klausel im Mietvertrag unwirksam, ergibt sich daraus nicht, dass der Vermieter nunmehr zur Durchführung von Schön­heits­reparaturen verpflichtet ist. Vielmehr besteht für beide Miet­vertrags­parteien das Recht zur Durchführung von Re­novierungs­arbeiten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen ihre Vermieterin auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe von ca. 7.300 EUR zwecks Durchführung von Schönheitsreparaturen. Zwar waren laut einer Klausel im Mietvertrag die Mieter zur Vornahme der Renovierungsarbeiten verpflichtet, die Klausel war aber unwirksam. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wies die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.08.2018
- VIII ZR 277/16 -

Formularmäßige Übertragung der Schönheits­reparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung auch bei "Renovierungs­vereinbarung" zwischen Mieter und Vormieter unwirksam

Vereinbarung zwischen Mieter und Vormieter hat keinen Einfluss auf Verpflichtungen des Mieters gegenüber Vermieter

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungs­bedürftig übergebenen Wohnung die Schönheits­reparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungs­arbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens war von Januar 2009 bis Ende Februar 2014 Mieter einer Wohnung der Klägerin, die ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren der Vormieterin übergeben worden war. Der von der Klägerin verwendete Formularmietvertrag sah vor, dass die Schönheitsreparaturen dem Mieter oblagen.Am Ende der Mietzeit... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2017
- 67 S 7/17 -

Klausel über Schönheits­reparaturen auch bei renoviert überlassener Wohnung unwirksam

Im Mietvertrag verwendete Klausel zur Kostenübernahme von Schönheits­reparaturen durch Mieter benachteiligt unangemessen

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die in einem Mietvertrag verwendete Klausel "Die Kosten der Schönheits­reparaturen trägt der Mieter" unwirksam ist, sofern sich aus dem Mietvertrag kein Anhalt dafür ergibt, dass dem Mieter dafür ein entsprechender (finanzieller) Ausgleich gewährt wird.

Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits hatten im Jahr 2001 einen Mietvertrag geschlossen, den sie im Jahr 2015 einvernehmlich beendeten. Der beklagte Mieter gab die Wohnung unrenoviert an die klagende Vermieterin zurück. Diese begehrte mit ihrer Klage u.a. Schadensersatz in Höhe von ca. 3.700 Euro für unterlassene Schönheitsreparaturen.Bereits in erster... Lesen Sie mehr




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