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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reisebusse“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 06.06.2018
- 262 C 2407/18 -

Fehlender deutlicher Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht berechtigt Fernbusreisende zur Kündigung des Reisevertrages

Nächtliche Zustiegsmöglichkeit an einer mehr als 20 Kilometer vom Wohnort entfernten Tankstelle vor allem für ältere Reisende nicht zumutbar

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Fernbusreisende, denen kein hinreichend deutlicher Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht gegeben wurde, zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls buchte für sich und ihren Ehemann eine Busreise an die Côte d'Azur für den Zeitraum 17. bis 25. Oktober 2016, bezahlte 1.394 Euro und erhielt eine Buchungsbestätigung vom 15. Juni 2016. Im Reiseprospekt war angekündigt worden, dass man die Reisenden an "Zustiegsmöglichkeiten in der Nähe ihres Wohnortes" abholen würde. Mit Anschreiben vom 29. September 2016 erhielt die Klägerin Reisedokumente, aus denen sich erstmals ergab, dass der Zustieg der Klägerin am 17. Oktober 2016 um 23.45 Uhr an einer Tankstelle in Gießen erfolgen sollte. Daraufhin teilte die Klägerin der Beklagten durch Schreiben vom 1. Oktober... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 15.06.2015
- 122 C 7088/15 -

Fehler selbst verschuldet: Reisende erhalten Mehrkosten nach Nutzung einer falschen Busreiseroute nicht erstattet

Reisenden ist beachtliches Mitverschulden beim Einsteigen in den falschen Fernbus anzulasten

Reisende, die versehentlich in den falschen Bus einsteigen und daraufhin an einer Zwischenhaltestelle umsteigen und eine neue Reiseverbindung buchen müssen, haben keinen Anspruch auf Erstattung der zusätzlich entstandenen Kosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar aus Lüdenscheid buchte im Internet bei einem Münchener Fernbussunternehmen eine Busreise von Hamburg nach Hagen und zurück zum Preis von jeweils 15 Euro. Am 31. Juli 2014 zeigten sie bei Fahrtantritt am ZOB Hamburg dem Busfahrer ihre Fahrkarten und bestiegen gegen 15.30 Uhr den Bus. Als der Bus in Hannover anhielt, fragte der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.05.2012
- I-6 U 187/11 -

30-prozentiger Mithaftungsanteil beim Unterlassen des Anschnallens im Reisebus

Verpflichtung zum Anschnallen besteht gemäß § 21 a Abs. 1 StVO

Die Mithaftung eines Reisenden in Höhe von 30 % für den bei ihm entstandenen Schaden ist sachgerecht, wenn dieser entgegen der Anschnallpflicht den vorhandenen Sitzgurt nicht anlegt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin eine Busfahrt im Reisebus mit dem Beklagten. Sie erlitt bei einer Überquerung von doppelten Bahngleisen eine Lendenwirbelkörperfraktur, denn die Klägerin wurde aus ihrem Sitz hochgeschleudert und fiel dann wieder auf ihren Sitz herab.Das Oberlandesgericht hielt eine Mithaftung der Klägerin in Höhe von 30 % für sachgerecht.... Lesen Sie mehr



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