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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Regenwasser“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Beschluss vom 08.12.2021
- 17 C 125/21 -

Einstweilige Verfügung gegen Vermieter wegen erheblichen Wassereinbruchs infolge von Dachsanierung

Unterlassene Sicherungsmaßnahmen durch Vermieter

Kommt es infolge einer Dachsanierung bei Regen zu erheblichem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung und unterlässt der Vermieter Sicherungsmaßnahmen, so rechtfertigt dies eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit März 2020 ließ die Eigentümerin eines Miethauses in Berlin das Dach sanieren. Infolge dessen kam es in der darunter liegenden Wohnung mehrfach bei stärkerem Regen zu einem Wassereinbruch, was zu erheblichen Schäden führte. Da die Eigentümerin keine erfolgsversprechenden Sicherungsmaßnahmen vornahm, beantragten die Mieter der Wohnung den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Eigentümerin und Vermieterin der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg gab dem Antrag der Mieter statt. Der Vermieter sei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Vorkehrungen getroffen werden,... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2021
- 1 ME 100/21 -

Grund­stücks­eigen­tümer muss im Rahmen des Ent­wässerungs­konzepts nicht Vorsorge für extrem seltene Stark­regen­ereignisse treffen

Ausnahme bei gezielter Ableitung von Niederschlagswasser auf Nachbargrundstück oder Eintritt von erheblichen Schäden

Ein Grund­stücks­eigen­tümer muss im Rahmen des Ent­wässerungs­konzepts keine Vorsorge dafür treffen, dass bei extrem seltenen Stark­regen­ereignissen kein Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück fließt. Eine Ausnahme besteht, wenn gezielt Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück geleitet wird oder erhebliche Schäden zu befürchten sind. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragten die Eigentümer von drei Grundstücken im Jahr 2021 beim Verwaltungsgericht Hannover Eilrechtsschutz gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück. Sie befürchteten eine Verschlechterung der Entwässerungssituation bei Starkregenereignissen und verlangten daher Schutzkonzepte. Das Verwaltungsgericht sah keine drohende unzumutbare Überschwemmung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.06.2019
- 226 C 211/18 -

Zugluft und gelegentliches Eindringen von Regenwasser wegen einfachverglastem Wintergarten einer Altbauwohnung stellt keinen Mangel dar

Mieter nicht zur Minderung der Miete berechtigt

Kommt es bei einem einfachverglasten Wintergarten einer Altbauwohnung zu Zug­luft­erscheinungen und gelegentlichem Eindringen von Regenwasser, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Der Mieter ist daher nicht gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Mieterin einer Altbauwohnung in Berlin im Mai 2018 eine Mietminderung. Hintergrund dessen war, dass es im Wintergarten der Wohnung aufgrund der Einfachverglasung zu Zuglufterscheinungen und bei Starkregen zum Eintreten von Regenwasser kam. Da die Vermieterin darin keinen Mangel sah, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.03.2019
- 3 K 532/18.MZ -

Grundstücks­eigentümer kann von Gemeinde keinen Schutz vor Regenwasser aus angrenzendem am Hang liegenden Außen­bereichs­gelände verlangen

Eigentümer des Wohngrundstücks muss selbst zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen

Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden hängigen Außen­bereichs­gelände einfordern. Der Grundstücks­eigentümer ist zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind Eigentümer eines in einem Bebauungsplangebiet gelegenen Grundstücks, das mit einem Wohnhaus und an der Südgrenze mit einer ca. 0,80 m hohen Mauer bebaut ist. Der Bebauungsplan der beklagten Kommune enthält u.a. Festsetzungen über einen südlich an das Grundstück angrenzenden Wasserabflussstreifen und - getrennt durch einen Wirtschaftsweg -... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.11.2016
- 20 U 148/16 -

Kein Versicherungsschutz durch Wohn­gebäude­versicherung bei Wasserschaden aufgrund Überlastung eines regen­wasser­ableitenden Drainagerohrs

Kein Vorliegen eines versicherten Leitungs­wasser­schadens nach VGB 2014

Kommt es im Keller eines Wohnhauses zu einem Wasserschaden, weil ein zur Ableitung von Regenwasser dienendes Drainagerohr überlastet ist, so liegt kein versicherter Leitungs­wasser­schaden im Sinne der VGB 2014 vor. Versicherungsschutz durch die Wohn­gebäude­versicherung besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall drang bei Niederschlag Wasser in den Keller eines Wohnhauses ein. Grund dafür war nach Angabe der Hauseigentümerin, dass ein Drainagerohr, welches Regenwasser aus einem Fallrohr auf ihr Grundstück ableiten sollte, wegen der Verschlammung eines anderen Drainagerohr überlastet gewesen und deshalb übergelaufen sei. Wegen der entstanden Schäden beanspruchte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 13.07.2017
- 14 U 3092/15 -

Anstauung von Regenwasser auf einer mit einer Mauer umgegebenen Terrasse stellt keine Überschwemmung dar

Wohn­gebäude­versicherung für Wasserschaden im Haus nicht einstandspflichtig

Kommt es zu einem Wasserschaden in einem Haus, weil sich auf einer mit einer Mauer umgebenen Terrasse Regenwasser anstaut, so haftet dafür nicht die Wohn­gebäude­versicherung. Denn in einem solchen Fall liegt keine Überschwemmung im Sinne der Ver­sicherungs­bedingungen vor. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund heftigen Niederschlags staute sich auf der Terrasse eines Ferienhauses Wasser an. Da die Terrasse von einer Mauer umgeben war, konnte das Regenwasser nicht abfließen. Es drang daher in das Untergeschoss des Hauses ein und verursachte dort einen Wasserschaden. Der Eigentümer des Ferienhauses beanspruchte aufgrund dessen seine Wohngebäudeversicherung.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.02.2018
- 9 U 149/17 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz auf regennasser Rampe zu Festzelt

Festzeltbetreiber muss nicht auf offensichtliche Gefahren durch Nässe auf Metallrampe hinweisen

Wer auf einer regennassen, aus Riffelblech angefertigten Aluminiumrampe zu einem Festzelt ausrutscht und stürzt, kann für eine hierdurch erlittene Verletzung allein verantwortlich sein. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt.

Der seinerzeit 48 Jahre alte Kläger aus Arnsberg besuchte im August 2015 das nahe gelegene Festzeltgelände einer Schützenbruderschaft. Auf diesem unterhielt der beklagte Restaurationsbetrieb aus Hamm ein Festzelt. In das Zelt gelangte man über eine aus Riffelblech angefertigte Aluminiumrampe. An dem Tag herrschte Dauerregen. Nach seinem Vortrag rutschte der Kläger beim Verlassen des... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.03.2015
- 7 U 12/14 -

Ein an einer innergebäudlichen Regenwasserzisterne angeschlossenes Regenfallrohr ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung

Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes

Ein Regenfallrohr, das an einer in einem Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, dient zugleich als Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Der Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift auch bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 kam es in einem Gebäude zu einem Nässeschaden, welcher aus einem undichten Verbindungsstück zwischen einer Regenrinne und dem Fallrohr, das zu einer Regenwasserzisterne im Keller führte, stammte. Das in der Zisterne gesammelte Wasser wurde etwa für das Handwaschbecken oder für die Gartenbewässerung weiterverwendet. Aufgrund... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.01.2015
- 20 U 233/14 -

Kein Versicherungsschutz durch Teilkasko­versicherung bei Nässeschäden aufgrund durch Regensturm auf Fahrzeugoberfläche angesammelten Wassers

Kein Vorliegen einer versicherten Überschwemmung oder eines versicherten Sturmschadens

Dringt Wasser in ein Fahrzeug, weil sich aufgrund eines Regensturms Wasser auf der Fahrzeugoberfläche sammelt, das nicht abfließen kann, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Teilkasko­versicherung. Denn in diesem Fall liegt weder eine versicherte Überschwemmung noch ein versicherter Sturmschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Fahrzeughalterin aufgrund Nässeschäden an ihrem Pkw ihre Teilkaskoversicherung. Zu den Schäden kam es, weil sich sturmbedingt Regenwasser auf der Fahrzeugoberfläche sammelte und aufgrund unzureichender Abflussmöglichkeiten in das Fahrzeug drang. Das Wasser verursachte im Fahrzeuginnern einen elektrischen Defekt. Die Fahrzeughalterin meinte,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.07.2016
- 22 U 161/15 -

Hausverkäufer muss Kaufinteressenten über Möglichkeit des Eindringens von Wasser in den Keller bei Starkregen aufklären

OLG Hamm zur Aufklärungspflicht bei dem Verkauf von alten Häusern

Der Verkäufer eines Wohnhauses, dessen Keller im Jahre 1938 gebaut worden ist, muss einen Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei starken Regenfällen Wasser in den Keller eindringt. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit im Ergebnis das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahre 2012 erwarb der heute 54 Jahre alte Kläger aus Lünen für 390.000 Euro von der heute 57 Jahre alten Beklagten aus Lünen ein in Lünen gelegenes Wohnhaus mit einem im Jahre 1938 errichteten Keller. Bei der Besichtigung des Kellers gab der Kläger zu verstehen, den Keller jedenfalls als Lagerraum nutzen zu wollen. Farb- und Putzabplatzungen... Lesen Sie mehr




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