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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Recht zur Totenfürsorge“ veröffentlicht wurden

Landgericht Krefeld, Urteil vom 24.02.2017
- 1 S 68/16 -

Vom Verstorbenen ungewünschte Umbettung durch Toten­fürsorge­berechtigten: Kein Schmerzensgeld des nahen Angehörigen bei nachvollziehbaren Gründen zur Umbettung

Schwerwiegende Per­sönlich­keits­verletzung des nahen Angehörigen bei Umbettung aus sachwidrigen Gründen

Kommt es durch den Toten­fürsorge­berechtigten zu einer Umbettung des Verstorbenen, die dieser so nicht gewünscht hat, so steht einem nahen Angehörigen des Verstorbenen nur dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, wenn die Umbettung aus sachwidrigen Gründen erfolgte. Nur in diesem Fall wird schwerwiegend das Per­sönlich­keits­recht des nahen Angehörigen verletzt. Ein Schmerzens­geld­anspruch besteht dagegen nicht, wenn die Umbettung aus nachvollziehbaren Gründen vorgenommen wurde. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Ehemanns im Jahr 2014 bestatte die Ehefrau die Asche des Verstorbenen im Familiengrab ihrer Familie. Im Jahr 2015 kam es zu einem Streit zwischen der Witwe und ihrer Schwester. Die Schwester war dagegen, dass der Verstorbenen im Familiengrab beigesetzt wurde und verlangte dessen Entfernung. Der Streit eskalierte derart, dass die Witwe dem Verlangen ihrer Schwester nachkam. Die Witwe veranlasste daher die Ausgrabung des Verstorbenen und eine Flussbestattung in den Niederlanden. Als die Tochter des Verstorbenen davon erfuhr, klagte sie gegen ihre Stiefmutter auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Ulm, Urteil vom 20.01.2012
- 2 O 356/11 -

Rechtswidrige Umbettung begründet Schmerzens­geld­anspruch aufgrund Verletzung des Totenfürsorgerechts

Verletzung des Totenfürsorgerechts rechtfertigt Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR

Steht das Totenfürsorgerecht über die verstorbenen Eltern allen Geschwistern zu, so ist ein Geschwisterteil nicht berechtigt, allein über eine Umbettung zu entscheiden. Ist die Umbettung zudem rechtswidrig, weil sie nicht dem Willen der verstorbenen Eltern entspricht, besteht ein Anspruch der übrigen Geschwister auf Rückumbettung sowie Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 EUR. Dies hat das Landgericht Ulm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bestand zwischen drei Schwestern Streit über die Pflege der in Ulm liegenden Grabstelle der im Jahr 2007 bzw. 2009 verstorbenen Eltern. Keiner der Geschwister wohnte in der Stadt. Einer der Schwestern sah sich als einzige dazu im Stande, das Grab entsprechend den Wünschen der Mutter zu pflegen. Sie schloss daher jede Mitwirkung ihrer Geschwister kategorisch... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rinteln, Urteil vom 23.12.2015
- 2 C 183/14 -

Verletzung des Totenfürsorgerechts durch rechtswidrige Umbettung begründet Anspruch auf Schmerzensgeld

Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro

Kommt es aufgrund einer rechtswidrigen Umbettung einer Verstorbenen zu einer Verletzung des Totenfürsorgerechts, steht dem Inhaber des Totenfürsorgerechts ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu. Dies hat das Amtsgericht Rinteln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ließ der Ehemann seine verstorbene Ehefrau entgegen dem vor ihrem Tod geäußerten Willen umbetten. Der Inhaber des Totenfürsorgerechts war der Sohn der Verstorbenen. Dieser wurde über die Umbettung nicht informiert. Er hielt Umbettung für rechtswidrig und erhob Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Rinteln entschied... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 08.10.2015
- 1 U 72/15 -

Kein Anspruch auf vorläufige Übertragung der Totenfürsorge per einstweiliger Verfügung

Bruder des Verstorbenen kann anstelle der Ehefrau kraft Übertragung durch Verstorbenen Totenfürsorge zustehen

Es besteht kein Anspruch auf vorläufige Übertragung der Totenfürsorge durch eine einstweilige Verfügung. Dem Bruder des Verstorbenen kann daher anstelle der Ehefrau nur dann die Totenfürsorge zu stehen, wenn der Verstorbene dies so gewollt hat. Ist ein solcher Wille nicht feststellbar, so bleibt es bei der Totenfürsorge durch den Ehegatten des Verstorbenen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich der Zwillingsbruder und die Ehefrau eines Verstorbenen um den Ort der Bestattung. Der Bruder des Verstorbenen beantragte in diesem Zusammenhang eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf vorläufige Übertragung der Totenfürsorge. Nachdem das Landgericht Halle sich mit dem Fall beschäftigt hatte, musste das Oberlandesgericht Naumburg eine Entscheidung treffen.... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.01.1969
- 16 U 1010/68 -

Kein Recht des nächsten Angehörigen zur Umbettung bei entgegenstehendem Willen der Verstorbenen

Vom Totenfürsorgerecht umfasstes Umbettungsrecht gilt nicht uneingeschränkt

Zwar steht dem nächsten Angehörigen grundsätzlich das Recht zu, über den Bestattungsort zu bestimmen und folglich auch eine Umbettung zu verlangen. Dieses vom Totenfürsorgerecht umfasste Recht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr geht der Wille des Verstorbenen vor. Zudem ist der Schutz der Totenruhe zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im August 1966 eine verstorbene Frau auf dem Zehlendorfer Waldfriedhof beigesetzt. Die Beisetzung geschah auf Veranlassung des früheren Ehemanns der Verstorbenen. Die Ehe war zum Zeitpunkt des Todes aber bereits seit einiger Zeit aufgelöst. Der Bruder der Verstorbenen war mit dem Ort der Bestattung nicht einverstanden. Er wollte eine Umbettung an... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.03.1989
- 16 U 82/88 -

Recht zur Totenfürsorge: Nahe Angehörige haben ausdrücklich geäußerten Bestattungswunsch des Verstorbenen zu berücksichtigen

Recht der Angehörigen zur Bestimmung über Bestattungsort gilt nicht uneingeschränkt

Zwar steht den nächsten Angehörigen grundsätzlich das Recht zu über den Bestattungsort des Verstorbenen zu bestimmen. Dieses Recht wird jedoch durch den ausdrücklich geäußerten Bestattungswunsch des Verstorbenen eingeschränkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Schwester der im September 1986 Verstorbenen wollte eine Umbettung in das Familiengrab erreichen. Die aufgrund eines Testaments eingesetzte Erbin weigerte sich jedoch dem zuzustimmen. Sie verwies zur Begründung auf ein Zusatztestament vom August 1986, wonach die Verstorbene neben ihrem Ehemann bestattet werden wollte. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr




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