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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Realschule“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 07.10.2020
- 6 B 160/20 -

Abschlussprüfung trotz Unterrichtsausfalls wegen der Corona-Pandemie rechtmäßig

Gebot der Chancengleichheit nicht verletzt

Das VG Braunschweig hat entschieden, dass das Realschul-Abschlusszeugnis einer Schülerin, die behauptete, der Unterricht sei aufgrund der Corona-Pandemie unzureichend gewesen, rechtmäßig ist.

Die Schülerin hatte geltend gemacht, der Unterricht sei wegen der Corona-Pandemie unzureichend gewesen, deshalb sei sie nicht ausreichend auf die Abschlussprüfungen vorbereitet gewesen. Außerdem hätte die Schule bei der Vergabe der Abschlussnoten wegen der besonderen Umstände ihrer Ansicht nach eine pädagogische Bewertung vornehmen müssen. Daher sei es nicht in Ordnung, dass die Schule ihr nur den Realschulabschluss und nicht den Erweiterten Sekundarabschluss zuerkannt habe. Für diesen Abschluss hätte sie in den Pflichtfächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erreichen müssen, erhalten hatte sie aber nur... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2019
- 5 K 485/18.KO und 5 K 493/18.KO -

Hauptschullehrer haben in Freistellungsphase der Altersteilzeit keinen Anspruch auf Beförderung

Beförderung erfolgt allein im Hinblick auf wahrzunehmende Aufgaben in einem neuen Amt und nicht als Belohnung für erbrachte Tätigkeit in der Vergangenheit

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Hauptschullehrer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, keinen Anspruch auf Beförderung zum Realschullehrer haben. Das gilt selbst dann, wenn sie die sogenannte Wechselprüfung II bestanden haben.

Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren unterrichteten während ihrer gesamten Laufbahn ausschließlich an Hauptschulen, bis diese im Zuge der rheinland-pfälzischen Schulstrukturreform abgeschafft wurden. Das Land versetzte sie daraufhin im Jahr 2010 an eine Realschule plus, wo sie fortan für einen Zeitraum von über sechs Jahren ihren Dienst verrichteten. Mitte des Jahres 2016 legten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2018
- 5 K 1383/17.KO -

Lehrerin hat nach unterbliebener zeitnaher Beförderung keinen Anspruch auf Schadensersatz

Tatsächlich Beförderung erfolgte in hinreichender zeitlicher Nähe zur bestandenen Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einer Lehrerin, die die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus bestanden hatte, kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener zeitnaher Beförderung zusteht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls steht als beamtete Lehrerin (Besoldungsgruppe A 12) im Dienst des beklagten Landes. Sie war nach Ablegen der ersten und zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Hauptschule eingesetzt. Nach Abschaffung der bisherigen Hauptschulen unterrichtet sie an einer Realschule plus und bestand am 16. Juni 2016 die Wechselprüfung... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.12.2014
- BVerwG 2 C 51.13 -

An "Realschule Plus" eingesetzte Grund- und Hauptschullehrer dürfen nicht benachteiligt werden

Betroffenen muss zumutbare und realistische Chance zum Erhalt der Befähigungs­voraus­setzungen für Amt eines Lehrers an "Realschule plus" eingeräumt werden

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass den bisherigen Grund- und Hauptschullehrern, die seit der Schulstrukturreform in Rheinland-Pfalz an einer „Realschule plus“ in Rheinland-Pfalz eingesetzt sind, eine zumutbare und realistische Chance auf Erfüllung der Befähigungs­voraus­setzungen für das Amt eines Lehrers mit der Befähigung für das Lehramt an einer Realschule plus eröffnet werden muss.

Durch das Landesgesetz zur Änderung der Schulstruktur vom 22. Dezember 2008 wurden in Rheinland-Pfalz alle „Regionalen Schulen“ zum Schuljahr 2009/2010 in „Realschulen plus“ umgewandelt; für die Haupt- und Realschulen war das Verfahren bis zum Schuljahr 2013/2014 gestreckt; seitdem sind die allgemeinbildenden Schulen in die Schularten Grundschule, Realschule plus und Gymnasium gefächert. Zu diesem Zeitpunkt... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2013
- 2 A 10574/13.OVG -

An Realschulen plus tätige Grund- und Hauptschullehrer haben vorerst keinen Anspruch auf höhere Besoldung

Zugang zu einer Wechselprüfung muss schnellstmöglich eröffnet werden

Die als Grund- und Hauptschullehrer ausgebildeten Beamten, die an einer Realschule plus unterrichten, haben allein aufgrund ihrer Tätigkeit keinen Anspruch auf Übertragung des höher besoldeten Amtes eines Lehrers an einer Realschule plus. Ihnen muss aber schnellstmöglich der Zugang zu einer Wechselprüfung eröffnet werden. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist als Grund- und Hauptschullehrerin ausgebildet. Zum August 2009 wurde die Regionale Schule, an der sie eingesetzt war, aufgrund der Schulstrukturreform des Landes in eine Realschule plus übergeleitet. Die Klägerin unterrichtet weiterhin an dieser Schule und wird unverändert nach Besoldungsgruppe A 12 LBesO besoldet.Im Frühjahr... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 08.08.2013
- S 17 AS 4125/12 -

Jobcenter muss Kosten für dauerhaften Nachhilfeunterricht übernehmen

Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kann auch Übernahme eines dauerhaften Nach­hilfe­unterrichts umfassen

Das Sozialgericht Braunschweig hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für dauerhaften Nachhilfeunterricht übernehmen muss, da nach Auffassung des Gerichts der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch die Übernahme eines dauerhaften Nach­hilfe­unterrichts umfassen kann.

Der 1997 geborene Kläger leidet an einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie). Er besucht die zehnte Klasse einer Realschule, seit Mai 2011 nimmt er Nachhilfeunterricht im Fach Englisch. Der Kläger bezieht vom Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Leistungen des Klägers sind insgesamt durchschnittlich. Das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 05.08.2013
- 3 B 29/13 -

Abordnung der Rektorin einer Realschule an eine Oberschule rechtswidrig

Verstoß gegen Vorschriften zur Bewirtschaftung der von der Schulträgerin zur Verfügung gestellten Finanzmittel rechtfertigt keine Abordnung

Die Abordnung einer Rektorin setzt voraus, dass ihre reibungslose Zusammenarbeit mit dem Schulkollegium, der Elternschaft, dem Schulpersonalrat und den Schülern nicht in einer Weise gestört wird, die der Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule entgegensteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hat das Verwaltungsgericht Osnabrück dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, mit dem die Rektorin einer nordhorner Realschule sich gegen die Verfügung der Nieders. Landesschulbehörde gewandt hat, durch die sie zum 01.08.2013 an eine ca. 57 km entfernt liegende Oberschule abgeordnet werden sollte.Zur Begründung hat das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11.04.2013
- 6 K 992/12.KO -

Hauptschullehrer hat bei Beschäftigung an Realschule plus keinen Anspruch auf höhere Besoldung

Unterschiedliche Studienzeiten für Lehrbefähigung stellen ausreichende sachliche Rechtfertigung für unterschiedliche Besoldung dar

Eine Hauptschullehrerin, die nach der Abschaffung der Hauptschulen in Rheinland-Pfalz an einer Realschule plus unterrichtet, hat keinen Anspruch auf Ernennung zur Realschullehrerin oder höhere Besoldung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte beantragt, ihr das um eine Besoldungsgruppe - A 13 statt A 12 - höher dotierte Amt einer Realschullehrerin zu übertragen oder ihr zumindest eine entsprechende Zulage zu gewähren. An der Realschule plus nehme sie überwiegend Aufgaben wahr, die zuvor Realschullehrern übertragen gewesen seien. Mit der flächendeckenden Einführung der Realschule... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.09.2012
- 6 K 1722/12 -

Grundsatz der Bestenauslese: Rektorenstelle darf mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden

Konrektor legt erfolglos Widerspruch gegen Ablehnung für freie Rektorenstelle ein

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen auf die (weitere) Freihaltung der Rektorenstelle an einer Realschule gerichteten Eilantrag des dortigen Konrektors abgelehnt, nachdem ein weiterer Mitbewerber sich in der Bewerbungsphase sowie in einem weiteren Auswahlverfahren gegen ihn durchgesetzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist die Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines (Beförderungs-)Dienstpostens nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu treffen, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Der Antragsteller ist Konrektor an der Realschule Rheinmünster. Er war mit seiner Bewerbung auf die Rektorenstelle im Mai 2011 gegen einen Mitbewerber unterlegen. Der Antragsteller legte gegen die vom Regierungspräsidium Karlsruhe getroffene (erste) Auswahlentscheidung Widerspruch ein und stellte beim Verwaltungsgericht einen ersten Eilantrag, gerichtet darauf, die Rektorenstelle bis... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 22.02.2012
- 4 K 1856/10 -

Fahrtkostenerstattung auch für Schüler von bilingualen Realschulen möglich

Schülerfahrtkostenverordnung hätte nach Einführung des bilingualen Bildungsganges an Realschulen überarbeitet werden müssen

Eltern, die ihre Kinder auf einer bilingualen Realschule anmelden, haben – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – auch dann einen Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung, wenn eine "klassische" Realschule in unmittelbarer Nähe zum Wohnort liegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor.

Die Schülerfahrtkostenverordnung sieht für bilinguale Gymnasien ausdrücklich vor, dass bei Gymnasien die Schule mit dem gewählten bilingualen Bildungsgang, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen, als nächstgelegene Schule der gewählten Schulform anzusehen ist.... Lesen Sie mehr




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