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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rauhreifbildung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.09.1970
- VI ZR 51/69 -
Sturz wegen Glatteis: Geschädigte müssen Verletzung der Kontrollpflichten des Winterdienstpflichtigen beweisen
Häufigkeit der Kontrollen bestimmt sich nach dem Einzelfall
Stürzt eine Person wegen kürzlich aufgetretenen Glatteises auf einem Gehweg, so muss sie beweisen, dass der Winterdienstpflichtige seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist. Wie oft der Winterdienstpflichtige den Gehweg auf Glätte zu kontrollieren hat, bestimmt sich nach dem Einzelfall. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rutschte eine Frau im Februar 1967 gegen 8.00 Uhr infolge einer durch Rauhreifbildung entstanden Glätte auf einem Gehweg aus. Der Weg war zum Unfallzeitpunkt nicht bestreut. Die Frau verlangte daher vom Streupflichtigen Grundstücksbesitzer Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 DM, da er es unterlassen habe den Weg nach Auftreten der Glätte zu Bestreuen. Das Landgericht gab der Klage in Höhe von 800 € statt. Die Berufung des beklagten Grundstücksbesitzers blieb erfolglos. Denn das Berufungsgericht bejahte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Beklagten. Er hätte den Gehweg viertelstündlich auf Glätte kontrollieren... Lesen Sie mehr
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