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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rattenbefall“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 14.03.2021
- 1 LA 127/21 -

Erheblicher Rattenbefall in Mietshaus aufgrund baulicher Mängel rechtfertigt Nutzungsuntersagung

Verschulden des Vermieters unerheblich

Kommt es in einem Mietshaus zu einem erheblichen Rattenbefall aufgrund baulicher Mängel, so rechtfertigt dies eine Nutzungsuntersagung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter an den Schädlingsbefall ein Verschulden trägt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2019 wurde während einer Ortsbesichtigung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland in einem Mietshaus ein erheblicher Rattenbefall festgestellt. Durch Löcher im Mauerwerk und an den Decken konnten die Nagetiere in die Wohnungen gelangen. Die zuständige Behörde erklärte daraufhin die Wohnungen wegen eine erhöhten Gefährdung der Gesundheit für unbewohnbar und sprach gegenüber den Mietern und dem Vermieter eine Nutzungsuntersagung aus. Dagegen richtete sich die Klage des Vermieters. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage ab. Nunmehr wollte der Vermieter die Zulassung der Berufung erreichen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 04.05.2020
- 474 C 13200/19 -

Zulässige fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters wegen Lagerung und geplante Verwendung von mit Glasscherben ummantelten "Polenböller"

Rattenplage rechtfertigt keinen eigenmächtigen Einsatz von Sprengstoff durch den Mieter

Ein Wohnungsmieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er in seiner Wohnung mit Glasscherben ummantelte "Polenböller" lagert und diese auch einsetzen wollte. Eine Rattenplage rechtfertigt nicht den eigenmächtigen Einsatz von Sprengstoff. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 wurde bekannt, dass ein Wohnungsmieter in Hannover "Polenböller" lagerte, welche zusätzlich mit Glasscherben ummantelt waren. Nach seinen Angaben wollte er die Böller dazu nutzen einer Rattenplage im Garten zu begegnen. Dies sei eine übliche Methode, sich eines Rattenproblems anzunehmen. Der Mieter wurde wegen Verstoßes gegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2016
- I-24 U 143/15 -

Recht zur fristlosen Kündigung eines Gewerbemietvertrags aufgrund nachhaltigen und akuten Rattenbefalls

Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung

Ist ein Gewerbeobjekt nachhaltig und akut von Ratten befallen, so kann der Gewerbemietvertrag nach erfolgter Abmahnung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin von Gewerberäumen den Mietvertrag fristlos gekündigt. Als Begründung verwies sie auf einen akuten Rattenbefall. Der Vermieter erkannte die Kündigung nicht an. Seiner Meinung nach, habe die Mieterin zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Nach Ansicht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2012
- 33 C 2163/12 -

Unaufgeräumter Keller rechtfertigt keine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses

Keine Gefährdung der Mietsache wegen Lagerung von Sperrmüll

Lagert ein Mieter in seinem Keller Sperrmüll, so liegt darin nicht zwangsläufig eine Gefährdung der Mietsache. Die Unaufgeräumtheit des Kellers rechtfertige für sich daher keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieterin einer Wohnung wurde fristlos gekündigt, da sie der Aufforderung des Vermieters auf Entrümpelung des Kellers nicht nachkam. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin in ihrem Keller auf Paletten ruhend einen Schrank, Stühle, einen Tisch, eine alte Waschmaschine und Kartons aufbewahrte. Der Vermieter befürchtete, dass dies Ratten,... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.02.1999
- 64 S 356/98 -

Feuchte mit Schimmel bedeckte Wände sowie verdreckter und von Ratten befallender Hof rechtfertigen Mietminderung

Recht zur Mietminderung ebenso bei nicht funktionierender Gegensprechanlage und fehlenden Anschluss zur Gemeinschaftsantenne

Sind die Außenwände der Wohnung feucht und mit Schimmel bedeckt, ist der Hof verdreckt und von Ratten befallen, funktioniert die Gegensprechanlage nicht und fehlt der Anschluss zur Gemeinschaftsantenne, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung wegen mehrerer behaupteter Mängel seine Miete. Die Vermieterin bestritt das Vorliegen der Mängel und erkannte das Minderungsrecht nicht an. Sie klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Dem Mieter habe ein Recht zur Minderung gemäß... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dülmen, Urteil vom 15.11.2012
- 3 C 128/12 -

Rattenbefall in der Wohnung rechtfertigt Mietminderung

Minderungsquote von 80 % angemessen

Ist eine Mietwohnung von Ratten befallen und werden Maßnahmen zur Schädlings­bekämpfung ergriffen, ist die Gebrauchs­tauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Der Mieter kann daher seine Miete um 80 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dülmen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall teilte eine Mieterin im November 2011 ihrem Vermieter mit, dass ihre Wohnung und der dazugehörige Garten von Ratten befallen seien. Der Vermieter beauftragte daraufhin eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Diese führte im Dezember 2011 Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung in der Wohnung der Mieterin aus. Ab Dezember 2011 machte die Mieterin von ihrem Mietminderungsrecht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 19.04.2000
- 5 C 5/00 -

Rattenplage: Ratten im Hof können Mietminderung rechtfertigen

Auftreten von Ratten im Hof eines Mietshauses rechtfertigt Mietminderung von 10 % der Nettomiete

Das Amtsgericht Aachen hat eine Vermieterin auf die Klage einer Mieterin dazu verurteilt, bereits gezahlte Miete rückwirkend zurückzuzahlen. Das Auftreten von Ratten rechtfertige eine Mietminderung von 10 % der Nettomiete.

Das Gericht führte aus, dass das Auftreten der Ratten einen Mietmangel darstelle. Auch wenn dadurch die Wohnung nicht unmittelbar beeinträchtigt werde, so wirke sich dies jedoch auf das gesamte Wohnumfeld und das Wohngefühl der Mieterin aus. Es sei auch für jeden sichtbar gewesen, dass die Rattenfallen dort aufgestellt waren. Hinzu komme, dass auch die Miete selbst angesichts der relativ... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 08.10.2008
- 205 C 103/08 -

In Berlin ist mit Ratten im Keller zu rechnen - Mieter hat keinen Schadensersatzanspruch gegen Vermieter für zerstörte Gegenstände durch Rattenbefall

Überwiegendes Mitverschulden des Mieters schließt Schadensersatzanspruch aus

In Berlin ist damit zu rechnen, dass im Keller abgestellte Gegenstände von Ratten befallen und dadurch zerstört werden können. Daher hat im Schadensfall der Mieter gegen den Vermieter keinen Schadensersatzanspruch. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bewohnten die Mieter eine im 1. OG eines Berliner Hinterhauses gelegene Wohnung. Zur Wohnung gehörte ein Keller. Der Vermieter hatte mehrmals im November und Dezember 2007 vorsorgliche Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchführen lassen.Trotzdem kam es im Dezember 2007 zu einem Rattenbefall des Kellers. Die Mieter behaupteten, dass dabei zahlreiche... Lesen Sie mehr




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