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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „psychiatrisches“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.08.2023
- 7 A 140/22 -

Keine Dienst­unfall­anerkennung für psychisch belastende Tätigkeit eines ehemaligen Polizeibeamten

Kein Dienstunfall nach Niedersächsischem Beamten­versorgungs­gesetz

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage eines ehemaligen Polizeibeamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls wegen psychisch belastender Tätigkeit abgewiesen.

Der 46-jährige Kläger, ehemaliger Polizeikommissar, ist seit Ende des Jahres 2021 aufgrund von Dienstunfähigkeit im Ruhestand. Im Jahr 2017 war er nach einer längeren Krankheitszeit während der Wiedereingliederungsphase im Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel mehrere Monate zur Sichtung kinderpornografischen Bild- und Videomaterials eingesetzt. In einem psychiatrischen Gutachten wurde dem Kläger in der Folge eine durch diese Tätigkeit ausgelöste spezifisch Stress-assoziierte Störung attestiert. Die beklagte Polizeidirektion Braunschweig bestritt im Prozess nicht, dass diese Erkrankung durch die Sichtung der... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.05.2018
- S 25 SB 1515/17 -

Zuerkennung eines Teil-Grades der Behinderung von 80 für psychische Erkrankung setzt nicht zwingend Psychotherapie voraus

Fehlende Mitwirkung an gerichtlich angeordneter psychiatrischer Begutachtung muss nicht zu Lasten des Betroffenen gehen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Zuerkennung eines Teil-Grades der Behinderung von 80 für eine psychische Erkrankung nicht zwingend die Durchführung einer Psychotherapie voraus setzt, wenn sich aus den Ergebnissen der Ermittlungen im Übrigen zur Überzeugung des Gerichts ergibt, dass schwere soziale Anpassungs­schwierig­keiten vorliegen und dem Betreffenden die Einsichtsfähigkeit in die Grunderkrankung gerade fehlt (hier aufgrund eines Verschwörungswahns). Desgleichen muss in einem solchen Fall die fehlende Mitwirkung an einer gerichtlich angeordneten psychiatrischen Begutachtung nicht zu Lasten des Klägers gehen.

Im zugrunde liegenden Klageverfahren wurde bei der Klägerin bereits ein Grad der Behinderung von 60 anerkannt. Ausweislich der sozialmedizinischen Stellungnahme seien die Depression bzw. die seelische Störung mit einem Teil-GdB von 50 zu bewerten. Mit dieser Einschätzung war die Klägerin nicht einverstanden und sie erhob nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens Klage, um eine höhere... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2018
- 10 S 2000/17 -

Zugehörigkeit zur Reichs­bürger­bewegung begründet allein keine Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung

Psychische Erkrankung bei über bloße Zugehörigkeit zur Reichs­bürger­bewegung vorliegenden kognitiven Defiziten

Die Zugehörigkeit zur Reichs­bürger­bewegung begründet für sich allein genommen noch keine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinne der Nummer 7 der Anlage 4 zur Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV). Vielmehr müssen kognitive Defizite vorliegen. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Reichsbürger im Mai 2017 durch einen für sofort vollziehbar erklärten Bescheid die Fahrerlaubnis entzogen. Hintergrund dessen war, dass dieser sich geweigert hatte, sich medizinisch dahingehend begutachten zu lassen, ob aufgrund der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung eine psychische Erkrankung vorliege. Der Reichsbürger war mit der Fahrerlaubnisentziehung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Marburg, Urteil vom 19.07.1995
- 5 O 33/90 -

500.000 DM Schmerzensgeld für achteinhalb Jahre unrechtmäßiger Freiheitsentziehung

Krankenhausträger zu hoher Schmerzensgeldzahlung für rechtswidrige Unterbringung in psychiatrischer Klinik verurteilt

Die gutachterliche Fehlbeurteilung in einer psychiatrischen Klinik führte zu einer langjährigen Freiheitsentziehung in der Einrichtung, in der es überdies zu fehlerhaften ärztlichen Behandlungen kam. Das Landgericht Marburg hat dem betroffenen Mann für diese achteinhalb Jahre währende rechtswidrige Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 DM zugesprochen, welches ihm der Krankenhausträger zu bezahlen hat.

Der Kläger befand sich zunächst aufgrund fehlerhaft erstatteter Gutachten in der Klinik. Bei ihm wurden die Unterbringungsvoraussetzungen des § 1 HFEG (Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen) unzutreffend bejaht. Danach sind "geisteskranke" und "geistesschwache" Menschen in einer geschlossenen Krankenabteilung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2015
- 9 U 78/11 -

Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro nach rechtswidriger Unterbringung in psychiatrischer Klinik gerechtfertigt

Missachtung grundlegender fachlicher Standards bei Ausstellung der für die Einweisung notwendigen Zeugnisse stellt Amts­pflicht­verletzung der Ärzte dar

Werden bei der Ausstellung von Zeugnissen, die für die Einweisung in eine psychiatrische Klinik notwendig sind, von Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet, stellt dies eine Amts­pflicht­verletzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Das Gericht sprach einem nach diesen Auslegungen zu Unrecht eingewiesenem Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu.

Der damals 38-jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde am 15. Juni 2007 von Polizeibeamten in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die Beklagte ist die Trägerin dieser Klinik. Ärzte der Klinik beantragten beim zuständigen Amtsgericht Konstanz die Anordnung der Unterbringung des Klägers wegen einer "Psychose mit Verfolgungswahn". Es sei von "Fremd- und Eigengefährdung" auszugehen.... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.02.2013
- 2 BvR 2122/11 und 2 BvR 2705/11 -

Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung nur unter engen Voraussetzungen

Nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei hochgradiger Gefahr gerechtfertigt

Bis zum Inkrafttreten der erforderlichen gesetzlichen Neuregelung, längstens jedoch bis 31. Mai 2013, darf die nachträgliche Sicherheitsverwahrung nur noch ausgesprochen werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung leidet. Die genannten Grundsätze gelten auch dann, wenn der Betroffene zuvor in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war. In diesen Fällen wird nicht lediglich eine unbefristete Maßregel durch eine andere ersetzt, sondern es handelt sich bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung um einen neuen, eigenständigen Grundrechtseingriff. Erfolgt dieser auf der Grundlage eines Gesetzes, das im Zeitpunkt der Verurteilung wegen der Anlasstaten noch nicht in Kraft getreten war, kommt den betroffenen Vertrauensschutzbelangen ein besonders hohes Gewicht zu. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Der Entscheidung liegen die folgenden Erwägungen zugrunde:1. § 66 b des Strafgesetzbuches (StGB) regelt die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Fällen, in denen während der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus festgestellt wird, dass der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand nicht (mehr) vorliegt. Mit Urteil vom 4. Mai... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2013
- 1 S 1817/12 -

Keine polizeiliche Observation eines entlassenen Gewalt- und Sexualstraftäters ohne aktuelles Gutachten zur Rückfallgefahr

VGH Baden-Württemberg ordnet Observationsverbot an

Ein bereits aus der Sicherheitsverwahrung entlassener Gewalt- und Sexualstraftäter darf vorläufig nicht weiter observiert werden, wenn es an einer genügenden Gefahrenprognose auf Grundlage eines aktuellen psychiatrischen Gutachtens fehlt. Auch verschiedene ermittelte Umstände nach Entlassung des Antragstellers rechtfertigen dessen weitere Observation nicht. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

In dem vorzuliegenden Fall wurde der Antragsteller wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Bei seiner letzten Verurteilung ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. In der Zeit der Sicherungsverwahrung wurden kriminalprognostische psychiatrische Gutachten über den Antragsteller erstellt. Während ein Gutachten vom 23.09.2010 eine Rückfallgefahr... Lesen Sie mehr