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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Protestveranstaltung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2021
- 15 B 1450/21 -

Regenbogenfahne darf zwecks Protestes zur Reinigung des Straßenbelags verwendet werden

Ver­sammlungs­freiheit schützt provokante Form der Meinungsäußerung

Die Regenbogenfahne darf im Rahmen einer Versammlung zur Reinigung des Straßenbelags verwendet werden, um damit Themen der LGBTQ-Bewegung zu kritisieren. Die Ver­sammlungs­freiheit schützt auch vor provokanten Meinungsäußerungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Nordrhein-Westfalen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann plante im Sommer 2021 während einer CSD-Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer szenischen Darstellung mittels wasserlöslicher Straßenkreide einzelne Schlagworte, die nach seiner Auffassung im Zusammenhang mit der LGBTQ-Bewegung stehen, auf den Boden zu schreiben und diese sodann mit einer wassergetränkten Regenbogenfahne wegzuwischen. Die zuständige Versammlungsbehörde untersagte die Nutzung der Regenbogenfahne als Wischmopp. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Protestlers.Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab dem Eilantrag statt. Die geplante szenische... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 14.10.2020
- RN 4 E 20.2426 -

Kein Anspruch einer Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle auf behördliches Einschreiten gegen Mahnwache

Schwangere können Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben

Eine Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle steht kein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen eine Mahnwache vor der Beratungsstelle zu. Jedoch können die Schwangeren einen Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2019 stand vor einer bayerischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit einer kurzen Unterbrechung ein Mann, welcher eine "Gebetsmahnwache" als Form des Protests gegen Schwangerschaftsabbrüche abhielt. Mit der Begründung, dass der Mann Personen anspreche, die die Beratungsstelle betreten wollen, und somit eine Drucksituation... Lesen Sie mehr

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.04.2018
- 3 B 126/18 -

Alkoholverbot während Protest­veranstaltung aufgrund von Sicher­heits­interessen zulässig

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Steigerung bereits vorhandener aggressiver Grundstimmung

Aus Sicher­heits­interessen kann auf einer Protest­veranstaltung von der zuständigen Behörde der Konsum von Alkohol verboten werden. So liegt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor, wenn die bereits vorhandene latent aggressive Grundstimmung durch Alkoholkonsum gesteigert wird. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Wochenende im April 2018 fand auf dem Areal eines Hotels eine Veranstaltung unter dem Motto "Reconquista Europa - Gegenkultur schaffen" statt. Die Veranstaltung sollte vorwiegend von jüngeren Männern aufgesucht werden. Es sollten Bands mit Namen, wie "Amok", "Sturmwehr", "Bataillon 500" und "True Aggression" auftreten. Geplant waren... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.10.1991
- 1 BvR 850/88 -

BVerfG: Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung

Eilversammlung kann ohne Gefährdung des Demon­strations­zwecks nicht unter Fristbeachtung angemeldet werden

Eine Eilversammlung ist zwar geplant und hat einen Veranstalter, jedoch kann sie ohne Gefährdung des Demon­strations­zwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist des § 14 des Ver­sammlungs­gesetzes (VersG) angemeldet werden. Für eine solche Versammlung gilt daher die 48-Stunden-Frist nicht. Eine Eilversammlung ist vielmehr anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es Anfang Februar 1986 zu einer Protestversammlung am Mannheimer Hauptbahnhof. Hintergrund dessen war, dass deutsche Polizeibeamte in das damals unter dem Apartheitsregime stehende Südafrika Reisen wollten. Der Aufruf zur Protestversammlung erfolgte 5 Tage zuvor. Da die Versammlung nicht angemeldet war, wurde deren Veranstalter vom Amtsgericht Mannheim... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.07.2015
- Az. 1 A 4/15 -

Student hat keinen Unterlassungs­anspruch gegen den AStA wegen vereinzelter allgemeinpolitischer Betätigungen

Urteil zu allgemeinpolitischer Betätigung des AStA

Ein Student kann nicht dagegen vorgehen, wenn der AStA sich nicht nur hochschulpolitisch sondern auch vereinzelt allgemeinpolitisch äußert. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Unterlassungsklage eines Jurastudenten (Kläger) gegen die Studierendenschaft der Universität Osnabrück (Beklagte), vertreten durch den AStA, abgewiesen.Der Kläger machte in seiner Klage geltend, in insgesamt 74 Einzelfällen seit 2012 habe die Beklagte sich durch ihre verschiedenen Betätigungen und die Finanzierung bestimmter Hochschulgruppen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.08.2014
- VG 1 L  245.14 -

Protest auf dem Dach: Polizei muss keinen Zugang gewähren

Grundrecht auf Versammlungs­freiheit garantiert keinen Zutritt zu nicht allgemein öffentlichen Orten

Das Grundrecht auf Versammlungs­freiheit garantiert keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren bestätigt.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Aus Protest gegen ausländerrechtliche Maßnahmen halten mehrere Personen seit Ende August 2014 das Dach eines Hostels in Friedrichshain besetzt. Die Berliner Polizei hat den Zugang zum Haus abgesperrt. Mit seinem Eilantrag verlangte ein Antragsteller, weiteren Personen den Zutritt zum Gebäude und zum Dach zu erlauben, damit diese sich dort versammeln können.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.06.2014
- 1 BvR 980/13 -

Protest­veranstaltung auf einem Friedhof kann von der Versammlungs­freiheit geschützt sein

Entscheidung des Amtsgerichts verneint Versammlungs­charakter der Zusammenkunft mit verfassungsr­echtlich nicht tragfähigen Gründen

Das Bundes­verfassungs­gerichts einer Verfassungs­beschwerde stattgegeben, die sich gegen die Verurteilung des Beschwerdeführers zu einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen eine Friedhofssatzung und Belästigung der Allgemeinheit richtete. Der Beschwerdeführer hatte während einer Gedenkveranstaltung auf einem Friedhof ein Transparent enthüllt, um gegen deren Zielrichtung zu protestieren. Die Entscheidung des Amtsgerichts verkennt den Schutzbereich der Versammlungs­freiheit; insbesondere berücksichtigt sie nicht, dass dieser nicht von einer Anmeldung oder Genehmigung der Versammlung abhängig ist und dass auf dem Friedhof wegen der Gedenkveranstaltung zu dieser Zeit ein über privates Gedenken hinausgehender kommunikativer Verkehr eröffnet war. Zudem fehlt es an der verfassungsr­echtlich notwendigen Abwägung, ob eine Verurteilung des Beschwerdeführers mit Blick auf die Versammlungs­freiheit gerechtfertigt ist.

Am 13. Februar 2012 veranstaltete die Stadt Dresden eine Gedenkveranstaltung auf dem Gelände des Heidefriedhofs zur Erinnerung an die Opfer des Zweiten Weltkrieges sowie die Opfer des Alliierten Bombenangriffs auf Dresden am 13. Februar 1945. Die Beteiligung an dem Gedenkzug stand der gesamten Bevölkerung offen. Der Beschwerdeführer erhob - mit drei weiteren Personen etwa fünfzig Meter... Lesen Sie mehr



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