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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Produktwarnung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.10.2009
- 4 U 250/08 -
Hautverätzungen durch fehlerhaften Umgang mit Fertigbeton: Betonhersteller muss wegen fehlender Warnung Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten
Mangelnde Sorgfalt des Betonverwenders begründet Mitverschulden
Erleidet ein Laie aufgrund des fehlerhaften Umgangs mit Frischbeton Hautverätzungen, so haftet dafür der Hersteller des Betons, wenn er den Verwender nicht auf die Gefahren des Frischbetons hinweist. Jedoch kann dem Verwender ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er trotz vorhandenen Basiswissens keine wasserabweisende Schutzkleidung trägt bzw. die mit Frischbeton durchnässte Kleidung nicht zeitnah auszieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebswirt betonierte im September 2004 seine Garage mit Frischbeton. Dabei trug er Jeans und Winterstiefel. Während der Arbeiten sank er mehrmals mit seinen Knien mehrere Zentimeter tief in die Betonmasse. Dies hatte zur Folge, dass seine Jeans durchnässt wurde. Nach Beendigung der Arbeit stellte er am Knie und an den Unterschenkeln großflächige, tiefschwarze Hautverfärbungen fest, die sich als alkalische Verätzungen dritten Grades erwiesen. Er klagte daher gegen den Hersteller und Lieferanten des Frischbetons auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 18.12.2012
- 1 L 1543/12.TR -
Veröffentlichung eines Restaurants auf Internet-"Schmuddel-Liste" setzt Hygienemängel bei Lebensmitteln voraus
reine Möglichkeit der Betroffenheit von Lebensmitteln durch ein nicht den hygienerechtlichen Anforderungen entsprechendes Umfeld reicht nicht für eine Produktwarnung
Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die derzeitige Veröffentlichung von in einer Gaststätte im Trierer Stadtgebiet festgestellten hygienischen Mängeln in die sog. "Schmuddel-Liste" untersagt.
Wie in einem bereits zuvor entschiedenen Verfahren (vgl. VGTrier, Beschluss v. 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR -) wiesen die Richter zur Begründung erneut darauf hin, dass die einschlägige Ermächtigungsnorm nicht zur Information über generelle Hygienemängel ermächtige, sondern nur zur Veröffentlichung des Namens eines unter Verstoß gegen hygienerechtliche Vorschriften in Verkehr gebrachten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2012
- 2 K 2430/12 -
Keine Berechtigung zur Informationserteilung über Hygienemängel in einer Gaststätte im Internet
Umfang einer behördlichen Produktwarnung / Stadt darf auf ihren Internetseiten nicht über Hygienemängel in Gaststätten informieren
Eine Stadt darf auf ihren Internetseiten nicht unter Angabe von Namen und Anschrift der Gaststätte sowie ihres Betreibers über bei einer Kontrolle festgestellte Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel informieren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Bei ihrer Absicht, die Öffentlichkeit auf diese Art und Weise über die von der städtischen Lebensmittelüberwachung festgestellten Hygieneverstöße im Betrieb des Antragstellers zu informieren, stützte sich die Stadt Pforzheim auf eine erst zum 1. September 2012 in Kraft getretene Vorschrift (§ 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs). Nach dieser Vorschrift informiert... Lesen Sie mehr
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