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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „postmortales Persönlichkeitsrecht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.07.2022
- 6 U 211/20 -

Pizzeria darf sich ohne Zustimmung der Namensinhaber nicht „Falcone“ nennen

Entscheidung ist nicht rechtskräftig - Einspruch statthaft

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Versäumnisurteil die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des ermordeten italienischen Ermittlungsrichters „Falcone“ nicht als Geschäfts­bezeichnung und für ihre Geschäftstätigkeit zu benutzen, soweit dies im Mafia-Kontext geschieht.

Die Klägerin ist die Schwester des früheren italienischen Ermittlungsrichters Giovanni Falcone. Dieser bekämpfte in den 1980er - und 1990er Jahren gemeinsam mit Paolo Borsellino die organisierte Kriminalität in Italien. Beide wurden 1992 Opfer von Attentaten der Mafia. Die Beklagte war Inhaberin der Pizzeria „Falcone & Borsellino“ Frankfurt am Main. Sie verwendete u.a. im Lokal Fotografien von Falcone und Borsellino, aber auch aus dem Film „Der Pate“. Die Speisekarte ist mit Einschusslöchern versehen. Der Name „Falcone“ wurde zudem auf dem Aushängeschild, Werbematerialien und in den sozialen Medien genutzt. Die Pizzeria wird gegenwärtig nicht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.05.2018
- 15 U 65/17 -

Kohl-Zitate im Buch "Vermächtnis: Die Protokolle" bleiben im Wesentlichen verboten

Angegriffene Zitate verletzen postmortales Persönlichkeits­recht des Verstorbenen

Im Rechtsstreit um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" bleiben die vom verstorbenen Altbundeskanzler bzw. dessen Erbin angegriffenen Textstellen im Wesentlichen verboten. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte in weiten Teilen die vom Landgericht Köln gegenüber den Buchautoren und dem Verlag ausgesprochene Verpflichtung, einzeln bezeichnete Textstellen nicht zu veröffentlichen.

Bei der Unterlassungsverpflichtung unterschied das Oberlandesgericht im rechtlichen Ansatzpunkt zwischen dem Hauptautor des Buches auf der einen Seite und dem Co-Autor und dem Verlag auf der anderen Seite. Der Hauptautor darf alle 116 angegriffenen Textstellen nicht weiterverbreiten. Das hatte bereits das Landgericht so entschieden. Das Oberlandesgericht führte aus, dass der Hauptautor... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.2017
- Az. 7 C 24.15 -

Journalist hat Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger Mitarbeiter des Bundes­landwirtschafts­ministeriums

BVerwG verneint jedoch Anspruch auf Akteneinsicht bei noch lebenden Mitarbeitern

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass einem Journalisten Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter des Bundes­landwirtschafts­ministeriums in der NS-Zeit gewährt werden muss, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Einen Anspruch auf Einsicht bezüglich noch lebender Mitarbeiter hat es hingegen verneint.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen der Aufarbeitung seiner Vergangenheit ließ das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Klärung der Frage, ob es unter Würdigung des Verhaltens ehemaliger Bediensteter in der NS-Zeit angezeigt erscheint, diese nach ihrem Tod mit einer Kranzspende oder einem Nachruf zu ehren, ein wissenschaftliches Gutachten erstellen. Darin wurden... Lesen Sie mehr

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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014
- 13 S 4/14 -

Virtuelles Kondolenzbuch: Witwe kann grundsätzlich nicht Löschung einer virtuellen Todesanzeige beanspruchen

Ehrverletzende Äußerung über Witwe innerhalb der Kondolenzfunktion der Anzeige begründet Löschungsanspruch

Eine virtuelle Todesanzeige ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie wertneutral ist. Daran ändert auch eine vorhandene Kondolenzfunktion zur Anzeige nichts. Ein Anspruch auf Löschung der Anzeige besteht daher nicht. Kommt es hingegen zu ehrverletzenden Äußerungen über Hinterbliebene kann ein Löschungsanspruch bezüglich des Kommentars bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Internetseite wurde eine virtuelle Todesanzeige über einen im November 2011 verstorbenen Mann veröffentlicht. Diese Anzeige enthielt den Vor- und Nachnamen, das Geburts- und Sterbedatum, den Wohnort, die Berufsbezeichnung sowie die letzte Ruhestätte. Zudem bestand die Möglichkeit über eine Kondolenzfunktion Kommentare zu schreiben.... Lesen Sie mehr




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