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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pflegezeit“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 09.07.2012
- S 13 R 576/09 -
Erwerbsloser Kläger ist als pflegender Angehöriger nicht in jedem Fall rentenversicherungspflichtig
Durch professionellen Pflegedienst geleisteter Pflegeaufwand und Pflegeleistungen durch Geschwister sind ebenfalls zu berücksichtigen
Ein Erwerbsloser, der einen Angehörigen pflegt, ist nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn er eine Pflegezeit von mindestens 14 Stunden pro Woche glaubhaft geltend machen kann. Wird er bei der Pflege des Angehörigen durch einen professionellen Pflegedienst oder Geschwister unterstützt, ist der von diesen Personen geleistete Pflegeaufwand auf die geleistete Pflegezeit des Erwerbslosen anzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Der erwerbslose Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls pflegte zusammen mit seinen drei Schwestern und einer professionellen Pflegekraft seine Mutter in Idar-Oberstein. Ihm war es jedoch nicht gelungen, dem Gericht die für den Eintritt der Rentenversicherungspflicht wenigstens nötigen 14 Stunden Pflegezeit pro Woche glaubhaft zu machen.Der Pflegeaufwand der Mutter war in einem Gutachten auf 26 Stunden in der Woche geschätzt worden. Der Kläger selbst hatte sogar vorgetragen, sich jede Woche mehr als 42 Stunden um seine Mutter kümmern zu müssen. Dennoch hatte die Deutsche Rentenversicherung die Rentenversicherungspflicht abgelehnt.... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012
- L 5 P 29/11 -
Begleitung bei Fahrten zum Arzt ist als Pflegezeit zu berücksichtigen
Bei Fahrten zum Arzt ist ebenso wie bei Wartezeiten beim Arztbesuch Pflegebedarf anzunehmen
Benötigt ein in der sozialen Pflegeversicherung Versicherter bei Arztbesuchen Hilfe durch eine Begleitperson für den Weg vom Fahrzeug zur Arztpraxis, kann auch die für die Fahrt zur Praxis benötigte Zeit bei der Feststellung des Pflegebedarfs und der Eingruppierung in die Pflegestufe zu berücksichtigen sein. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bedurfte aufgrund ihrer Erkrankungen wegen einer bestehenden Sturzgefahr der pflegerischen Hilfe ihres Ehemannes, um von dem Fahrzeug zur Arztpraxis zu kommen.Das Landessozialgericht entschied, dass auch wenn die Frau während der Fahrt zur Praxis keiner Betreuung bedurfte, diese Zeit als Pflegezeit zu berücksichtigen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.2011
- 9 AZR 348/10 -
Pflegezeit für Angehörige kann nicht in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden
Anspruch auf Pflegezeit erlischt nach erstmaliger Inanspruchnahme
Ein Arbeitnehmer, kann sich für die Pflege eines nahen Angehörigen vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Eine Aufteilung der bis zu sechs Monate zulässigen Pflegezeit kann jedoch nicht in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Mit erstmaliger Inanspruchnahme von Pflegezeit ist dieses Recht erloschen, und zwar auch dann, wenn die genommene Pflegezeit die Höchstdauer von sechs Monaten unterschreitet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Unter dem 12. Februar 2009 teilte der Kläger der beklagten Arbeitgeberin mit, er werde im Zeitraum vom 15. bis 19. Juni 2009 seine pflegebedürftige Mutter (Pflegestufe I) unter Inanspruchnahme von Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG in häuslicher Umgebung pflegen. Dem stimmte die Beklagte zu. Mit Schreiben vom 9. Juni 2009 zeigte der Kläger an, er werde seine Mutter auch am 28. und 29. Dezember... Lesen Sie mehr
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