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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pferdekutsche“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.11.2019
- V R 9/18 -

Umsatz­steuer­ermäßigung für Taxiverkehr gilt auf autofreier Insel auch für Pferdefuhrwerke

Nicht nur Bahnfahren wird durch die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes preiswerter. Auch die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel kann umsatz­steuer­rechtlich als Taxiverkehr begünstigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Dies setzt allerdings voraus, dass im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Pkw allgemein unzulässig ist und die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls befördert auf einer autofreien Nordseeinsel Personen mit Pferdekutschen. Sie begehrte den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Verkehr mit Taxen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für faktische Taxifahrten zu festen öffentlich bekannten Tarifen, nicht aber auch für sogenannte Inselrund- oder Ausflugsfahrten.Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab. Der steuerbegünstigte Verkehr mit Taxen verweise auf die Beförderung mit Pkw i.S. von § 47 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), an der es fehle.Demgegenüber hob der Bundesfinanzhof das Urteil... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.03.2018
- VG 11 L 160.18 -

Pferdefuhrwerke haben vorerst weiterhin freie Fahrt auf den Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor

Unfallstatistik zeigt keine auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhende Gefahrenlage

Die Durchfahrt auf den Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor darf vorerst nicht für Gespannfuhrwerke gesperrt werden. Dies geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.

Im Dezember 2017 ordnete das Bezirksamt Mitte von Berlin an, dass Gespannfuhrwerke das Brandenburger Tor nicht mehr durchfahren dürfen und änderte die bisherige Beschilderung. Die Durchfahrt ist danach nur noch Radfahrern, Taxen und Anliegern der Grundstücke "Unter den Linden" und "Pariser Platz" gestattet. Das Bezirksamt stützt die Maßnahme auf die von Pferdefuhrwerken ausgehenden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.02.2014
- 1 Ss 204/13 -

Auch für Kutscher liegt Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille

Führer einer Kutsche muss jederzeit zu schnellen Reaktionen im Straßenverkehr in der Lage sein

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass auch für Kutscher der Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 ‰ liegt.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im August 2012 in Lathen/Hilter mit einer von zwei Pferden gezogenen Kutsche eine öffentliche Straße befahren und war von zwei Polizeibeamten kontrolliert worden. Die daraufhin angeordnete Blutprobe hatte eine Blutalkoholkonzentration von 1,98 ‰ ergeben. Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht hatte keine Anzeichen für eine so genannte... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.1970
- VI ZR 121/69 -

Beschädigung eines PKW durch Pferdegespann: Überwindung von Urheberzweifeln im Rahmen der Tierhalterhaftung durch Anwendung des § 830 BGB

Verschulden an Schadensentstehung unerheblich

Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil zwei Pferdegespanne ausbrechen und lässt sich nicht feststellen welches der beiden Gespanne den Schaden verursacht hat, so können die Urheberzweifel im Rahmen der Tierhalterhaftung durch Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB überwunden werden. Es haften daher die Halter der beiden Gespanne gemeinsam. Auf ein Verschulden an der Schadensentstehung kommt es dabei nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 1967 scheuchte eine größere Anzahl von Schulkindern zwei Pferdegespanne auf. Da die Kutscher die Pferde nicht halten konnten, preschten diese los und liefen einen abschüssigen Platz hinunter. In einer Kurve kam einer der Gespanne ins Schleudern und beschädigte mehrere parkende Fahrzeuge. Einer der Fahrzeughalter klagte daraufhin... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03.08.2010
- 11 B 10.1100 -

Kutschfahrverbot in Rothenburg ob der Tauber überwiegend bestätigt

Fuhrhalterei darf nicht im Altstadtkern fahren

Das Kutschenfahrverbot in Rothenburg ob der Tauber ist überwiegend rechtmäßig. Nur in einigen Straßen dürfen Gespannfuhrwerke fahren. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Wie bereits zuvor in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der BayVGH zwar die Sperrung einiger Straßen und Gassen in der Altstadt von Rothenburg für den Verkehr mit Gespannfuhrwerken für rechtswidrig erachtet und aufgehoben (Galgengasse, Judengasse, Klingelgasse zwischen Klingenschütt und Judengasse, Klingenschütt von und bis zur Klingengasse sowie Schmidtgäßchen). Im... Lesen Sie mehr