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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pfeildiagramm“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2013
- 20 W 542/11 -

Testament in Form von Pfeildiagrammen unzulässig

Eigenhändig schriftliches Testament liegt nicht vor

Ein Testament muss eigenhändig schriftlich niedergelegt werden. Ein Testament in Form von Pfeildiagrammen ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verfasste ein Erblasser ein Testament. Es enthielt neben einigen Textpassagen hauptsächlich Pfeildiagramme. Im Folgenden kam es zu Streit zwischen den Erben, ob das Testament wirksam sei.Das Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. führte zunächst aus, dass nach § 2247 BGB ein Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten könne. Zweck des Schriftformerfordernisses sei es insbesondere die Selbstständigkeit des Willens des Erblassers zu verbürgen sowie die Echtheit seiner Erklärung soweit wie möglich sicherzustellen. Zudem werde der Erblasser durch... Lesen Sie mehr




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