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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parteitag“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2011
- OVG 3 S 142.11 -

Neuruppin muss NPD den „Stadtgarten“ für Bundesparteitag überlassen

Vorlage eines abgestimmten Sicherheitskonzeptes seitens der NPD nicht erforderlich

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Fontanestadt Neuruppin der NPD des Kulturhaus „Stadtgarten“ zur Durchführung des 33. Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 überlassen muss.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte über die Beschwerden der Fontanestadt Neuruppin und der NPD gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 9. November 2011 zu entscheiden, wonach die Fontanestadt Neuruppin zur Überlassung des Kulturhauses „Stadtgarten“ zur Durchführung des 33. NPD-Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 verpflichtet worden war.Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Fontanestadt Neuruppin zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung insoweit bestätigt. Auf die Beschwerde der NPD hat das Oberverwaltungsgericht die Überlassung der Räumlichkeiten nicht davon abhängig... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2011
- 1 S 2966/11 -

Bundesparteitag der NPD darf nicht in Offenbacher Abtsberghalle stattfinden

Parteiinterne politische Veranstaltungen nicht vom Widmungszweck der Halle umfasst

Die Stadt Offenburg ist nicht verpflichtet, der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) am 12. und 13. November 2011 die Abtsberghalle für ihren Bundesparteitag zur Verfügung zu stellen, da parteiinterne politische Veranstaltungen nicht vom Widmungszweck der Halle umfasst sind. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Fall ging im September 2011 ging bei der Stadt Offenburg von privater Seite eine Reservierungsanfrage für den 12. und 13.11.2011 ein. Danach sollte die Abtsberghalle für die Durchführung einer Informationsveranstaltung zum Thema „sexueller Kindesmissbrauch“ angemietet werden. Als die Stadt daraufhin der Privatperson einen Benutzungsvertrag übersandte, meldete sich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 09.11.2011
- VG 1 L 791/11 -

NPD Bundesparteitag: Fontanestadt Neuruppin muss NPD das Kulturhaus "Stadtgarten" zur Verfügung stellen

Gemäß Widmungszweck steht das Kulturhaus allen Parteien offen

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Fontanestadt Neuruppin zur Überlassung des Kulturhauses "Stadtgarten" an die NPD zur Durchführung ihres 33. Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 mit der Maßgabe verpflichtet, dass zuvor ein mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept vorgelegt wird.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass im Rahmen des von der Fontanestadt Neuruppin bestimmten Widmungszwecks grundsätzlich alle politischen Parteien einen Anspruch auf Nutzung des Kulturhauses zusteht, sofern dieses im begehrten Zeitraum nicht durch eine vorher beantragte Veranstaltung belegt ist. Da am 12. und 13. November 2011 eine andere Veranstaltung nicht stattfinden sollte,... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.11.2010
- 4 M 221/10 -

NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung: Bürgerhaus Hohenmölsen muss an NPD für Bundesparteitag vermietet werden

Beschwerde der Stadt Hohenmölsen in Sachsen gegen Vermietung der Stadthalle für NPD-Bundesparteitag zurückgewiesen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 26.10.2010 hinsichtlich der Überlassung des Bürgerhauses in Hohenmölsen an die NPD wurde vom Oberverwaltungsgericht Landes Sachsen-Anhalt bestätigt.

Das Oberverwaltungsgericht hat - wie auch zuvor das Verwaltungsgericht - zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verbotene Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Überlassung kommunaler Einrichtungen haben und die Gemeinden als... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2009
- OVG 3 S 36.09 -

NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit: Rathaus Reinickendorf muss Räume für NPD-Bundesparteitag zur Verfügung stellen

Bezirk stellte schon früher anderen Parteien Räume zur Verfügung - NPD darf nicht ausgeschlossen werden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2009 bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 hat.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2009 (VG 2 L 38.09) bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 hat.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.03.2009
- VG 2 L 38.09 -

Gleichbehandlungsgrundsatz für Parteien: NPD kann Bundesparteitag in Berlin-Reinickendorf abhalten

Die NPD kann verlangen, dass das Bezirksamt Reinickendorf ihr den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 zur Nutzung überlässt. Dieser Anspruch folgt aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) und der ständigen Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben.

Nach den Feststellungen der Richter hat die Behörde den fraglichen Saal im Rathaus in der Vergangenheit in ständiger Übung politischen Parteien zur Verfügung gestellt, und zwar seit 2006 auch für überbezirkliche Veranstaltungen der Parteien. Hierdurch sei eine Selbstbindung der Verwaltung auch gegenüber der NPD eingetreten. Soweit das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin am 4. März 2009... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2009
- VG 2 L 32.09 -

Bezirk kann Raumnutzung für NPD-Landesparteitag untersagen, wenn die Räume für verfassungswidrige Zwecke genutzt werden sollen

NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumen in Lankwitz (Berlin)

Die NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumlichkeiten für ihren Berliner Landesparteitag. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Der Bezirk Lankwitz durfte der NPD, den Zugang verwehren, weil die Partei sich mit Passagen des Vertrags nicht einverstanden erklärt hatte, wonach volksverhetzende Äußerungen in den Räumen nicht zulässig seien. Daraufhin vermietete der Bezirk die Räume an die CDU-Fraktion Steglitz-Zehlendorf.

Die NPD kann nicht verlangen, dass ihr zur Durchführung ihres Landesparteitages am 14. März 2009 in der Zeit von 14.00 bis 19.30 Uhr vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Räumlichkeiten in einem Seniorenzentrum in der Gallwitzallee in Berlin-Lankwitz zur Nutzung überlassen werden. Das Bezirksamt durfte die Räumlichkeiten an die CDU-Fraktion Steglitz-Zehlendorf vergeben, da die NPD sich... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.04.2008
- 4 CE 08.725 -

NPD-Bundesparteitag: Bamberg darf Stadthalle nicht wegen Sicherheitsbedenken oder Gegendemonstration verweigern

Öffentliche Einrichtung steht allen politischen Parteien zur Verfügung

Eine Stadt darf einer Partei (hier: NPD) die Überlassung der Stadthalle zur Abhaltung eines Bundesparteitages nicht allein wegen zu erwartender Gegendemonstrationen und Sicherheitsbedenken verweigern. Die mit dem Bundesparteitag der NPD verbundenen Risiken liegen im Bereich dessen, was eine auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhende Rechtsordnung als Begleiterscheinung politischer Auseinerdsetzung in Kauf nehmen müsse, führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus.

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat Anspruch darauf, dass ihr die Stadt Bamberg den Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle (Stadthalle) am 24. und 25. Mai 2008 zur Abhaltung eines Bundesparteitages überlässt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Maßgabe entschieden, dass die Stadt Bamberg den Saal am 25. Mai 2008 nur bis 18.00 Uhr zur Verfügung... Lesen Sie mehr

Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.10.2007

Kein Kontrahierungszwang für Weser-Ems-Halle GmbH: NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung der Weser-Ems-Halle für Bundesparteitag

Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchführung ihres Bundesparteitages abgelehnt

Die NPD ist mit einem Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung zur Durchführung ihres Bundesparteitages in der Weser-Ems-Halle gescheitert. Weder aus dem Parteien noch aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung lasse sich ein Anspruch herleiten. Es bestünde auch kein Kontrahierungszwang. Für die Weser-Ems-Halle Oldenburg GmbH gelte als juristische Person der Grundsatz der Privatautonomie. Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden.

Die NPD beabsichtigt, am kommenden Wochenende, nämlich am 27. und 28. Oktober 2007, ihren Bundesparteitag in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg abzuhalten und begehrt hierzu den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch welche die Weser-Ems-Halle Oldenburg GmbH verpflichtet wird, der NPD die Nutzung ihrer Räumlichkeiten und zwar in erster Linie der Kongresshalle und hilfsweise einer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 24.09.2007
- 1 B 2488/07 -

NPD darf Weser-Ems-Halle nicht für Parteitag nutzen

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die NPD begehrte in diesem Verfahren die Verpflichtung der Stadt Oldenburg, ihr Räume in der Weser-Ems-Halle für die Durchführung eines Bundesparteitages zur Verfügung zu stellen. Der Antrag blieb ohne Erfolg, weil die NPD einen entsprechenden Anspruch nicht glaubhaft machen konnte.

Ein Anspruch auf Überlassung der Räume durch die Stadt Oldenburg ergibt sich nach Auffassung der Kammer weder aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung noch aus dem Parteiengesetz. Auf die Niedersächsische Gemeindeordnung könne die NPD ihren Anspruch bereits nicht stützen, weil sie als politische Partei auf Bundesebene nicht zu den Anspruchsberechtigten gehöre. Dem geplanten Bundesparteitag... Lesen Sie mehr




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