die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Tierschutzpartei“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2023
- 3 B 43/21 -
Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der Landtagswahl in Brandenburg im rbb Fernsehen nennen
Anspruch der Tierschutzpartei auf Gleichbehandlung gemäß Grundgesetz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) gegen die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) entschieden, dass der rbb das von der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl Brandenburg erzielte Ergebnis (2,6 % der Zweitstimmen) in den Fernsehsendungen "Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung", "Brandenburg aktuell" und "rbb24" nicht mit dem Wahlergebnis von drei weiteren - deutlich unter einem Prozent liegenden - Parteien unter der Rubrik "Andere" zusammenfassen durfte.
Der rbb hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet. Dem ohnehin nur für die Vorwahlberichterstattung geltenden parteienrechtlichen Prinzip der so genannten abgestuften Chancengleichheit, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkurrierende Parteien im Rahmen eines redaktionellen Gesamtkonzepts entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssten, sei hier Genüge getan.Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalles... Lesen Sie mehr
Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 20.12.2011
- VerfGH 155 A/11 -
Erfolgloser Eilantrag auf Wiederholung der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bzw. Nichtanwendung der 3 %- Sperrklausel
Partei sieht Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit beeinträchtigt
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Tierschutzpartei hält die im Berliner Landeswahlgesetz vorgesehne 3 %-Sperrklausel bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlung für rechtswidrig. Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat einen diesbezüglichen Eilantrag der Partei abgewiesen.
Die 3 %-Sperrklausel ist in Art. 70 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin und in § 22 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes enthalten. Sie regelt, dass auf Bezirkswahlvorschläge, für die weniger als drei vom Hundert der Stimmen abgegeben werden, keine Sitze entfallen. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei und eine ihrer Kandidatinnen halten die 3 %-Sperrklausel für verfassungswidrig... Lesen Sie mehr