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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkscheibe“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 23.10.2020
- 31 C 200/19 -

Auch auf frei zugänglichen Privat-Parkplatz kann Pflicht zum Anbringen einer Parkscheibe bestehen

Parkscheibe muss von außen "gut lesbar" hinter Windschutzscheibe, Hutablage oder Seitenscheibe angebracht werden

Auch auf einen frei zugänglichen Privat-Parkplatz kann entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO die Pflicht bestehen, eine Parkscheibe gemäß Bild 318 der Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11 zu § 42 Abs. 2 StVO von außen "gut lesbar" hinter der Windschutzscheibe, auf der Hutablage oder an der Seitenscheibe anzubringen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2019 stellte ein Pkw-Fahrer sein Fahrzeug auf einen Kundenparkplatz für ein nahegelegenes Einkaufszentrum in Brandenburg ab. Nach den Vertragsbedingungen, war das kostenfreie Parken für eine Stunde erlaubt. Sollte die Höchstparkdauer überschritten werden oder keine für Außenstehende gut lesbare Parkscheibe ausgelegt sein, wurde ein erhöhtes Parkentgelt fällig. Diese Vertragsbedingungen waren auf deutlich sichtbaren Hinweisschildern zu lesen. Mit der Begründung, dass der Pkw-Fahrer keine Parkscheibe ausgelegt habe, machte die Eigentümerin des Parkplatzes ein erhöhtes Parkentgelt in Höhe von 15... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2011
- IV-4 RBs 137/11 -

Auf Lenkradholm gelegte Parkscheibe: Fehlende Lesbarkeit der Parkscheibe begründet Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 2 StVO

Ist eine auf den Holm des Lenkrads gelegte Parkscheibe von außen nicht gut lesbar, so liegt ein Verstoß gegen § 13 Abs. 2 StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall brachte ein Autofahrer auf dem Holm seines Lenkrads die Parkscheibe an. Da die Parkscheibe von vorne nicht abgelesen werden konnte, sondern nur von schräg seitlich, wurde der Autofahrer vom Amtsgericht Wesel zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt. Denn nach Ansicht des Gerichts habe wegen der eingeschränkten Lesbarkeit der Parkscheibe ein Verstoß gegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 04.08.1997
- 1 Ss (Bz) 132/97 -

Anbringen einer Parkscheibe an hinteren linken Seitenfenster zulässig

Kontrolleuren ist Betreten der Fahrbahn zur Kontrolle der Parkscheibe zumutbar

Ein PKW-Fahrer darf seine Parkscheibe am hinteren linken Seitenfenster anbringen. Den Kontrolleuren ist es insoweit zumutbar, dass sie zur Kontrolle der Parkscheibe auf die Fahrbahn treten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer brachte im Juli 1995 seine Parkscheibe am hinteren linken Seitenfenster an, so dass sie nur von der Fahrbahn aus zu sehen war. Nach Ansicht des Amtsgerichts Dessau sei dies unzulässig gewesen, da einem Kontrolleur nicht zuzumuten gewesen sei zur Kontrolle der Parkscheibe die Fahrbahn zu betreten. Es verurteilte den Autofahrer... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.12.1983
- 6 Ss OWi 1649/83 -

Überschreitung der zulässigen Parkdauer: Keine Karenzzeit bei Parkscheiben

Bejahte Karenzzeit bei Parkuhren unbeachtlich

Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe für eine bestimmte Zeit gestattet, so erstreckt sich die zulässige Parkdauer nur auf diesen Zeitrahmen. Eine Karenzzeit nach Ablauf der Parkzeit gibt es nicht. Dass dies bei einer Parkuhr bejaht wurde, ändert nichts daran. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz, auf dem maximal zwei Stunden geparkt werden durfte. Er stellte seine Parkscheibe auf 8 Uhr ein, parkte jedoch bis 10.09 Uhr. Die zuständige Behörde verhängte daher gegen den Autofahrer ein Bußgeld. Dieser meinte aber, ihm müsse eine Karenzzeit von 10 Minuten zuerkannt werden. Denn dies sei bereits... Lesen Sie mehr

Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 12.07.2012
- VerfGH 16/10 -

Einstellen einer handelsüblichen Parkscheibe beim Parken eines Fahrzeugs vor Beginn der Kurzparkzeit auf den Zeitpunkt des Beginns der Parkbeschränkung

Handelsübliche Parkscheibe unterscheidet nicht zwischen Uhrzeit am Abend und am Morgen

Da eine handelsübliche Parkscheibe nicht zwischen der Uhrzeit am Abend und am Morgen unterscheidet, muss derjenige, der sein Fahrzeug vor Beginn der Parkbeschränkung parkt, seine Parkscheibe auf den Zeitpunkt des Beginns der Parkbeschränkung einstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Thüringer Ver­fassungs­gerichts­hofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein PKW-Fahrer parkte sein Fahrzeug an einem Abend im Juni 2009 um 20 Uhr auf einen Parkplatz und stellte seine handelsübliche in zwölf Stunden eingeteilte Parkscheibe auf 8 bzw. 20 Uhr ein. Die Benutzung dieses Parkplatzes war in der Zeit von 7 bis 18 Uhr nur mit Verwendung einer Parkscheibe für zwei Stunden erlaubt. Da kurz nach 7 Uhr eine... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2011
- (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10) -

OLG Brandenburg: Verwendung einer Mini-Parkscheibe unzulässig

Parkscheibe nach Gestaltung und Größe vom Gesetzgeber genau definiert

Wer zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwendet, die erheblich kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebene, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.

Der Betroffene des zugrunde liegenden Streitfalls hatte in der Stadt Forst auf einem Parkplatz, auf dem die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben war, eine Miniaturparkscheibe mit den Maßen von 40 mm x 60 mm verwendet. Dies hatte das Amtsgericht Cottbus als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 5 Euro geahndet.Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat das... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.08.2005
- 3 Ss Owi 576/05 -

Parkscheibe statt Parkschein bei nicht akzeptierten Münzen an Parkscheinautomat oder Parkuhr nicht ausreichend

Autofahrer muss mehrere Parkmünzen für Parkscheinautomat oder Parkuhr dabei haben

Wer nur eine Münze für den Parkscheinautomat dabei hat, die dieser nicht akzeptiert, muss ein Bußgeld zahlen, wenn er keinen Parkschein lösen kann. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug in einem kostenpflichtigen Parkbereich ohne Parkschein. Einen Parkschein konnte er an dem (funktionstüchtigen) Parkscheinautomaten nicht lösen, da er nur ein 50-Cent-Stück sowie Bargeld in Scheinen dabei hatte. Das 50-Cent-Stück wurde vom Automaten nicht akzeptiert. Es fiel mehrmals durch. Daraufhin legte der Autofahrer... Lesen Sie mehr




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