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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkettschäden“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.09.2022
- 7 C 36/22 -
Zulässigkeit einer Zusatzkaution für Erlaubnis der Hundehaltung in Wohnung mit Parkett
Gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit greift nicht
Für die Erlaubnis der Hundehaltung in einer Wohnung mit Parkett kann der Vermieter eine Zusatzkaution verlangen. Die gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit gemäß § 551 Abs. 1 BGB greift dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zu Beginn eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Berlin stellten die Mieter eine Mietsicherheit in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete. Zudem verlangte der Vermieter eine Zusatzkaution in Höhe von 25 € pro qm für die genehmigte Haltung eines Podenco-Mischlings in der Wohnung. Die Wohnung war mit hochwertigem Holzparkett ausgestattet. Die Zusatzkaution sollte eventuelle Schäden durch die Krallen des Hundes absichern. Nachfolgend hielten die Mieter die Zusatzkaution für unzulässig und verlangten deren Rückzahlung. Da sich der Vermieter weigerte dem nachzukommen, erhoben die Mieter Klage.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.09.1996
- 11 U 13/96 -
Schäden am Holzfußboden durch Stöckelschuhe rechtfertigen bei gewerblichen Mietverhältnissen keinen Schadenersatzanspruch des Vermieters
Pfennigabsatzspuren sind Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs
Entstehen durch die spitzen Absätze von Stöckelschuhen Schäden am Holzfußboden, so steht dem Vermieter deswegen dann kein Schadenersatzanspruch zu, wenn es sich um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt. Denn in diesem Fall sind Pfennigabsatzspuren Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mietete eine Maschinen- und Einzelhändlerin Räume zur Nutzung als Büro und Lager an. Nach Beendigung des Mietverhältnisses machte die Vermieterin gegenüber ihrer ehemaligen Mieterin einen Schadenersatzanspruch geltend. Grund dafür war, dass am Holzfußboden durch die spitzen Absätze von Stöckelschuhen Schäden entstanden waren.... Lesen Sie mehr
Landgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2014
- 6 S 45/14 -
Vermieter steht Schadenersatzanspruch wegen Parkettkratzer auch bei genehmigter Hundehaltung zu
Mieter muss im Rahmen seiner Obhutspflicht Schäden von Mietsache abwehren
Verursacht ein Hund im Rahmen der artgerechten Haltung Schäden am Parkett, so haftet dafür grundsätzlich der Mieter. Denn dieser muss im Rahmen seiner Obhutspflicht alles Zumutbare tun, um Schäden von der Mietsache abzuwehren. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschädigte der Labrador des Mieters einer Wohnung durch sein artgerechtes Verhalten mit seinen Krallen erhebliche Schäden am Parkett. Nachfolgend bestand Streit zwischen den Mietvertragsparteien, wer für den Schaden aufkommen musste.Das Amtsgericht Koblenz verneinte eine Haftung des Mieters für die Parkettschäden. Da der Vermieter... Lesen Sie mehr
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