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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ostersonntag“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019
- 6 Sa 996/18 -
Ostersonntag ist ein hoher Feiertag im Sinne des Manteltarifvertrags
LAG Düsseldorf zu tariflichen Zuschlägen
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass Oster- und Pfingstsonntag hohe Feiertage im Sinne von § 4 MTV sind und daher Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, Anspruch auf einen erhöhten Tarifzuschlag haben.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war seit 1998 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Backwarenindustrie beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindustrie, die Betriebe der Großbäckereien und die Betriebe des Brot- und Backwarenvertriebs für das Land Nordrhein-Westfalen (MTV) Anwendung. In § 4 MTV waren folgende Zuschläge vorgesehen. Arbeit an Sonntagen: unter 3 Stunden 75 % (1,75faches Entgelt je Stunde), mehr als drei Stunden 50 % (1,5faches Entgelt je Stunde); Arbeit an gesetzlichen Wochenfeiertagen 150 % (2,5faches Entgelt je Stunde);... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.08.2011
- 10 AZR 347/10 -
BAG zum tariflichen Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag
Oster- und Pfingstsonntag keine gesetzlichen Feiertage in Sachsen-Anhalt
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Anlagefahrer/Monteur im Schichtdienst für die Beklagte in Sachsen-Anhalt tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung. Nach § 10 Abs. 1 Buchst. d TV-V erhält der Arbeitnehmer für Feiertagsarbeit einen Zuschlag je Stunde von 135 Prozent. Der tarifliche Sonntagszuschlag beträgt 25 Prozent.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2010
- 5 AZR 317/09 -
BAG: Kein tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag
Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer dennoch keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag. Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Kläger sind seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie Niedersachsen/ Bremen Anwendung. Nach dessen § 5 Abs. 1 Buchs. f) ist für Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag in Höhe von 175 % zu zahlen. Nach § 4 Abs. 5 MTV ist Feiertagsarbeit die an gesetzlichen Feiertagen geleistete Arbeit. In der Vergangenheit zahlte... Lesen Sie mehr
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