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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Organklage“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.06.2021
- 2 BvE 10/20 -

Einstellung eines Organstreit­verfahrens betreffend "Maskenpflicht" in Gebäuden des Deutschen Bundestages

AfD nimmt Klage gegen Maskenpflicht im Bundestag zurück

Das BVerfG hat ein Organstreit­verfahren eingestellt, in dem sich 19 der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) angehörende Mitglieder des Deutschen Bundestages gegen eine von dem Präsidenten des Deutschen Bundestages erlassene Allgemeinverfügung vom 05.10.2020 gewandt haben, die insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ("Maskenpflicht") in den Gebäuden des Deutschen Bundestages vorsieht.

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Allgemeinverfügung ihre Rechte als Abgeordnete aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, Artikel 46 Grundgesetz verletzt.Die Verfahrenseinstellung beruht darauf, dass die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller unmittelbar nach der gerichtlichen Ankündigung der Absendung und Veröffentlichung einer Entscheidung des Zweiten Senats mit am 13. April 2021 beim Bundesverfassungsgericht eingegangenem Schreiben die Rücknahme der Organklage erklärt haben. Mit der Antragsrücknahme ist das für den Organstreit erforderliche Rechtsschutzbedürfnis weggefallen.Ein öffentliches... Lesen Sie mehr

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Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 06.07.2016
- VerfGH 38/15 -

Organklage der AfD erfolgreich

Veröffentlichte Medieninformation gleicht einem "Boykottaufruf"

Eine auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte Medieninformation verletzt die Rechte des thüringischen Landesverbands der AfD auf Chancengleichheit im Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz und ist deshalb von der Homepage zu entfernen. Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall wurde am 20. Oktober 2015 auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter der Überschrift "Keine Debatte um Sorgen, sondern Schüren von Hass" die Medieninformation Nr. 70/2015 veröffentlicht, die sich mit der für den nächsten Tag durch die AfD unter dem Motto "Asylkrise beenden! Grenzen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.12.2014
- 2 BvE 3/14 -

Antrag im Organ­streit­verfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden unzulässig

Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scheitern mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Organklage der Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von 127 Bundes­tags­abgeordneten und zwei Aus­schuss­mit­gliedern gegen die Bundesregierung und den 1. Untersuchungs­aus­schuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (sogenannter NSA-Untersuchungs­aus­schuss) ist unzulässig. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Die beanstandete Einschätzung der Bundesregierung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist lediglich vorläufig; sie stellt daher keine rechtserhebliche Maßnahme dar, die zulässiger Gegenstand eines Organ­streit­verfahrens sein könnte. Gegen die Ablehnung des Untersuchungs­aus­schusses, die Vernehmung in Berlin durchzuführen, ist der Rechtsweg zum Bundes­verfassungs­gericht nicht eröffnet. Der Antrag betrifft kein in Art. 44 Abs. 1 GG wurzelndes Recht der Ausschussminderheit gegenüber dem Untersuchungs­aus­schuss, sondern die verfahrens­recht­liche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, die dem Bundesgerichtshof zugewiesen ist.

Antragsteller sind die Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, 127 Bundestagsabgeordnete und zwei Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Antragsgegner sind die Bundesregierung und der Untersuchungsausschuss. Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Bundesregierung habe in Schreiben vom 2.... Lesen Sie mehr

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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 20.06.2014
- VerfGH 51/13 -

Organklage der Piratenfraktion zu den Berliner Wasserbetrieben erfolglos

Die Organklage, die eine im Abgeordnetenhaus und in die Öffentlichkeit umstrittene, inzwischen durch die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe überholte Vertragsbestimmung, die den früheren privaten Teilhabern der Wasserbetriebe einen Gewinn garantierte, betrifft, wurde als unzulässig zurückgewiesen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.

Ab 2011 verhandelte das Land Berlin mit dem RWE-Konzern über den Rückkauf von dessen Anteilen an den im Jahr 1999 teilweise privatisierten Berliner Wasserbetrieben. Mit ihrer Organklage begehrte die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus die Feststellung, dass der Senat die Verfassung von Berlin dadurch verletzt hat, dass er es im Rahmen der Rückkaufverhandlungen unterließ, die Nichtigkeit... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 11.04.2014
- VerfGH 134/12 -

Nichtvorlage von Energieberichten: Verfassungsklage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen Berliner Senat abgewiesen

Antrag überwiegend unklar und unzulässig

Die Organklage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus gegen den Senat von Berlin wegen der Nichtvorlage jährlicher Energieberichte an das Abgeordnetenhaus wurde nunmehr vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin abgewiesen.

Mit ihrem Antrag, über den der Verfassungsgerichtshof am 19. Februar 2014 verhandelt hat, wandte sich die Antragstellerin gegen die Weigerung des Senats von Berlin, jährlich Energieberichte nach dem Berliner Energiespargesetz vorzulegen.Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag in erster Linie als unzulässig zurückgewiesen.Die Antragstellerin hat in der... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.11.2007
- VGH O 27/07, VGH A 22/07 -

"Parteienprivileg" steht in wehrhafter Demokratie Aufklärung über Rechtsextremismus nicht entgegen

Organklage der NPD gegen Broschüre zurückgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die gegen den Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz gerichtete Organklage sowie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Landesverbands Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zurückgewiesen.

Die NPD hatte sich in erster Linie gegen die Verbreitung der Broschüre "Kommunen gegen Rechtsextremismus" gewandt. In ihr informiert der Minister über mögliche Maßnahmen auf kommunaler Ebene, u.a. gegen die Versuche der NPD und weiterer Gruppierungen, Immobilien zu kaufen sowie Jugendliche durch Musik ("Schulhof-CDs") anzuwerben. Darüber hinaus sollte dem Minister untersagt werden,... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 04.07.2007
- 2 BvE 1/06; 2 BvE 2/06; 2 BvE 3/06; 2 BvE 4/06 -

BVerfG: Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen

Neun Bundestagsabgeordnete scheitern mit ihrer Organklage

Wenn Bundestagsabgeordnete Nebeneinkünfte von mehr als 1000,- EUR haben, müssen sie künftig öffentlich darüber informieren, wie viel Geld sie nebenher verdienen und woher dieses Geld kommt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Neun Abgeordnete, die gegen diese im Jahre 2005 eingeführte Regelung vorgehen wollten, scheiteten mit ihrer Organklage (= verfassungsrechtliche Streitigkeit über den Umfang der Rechte und Pflichten oberster Verfassungsorgane oder ihrer Mitglieder).

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge von neun Bundestagsabgeordneten* (siehe Namensliste am Ende) zurückgewiesen. Diese hatten sich im Wege der Organklage gegen § 44 a Abs. 1 Abgeordnetengesetz, wonach die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Deutschen Bundestages steht, sowie gegen die Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25.08.2005
- 2 BvE 4/05 und 2 BvE 7/05 -

BVerfG weist Klage der beiden Bundestagsabgeordneten gegen Parlamentsauflösung ab

Der Weg für Neuwahlen ist damit geebnet

Mit Urteil vom 25.08.2005 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Klage der beiden Bundestagsabgeordneten Schulz und Hoffmann, die sich gegen die Anordnung des Bundespräsidenten vom 21.07.2005 über die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages und über die Festsetzung der Wahl auf den 18.09.2005 gewandt hatten, als unbegründet zurückgewiesen.

Die angegriffenen Entscheidungen des Bundespräsidenten seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein dem Zweck des Art. 68 GG widersprechender Gebrauch der Vertrauensfrage, um zur Auflösung des Deutschen Bundestages und zu einer vorgezogenen Neuwahl zu gelangen, lasse sich nicht feststellen. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Deutschen... Lesen Sie mehr




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