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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „offenbare Unrichtigkeit“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2012
- BVerwG 6 C 32.11 -

Sanktionsbescheid wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD teilweise rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht verordnet teilweise Aufhebung des Sanktionsbescheides des Präsidenten des Deutschen Bundestages

Die Festsetzung einer Zahlungsverpflichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 ist teilweise rechtswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. rechtswidrig

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der beklagte Präsident des Deutschen Bundestags mit Bescheid vom 26. März 2009 fest, dass wegen festgestellter Unrichtigkeiten in Höhe von ca.1,25 Mio. Euro im Rechenschaftsbericht der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) für das Jahr 2007 nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes ein Anspruch in Höhe des Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrages entstanden sei; ferner stellte er die Verpflichtung der Klägerin zur Zahlung von rund 2,5 Mio. Euro fest. Die beanstandeten Unrichtigkeiten betrafen im Wesentlichen die falsche Ausweisung staatlicher Mittel, die Nichtaufnahme bestehender... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.02.2011
- 11 K 4239/07 E -

Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen

Offenbare Unrichtigkeiten können später korrigiert werden

Die ungeprüfte Übernahme von der Höhe nach unzutreffendem Arbeitslohn, den der Arbeitgeber auf elektronischem Wege nach § 41 b EStG an das für den Arbeitnehmer zuständige Finanzamt übersendet, ist eine "offenbare Unrichtigkeit" und berechtigt das Finanzamt zur späteren Berichtigung der Steuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer nach § 129 AO. Dies das Finanzgerichts Münster entschieden.

Im Streitfall fügten die Kläger ihrer Einkommensteuererklärung Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitgeber bei, aus denen sich die - zutreffende - Höhe ihres Arbeitslohns ergab. Den erklärten Arbeitslohn legte das beklagte Finanzamt der Steuerfestsetzung allerdings nicht zu Grunde, sondern orientierte sich ohne inhaltliche Überprüfung an den - zu niedrigen - Werten, die der Arbeitgeber... Lesen Sie mehr