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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Notsectio“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.06.2020
- 21 ZB 18.1807 -

Widerruf der Berufsbezeichnung "Hebamme" aufgrund unterbliebener Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe bei schwieriger Geburt und versuchtes Vertuschen der Tat

Schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten

Eine Hebamme verliert das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn ein Kind bei einer schwierigen Geburt stirbt, weil die Hebamme keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat und nachträglich versucht hat, die Tat zu vertuschen. In diesem Verhalten liegt eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2014 kam bei einer schwierigen Geburt das Kind zu Tode. Obwohl die anwesende Hebamme die Komplikationen erkannt hatte, rief sie nicht den diensthabenden Facharzt zur Vorbereitung eines Kaiserschnitts. Wäre dies geschehen, wäre das Kind sehr wahrscheinlich am Leben geblieben. Die Hebamme manipulierte zudem nachträglich Dokumente, um ihr Fehlverhalten zu vertuschen. Sie wurde wegen der Tat von einem Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Zudem widerrief die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" wegen Unzuverlässigkeit.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.02.2009
- 5 U 1212/07 -

Geburtsschaden: Hirngeschädigtes Kind sowie Mutter erhalten Schmerzensgeld wegen zu spät eingeleiteten Notkaiserschnitts

Ent­wicklungs­rück­stand mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung kann Schmerzensgeld von 350.000 EUR rechtfertigen

Erleidet ein Kind bei der Geburt aufgrund eines verspätet eingeleiteten Kaiserschnitts eine Hirnschädigung, mit der Folge eines Ent­wicklungs­rück­standes mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung beim Kind, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 350.000 EUR. Zudem steht der Mutter ebenfalls ein Schmerzens­geld­anspruch in Höhe von 500 EUR zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2001 wurde eine 39-jährige Frau gegen 23 Uhr mit Wehen in ein Krankenhaus eingeliefert. Nachdem es zu Verzögerungen bei der Geburt des Kindes kam, setzte der behandelnde Arzt um 1.52 Uhr eine Saugglocke an. Diese riss jedoch um 1.58 Uhr ab. Der Arzt unternahm sofort einen weiteren Versuch mit der Saugglocke, der aber ebenfalls erfolglos... Lesen Sie mehr




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