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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Notfalleinsatz“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.03.2022
- III-4 RVs 2/22 -

Behinderung des Rettungsdienstes ist als Widerstand gegen Vollstreckungs­beamte gemäß § 115 Abs. 3 StGB strafbar

Verzögerung von einer Minute ausreichend

Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Sprungrevision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren verworfen.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Widerstands gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, in Tatmehrheit mit Beleidigung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt. Diese Verurteilung ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm rechtskräftig.Nach den Urteilsfeststellungen des Amtsgerichts kam es am 24. September 2019 in Ibbenbüren zu einem Alleinunfall einer älteren Radfahrerin, bei dem diese sich eine stark blutende Kopfverletzung zuzog. Am Unfallort fanden sich mehrere Ersthelfer, die Polizei, der Angeklagte und sodann der Rettungsdienst ein. Ein... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Hinweisverfügung vom 15.07.2019
- 4 U 1604/19 -

Hund bei großer Hitze im Fahrzeug zurückgelassen: Tierhalter muss Kosten für Fahrzeugschäden durch Rettungsmaßnahmen selbst tragen

Kein Anspruch auf Schadensersatz für gewaltsam geöffnetes Wohnmobil durch Rettungskräfte

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Tierhalter, der bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben.

Die Klägerin wollte im August 2018 mit ihrer Familie ein Zweitliga-Fußballspiel in Fürth besuchen. Sie war mit ihrem Wohnmobil unterwegs und stellte dieses auf einem Supermarktparkplatz in der Nähe des Stadions ab. In dem Wohnmobil ließ sie ihren Mini-Yorkshire-Terrier zurück, während sie das um 15.30 Uhr beginnende Fußballspiel besuchte. Es herrschten Außentemperaturen von über 35... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2018
- III ZR 54/17 -

BGH: Haftung des Staates für Amts­pflicht­verletzung bei Noteinsätzen zur Gefahrenabwehr nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt

Keine entsprechende Anwendung des § 680 BGB

Wird im Rahmen eines Noteinsatzes zur Gefahrenabwehr eine Amtspflicht verletzt, so beschränkt sich die Haftung des Staates nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine entsprechende Anwendung von § 680 BGB kommt nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im Februar 2010 in einem Auslieferungslager und dem Verwaltungsgebäude eines Reformwarenhandels zu einem Großbrand. Zur Bekämpfung des Brandes verwendete die Feuerwehr unter anderem PFOS-Schaum, welches ins Grundwasser gelangte. Dies beanstandete die Grundstückeigentümerin, da sie nunmehr zur Sanierung des Grundstücks aufgefordert... Lesen Sie mehr

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Landgericht Bonn, Urteil vom 28.09.2016
- 1 O 454/13 -

Einfahrt in Kreuzungsbereich trotz Möglichkeit der Wahrnehmung eines Einsatzfahrzeugs begründet Mitverschulden an Unfall von 30 %

Einsatzfahrzeug muss bei Rotlicht notfalls mit Schritt­geschwindig­keit in Kreuzung einfahren

Kommt es auf einer Kreuzung zu einem Verkehrsunfall, weil ein Pkw-Fahrer trotz eines wahrnehmbaren Einsatzfahrzeugs bei "Grün" auf die Kreuzung fährt und das Einsatzfahrzeug nicht mit Schritt­geschwindig­keit bei Rotlicht auf die Kreuzung fährt, begründet dies eine Haftungsverteilung von 70 % zu 30 % zu Gunsten des Pkw-Fahrers. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 fuhr ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug bei Grünlicht auf eine Kreuzung. Zur selben Zeit fuhr ein Polizeifahrzeug unter Einsatz von Sonderrechten und mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h bei "Rot" ebenfalls auf die Kreuzung. Es kam zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Pkw-Fahrer gab an, das Martinshorn erst auf Höhe... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2017
- III ZR 60/16 -

BGH konkretisiert Pflichten der Schwimmbadaufsicht

Beweislast bei Badeunfällen

Bei grob fahrlässigen Pflichtverstößen des Aufsichtspersonals von Schwimmbädern trägt der Schadensersatzpflichtige die Beweislast für die fehlende Ursächlichkeit der Pflichtverletzungen für Gesundheitsschäden des Badegastes. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im hier zu verhandelnden Fall macht seinerzeit die zwölfjährige Klägerin gegen die beklagte Gemeinde Schadensersatz wegen eines Badeunfalls in einem kommunalen Freibad geltend. Sie verfing sich unter Wasser mit einem Arm in dem Befestigungsseil einer Boje, die Teil der Markierung des Übergangs zwischen zwei Schwimmbereichen war.Nachdem die Badeaufsicht bemerkt hatte,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2016
- 13 U 103/13 -

In Baden-Württemberg haftet ein Notarzt persönlich für Behandlungsfehler während eines Rettungseinsatzes

Keine Haftung des Staates nach Grundsätzen der Amtshaftung

Begeht ein Notarzt in Baden-Württemberg einen Behandlungsfehler während eines Rettungseinsatzes, so haftet er persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine Haftung des Staates nach den Grundsätzen der Amtshaftung gemäß Art. 34 GG, § 839 Abs. 1 BGB besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob es während eines Rettungseinsatzes im Februar 2011 durch einen Notarzt zu einem Behandlungsfehler kam. Nachdem der davon Betroffene verstorben war, klagte seine Ehefrau gegen den Notarzt auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Konstanz verneinte eine persönliche Haftung des beklagten... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.05.2016
- 20 U 122/15 -

Unerkannter Herzinfarkt: Haftung eines Rettungssanitäters wegen Stellung eigener Diagnose und unterlassener Hinzuziehung eines Notarztes

Anwendung der Beweislastregeln zur Arzthaftung bei Tätigwerden des Rettungssanitäters im Kompetenzbereich des Arztes

Klagt ein Patient über akute Brustschmerzen, die offensichtlich keine herzfremde Ursache haben, muss der Rettungssanitäter einen Notarzt hinzuziehen. Er darf auf keinen Fall eine eigene Diagnose erstellen. Bleibt damit ein Herzinfarkt unerkannt, haftet dafür der Rettungssanitäter. Dabei gelten hinsichtlich der Ursächlichkeit zwischen Pflichtwidrigkeit und Verletzungsfolgen die Beweislastregeln zur Arzthaftung, da der Rettungssanitäter im Kompetenzbereich des Arztes tätig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im September 2010 rief ein Mann die Berliner Feuerwehr, da er über erhebliche Atembeschwerden und Schmerzen im Brustbereich klagte. Er wurde schließlich von zwei Rettungssanitätern untersucht, die ein "Intercostalschmerz" diagnostizierten und dem Patienten rieten, zu seinem Hausarzt zu gehen. Dies tat er auch einige Stunden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 13.10.2016
- 233 C 9578/16 -

Kein Anspruch auf Auskunft über Personalien von Rettungs­einsatz­kräften

AG München verneint pauschale Herausgabe von Personalien der Rettungskräfte

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kein pauschaler Anspruch auf Bekanntgabe der Personalien der an einem Rettungseinsatz beteiligten Personen besteht.

Im Dezember 2015 kam es beim Kläger des zugrunde liegenden Falls zu einem Einsatz des Rettungsdienstes. Die Tochter des Klägers hatte die Rettungsleitstelle in Fürstenfeldbruck verständigt, und berichtet, dass ihr Vater unter einer akuten Psychose leiden würde. Als die Rettungskräfte vor Ort eintrafen, saß der Kläger auf dem Boden. Die Rettungskräfte versuchten zunächst, Kontakt zu... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.02.2017
- VG 11 K 339.16 -

Jede Sekunde zählt: Rettungsdienst kann straßen­verkehrs­rechtliche Maßnahmen verlangen

Rettungsdienst beanstandet zurecht Verzögerungen von Notfalleinätzen von bis zu 60 Sekunden wegen Behinderungen durch parkende oder entgegen kommende Fahrzeuge

Ein Rettungsdienst kann straßen­verkehrs­rechtliche Maßnahmen verlangen, wenn die Verkehrssituation vor der Rettungswache ansonsten zu wesentlichen Verzögerungen beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen führt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin ist eine Hilfsorganisation der Notfallrettung. Sie betreibt in Berlin-Friedenau eine Rettungswache. Dort sind u.a. ein Notfallrettungswagen und ein Intensivtransportwagen stationiert, die unmittelbar der Disposition der Berliner Feuerwehr unterstehen. Die ans Grundstück angrenzende Straße ist sieben Meter breit und darf gegenwärtig beidseitig beparkt werden. Dies führte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.06.2016
- OVG 1 B 12.12, OVG 1 B 16.12 -

Millionenklage der Krankenkassen gegen Rettungsdienstgebühren der Berliner Feuerwehr erfolglos

Statt 5,3 Mio. Euro nur ca. 440.000 Euro

Die Gebühr für den Einsatz von Rettungstransportwagen der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2005 bis 2009 in Höhe von (damals) 281,34 Euro waren überwiegend rechtmäßig. Daher können die Krankenkassen von den insgesamt eingeklagten 5,3 Mio. Euro nur rd. 440.000 Euro vom Land Berlin bzw. der Berliner Feuerwehr zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Zunächst hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass es sich bei den umstrittenen rd. 19.000 Einsatzfahrten um die Rettung von Notfallpatienten gehandelt habe. Die Überprüfung der bereits im Jahr 2003 festgesetzten Gebührenhöhe für den Einsatz von Rettungstransportwagen habe ferner ergeben, dass die gesetzlichen Krankenkassen die komplexe und umfangreiche Kostenkalkulation der Feuerwehr... Lesen Sie mehr




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