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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „nichtiger Bescheid“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 25.06.2008
- 6 K 584/04 -

Gegen offensichtlich grob rechtswidrigen Bescheid kann auch noch nach Jahren vorgegangen werden

Stadt Frankfurt Oder muss blindem Mädchen 9 Jahre Blindenhilfe nachzahlen - Einstellung der Blindenhilfe war grob rechtswidrig und damit nichtig

Wer versäumt hat, Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen, kann auch nach Jahren vor Gericht geltend machen, dass dieser Bescheid offensichtlich grob rechtswidrig und damit nichtig ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Weil die Stadt Frankfurt (Oder) schwerwiegend fehlerhaft die Zahlung von Blindenhilfe eingestellt hatte, muss sie diese nun für 9 Jahre nachzahlen.

Die Klägerin, ein 1990 geborenes blindes Mädchen, benötigt bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe. Sie ist mehrfachbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen. Anfangs im Haushalt ihrer Eltern lebend, bekam sie Blindenhilfe. Nachdem das Mädchen im Sommer 1993 in eine Wohneinrichtung für schwerst-mehrfachbehinderte Kinder aufgenommen worden war, hob die Behörde ihren Bewilligungsbescheid auf und stellte zum 1. August 1993 die weiteren Zahlungen ein; den Aufhebungsbescheid begründete sie lediglich mit dem Hinweis "Heimaufnahme ab 5.07.1993". Die Eltern legten hiergegen keinen Widerspruch ein, erfuhren aber nach vielen Jahren, dass... Lesen Sie mehr




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