wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtabnahmeentschädigung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 02.08.2017
- 4 U 142/16 -

Schadensersatz für Bank nach missverständlichem SCHUFA-Problem

Bank hat Anspruch auf Nicht­abnahme­entschädigung

Eine als wirksame Kündigung missverstandene Kündigungsdrohung kann bei einer Kreditaufnahme bei einer anderen Bank zum Schadensersatz für die ursprüngliche Bank führen.

Der Kunde des zugrunde liegenden Rechtstreits hatte bei der Bank einen laufenden Immobilienkredit, welcher nach Ablauf der Zinsbindungsfrist im Juni 2016 durch einen neuen Kredit in Höhe von 174.000 Euro abgelöst werden sollte. Im Mai 2016 erfuhr die Bank von einem SCHUFA-Eintrag des Kunden, welcher zur Kündigung des neuen Darlehens führen könnte. Daraufhin bat sie ihn um nähere Informationen bezüglich des Grundes für den SCHUFA-Eintrag und drohte zudem mit der Kündigung des Darlehensvertrages, sollte sich aus dem Eintrag ein ernsthafter Grund dazu ergeben.Die Bank stellte einen solchen Grund jedoch nicht fest und teilte ihrem Kunden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.07.2016
- 8 U 1049/15 -

Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Nichtabnahme­entschädigung

Widerruf von zwei Verbraucher­darlehens­verträgen auch nach Einigung zulässig

Der Beginn der Widerrufsfrist für einen Verbraucher­darlehens­vertrag wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beginn der Widerrufsfrist missverständlich ist. Der Darlehensnehmer kann daher selbst dann noch sein Widerrufsrecht ausüben, wenn er die Abnahme des Darlehens verweigert und eine Nichtabnahme­entschädigung bezahlt hat. Sein Anspruch auf Rückzahlung der Nichtabnahme­entschädigung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ausgeschlossen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger im Juli 2008 mit der Beklagten im Wege des Fernabsatzes zwei Bereitstellungsdarlehensverträge über Nennbeträge von insgesamt 195.000 Euro abgeschlossen, denen jeweils identische Widerrufsbelehrungen beigefügt waren. Im März 2011 vereinbarten die Parteien, dass der Kläger die Darlehen nicht abnimmt und eine Nichtabnahmeentschädigung von... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 27.03.2015
- 47 C 415/14 -

Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund Nichtanlaufens eines Hafens

Änderung der Reiseroute stellt Reisemangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB dar

Wird ein Hafen während der Kreuzfahrt nicht angelaufen, so kann dies einen Anspruch auf Reisepreisminderung nach § 651 d Abs. 1 BGB begründen. Denn die Änderung der Reiseroute stellt einen Reisemangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostocks hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Route einer Flusskreuzfahrt im April 2014 sollte ursprünglich durch die Ukraine führen. Aufgrund der politischen Situation wurde die Route jedoch bereits im März 2014 geändert und die Kreuzfahrtgäste darüber informiert. Die Kreuzfahrt sollte als Ersatz den rumänischen Arm des Donaudeltas befahren. Dabei sollten die Städte Tulcea und Sulina... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 29.11.2013
- 47 C 238/13 -

Erhebliche Reiseänderung bei Nichtanlaufen eines Hafens kann Minderung des Reisepreises von 50 % rechtfertigen

Nichtanlaufen eines Hafens begründet keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und rechtfertigt daher keinen Schaden­ersatz­anspruch wegen vertaner Urlaubszeit

Werden während einer 14-tägigen Südamerika-Kreuzfahrt die Falkland-Inseln nicht wie geplant für einen Tag angelaufen, so liegt eine erhebliche Reiseänderung vor, welche eine Reisepreisminderung von 50 % rechtfertigt. Durch das Nichtanlaufen eines Hafens wird die Reise jedoch nicht erheblich beeinträchtigt, so dass kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit besteht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer 14-tägigen Südamerika-Kreuzfahrt im Jahr 2012 lief das Schiff nicht wie geplant für einen Tag einen Hafen der Falkland-Inseln an, sondern einen in Uruguay. Ein Ehepaar war damit aber nicht einverstanden. Da der Reiseveranstalter vorerst letztmalig die Inseln ansteuern wollte, hatte das Ehepaar diese letzte Gelegenheit nutzen... Lesen Sie mehr