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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nebenkostenabrechnung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.04.2023
- VI R 24/20 -

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter

Absetzbarkeit gilt auch für fremd beauftragte haushaltnahe Dienstleistungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker­leistungen gemäß § 35 a des Einkommen­steue­rgesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.Der BFH entschied anders. Er gab den Steuerpflichtigen Recht. Nach der Entscheidung des BFH steht der Steuerermäßigung nicht entgegen, dass Mieter die Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern, z.B. dem Reinigungsunternehmen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2015
- 411 C 17290/14 -

Übermäßiger Kaltwasserverbrauch mit Nebenkostenpauschale abgegolten

Geltendmachung einer gesonderten Forderung gegenüber Mieter grundsätzlich nicht möglich

Mit einer Nebenkostenpauschale ist in der Regel auch ein überhöhter Kaltwasserverbrauch abgegolten, sofern der Mieter nicht schuldhaft den übermäßigen Kaltwasserverbrauch verursacht hat. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorliegenden Streitfall ist der Kläger Eigentümer und Vermieter einer Wohnung, die der Beklagte seit mehr als 20 Jahren als Mieter bewohnt. Im Mietvertrag ist für die Nebenkosten eine Pauschale vereinbart.Am 03.07.2012 informierte der Mieter seinen Vermieter, dass aus der Toilette Wasser "herauströpfelt". Daraufhin bat der Vermieter die Hausverwaltung,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 27.01.2012
- 472 C 26823/11 -

Pauschales Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung durch den Mieter unzulässig

Mieter muss zunächst Einsicht in die Kostenbelege nehmen und fehlerhafte Berechnungen nachweisen

Ohne Einsicht in die Kostenbelege ist das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung durch den Mieter unzulässig. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt ein Münchner Mieter im August 2010 seine Betriebskostenabrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten für das Jahr 2009. Es ergab sich daraus eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 467 Euro.Der Verbrauch sei viel zu hoch angesetzt, meinte der Mieter und zahlte nicht. Es sei alles in Ordnung, meinte der Vermieter und erhob Klage... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.09.2008
- VIII ZR 124/08 -

Vermieter kann die Gartenpflegekosten nicht über die Neben­kosten­abrechnung umlegen, wenn der Mieter vertraglich zur Gartenpflege verpflichtet ist

Gartenpflege fällt laut Mietvertrag nicht in Zuständigkeits­bereich des Vermieters

Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Gartenpflege nach und bestehen auch sonst keine Gründe für den Vermieter, Garten­pflege­maßnahmen durchführen zu lassen, so hat dieser keinen Anspruch auf Umlage der entstandenen Kosten über die Mietnebenkosten­abrechnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im vorliegenden Fall nahm ein Vermieter Baumfällarbeiten vor, obwohl die Gartenpflege laut Mietvertrag Sache des Mieters gewesen wäre. Anschließend wollte er die für diese Pflegemaßnahme aufgewendeten Kosten über die Umlage als Nebenkosten vom Mieter einholen.Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Kosten der Baumfällung nicht umlagefähig gewesen seien. Laut Mietvertrag... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2004
- VIII ZR 167/03 -

Vermieter kann Kosten für Dachrinnenreinigung bei regelmäßig notwendiger Reinigung als sonstige Betriebskosten auf Mieter umlegen

Umlage ist möglich, wenn hoher Baumbestand in der direkten Umgebung des Gebäudes eine regelmäßige Reinigung notwendig macht

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Damit eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter möglich ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau benannt werden und dürfen nicht "einfach so" über die Betriebskosten­abrechnung vom Mieter eingefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Umlagefähigkeit von Kosten für die Reinigung der Dachrinne auf die Mieter eines Wohnhauses über die Betriebskostenabrechnung. Die Mieter waren der Auffassung, die Kosten für die Dachrinnenreinigung nicht mittragen zu müssen. Der Vermieter reichte daraufhin Klage ein.Der Fall wurde schließlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Mainz, Urteil vom
- S 10 AS 200/12 ER -

Hartz IV: Jobcenter muss nicht immer für Nebenkostennachzahlung aufkommen

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden grundsätzlich nur bei aktueller Hilfebedürftigkeit bewilligt

Wer in der Vergangenheit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II - "Hartz 4") bezogen hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter auch eine Nebenkostennachzahlung übernimmt. Sofern aktuell keine Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt, muss ein ehemaliger Leistungsempfänger eine nachträglich geltend gemachte Nebenkostennachzahlung selbst begleichen. Auch dann, wenn sich die Forderung auf den Zeitraum des Leistungsbezugs bezieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt eine Frau aus Mainz im Dezember 2011 von ihrem früheren Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 mit einer Nachzahlung von 400 Euro. Die Frau war zwar aktuell nicht mehr von Leistungen des Jobcenters abhängig, aber im Jahr 2010 hatte sie mangels Einkommen und Vermögen noch Arbeitslosengeld II bezogen. Damals waren auch die Mietkosten... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 27.09.2011
- 1 S 171/11 -

Vermieter darf Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern auf Mieter umlegen

Rauchmelder bei Umlage mit Wasser- oder Wärmezähler vergleichbar

Die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern gehören zu den Nebenkosten, die auf den Mieter umlegbar sind. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall waren die Mieter einer Wohnung nicht damit einverstanden, dass die örtliche Wohnungsbaugesellschaft als Vermieterin die Kosten für die Anmietung und Wartung der Geräte auf die Mieter im Rahmen der Nebenkosten als so genannte Betriebskosten umlegt.Das Amtsgericht Schönebeck (Elbe) hatte die Auffassung vertreten, dass es sich bei den... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
- VIII ZR 295/10 -

BGH zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz eines Mieters

Vermieter hat Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderung aus Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung

Ein Vermieter hat Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderung durch den Mieter für einen vor einer Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn die Nebenkostenabrechnung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Sindelfingen. Im April 2008 wurde über das Vermögen der Beklagten das Insolvenzverfahren eröffnet. Der vom Insolvenzgericht bestellte Treuhänder erklärte im Mai 2008 gegenüber der Klägerin unter Verweis auf § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO*, dass Ansprüche aus dem Mietverhältnis nicht mehr im Insolvenzverfahren... Lesen Sie mehr

Landgericht Mainz, Beschluss vom 20.01.2004
- 3 T 16/04 -

Gutachten zur Mieterhöhung nicht auf Mieter umlegbar

Gutachterkosten sind Aufwendungen für eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung - Vermieter muss diese Kosten selbst tragen

Die Kosten eines zur Begründung der Mieterhöhung eingeholten Sach­verständigen­gutachtens darf der Vermieter nicht als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Dies hat das Landgericht Mainz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war sich der Eigentümer einer Immobilie offensichtlich nicht ganz sicher, ob und in welcher Höhe er die Miete erhöhen könne. Nachdem er dies aus eigener Kompetenz nicht entscheiden wollte, ließ er ein privates Sachverständigengutachten erstellen. Dieses Schriftstück fügte er dann seinem offiziellen Mieterhöhungsverlangen bei. Die Kosten dafür wollte er auf... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 18.08.2009
- 22 O 43/09 -

LG Coburg: Einklagen anteiliger Nebenkosten von einem Miteigentümer ohne Belege nicht möglich

Gesamtkostenaufstellung über Nebenkosten und erbrachte Gartenpflegeleistungen unverzichtbar

Eine Miteigentümerin eines Anwesens im Ausland kann eine andere Miteigentümerin nicht auf Zahlung von Nebenkosten für das gemeinsame Ferienanwesen verklagen, wenn sie keine entsprechenden Quittungen oder eine Gesamtkostenaufstellung vorlegen kann. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Die Parteien des zugrunde liegenden Falls sind verschwägert und erwarben gemeinsam ein Anwesen in Griechenland. Die Klägerin wollte Zahlungen für die von ihr geleistete Pflege des Gartens in diesem Anwesen sowie anteilige Nebenkosten für Strom, Trink- und Brauchwasser, Heizöl, Dienstleistungen und Reparaturen von ihrer Schwägerin einklagen. Die Beklagte brachte vor, dass die verbrauchsabhängigen... Lesen Sie mehr