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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachlasspfleger“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.06.2020
- II R 40/17 -
BFH zu Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben
Finanzamt darf Erbschaftsteuer auch gegen unbekannte Erben festsetzen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden, dass auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden können. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist.
Im Streitfall war die Erbengemeinschaft nach dem im Februar 2014 verstorbenen Erblasser zunächst nicht ermittelbar. Es wurde ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser gab eine Erbschaftsteuererklärung ab. Ca. 14 Monate nach dem Tod des Erblassers setzte das Finanzamt (FA) Erbschaftsteuer gegen "unbekannte Erben" fest. Es schätzte, dass 20 Personen, die nicht näher mit dem Erblasser verwandt waren und deshalb in die Steuerklasse III fielen, den Erblasser zu gleichen Teilen beerbt hätten. Der Bescheid wurde dem Nachlasspfleger bekannt gegeben.Dieser legte dagegen in Vertretung der unbekannten Erben Einspruch ein und monierte, dass er... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 08.02.2018
- 6 W 19/18 -
Vergütung eines Nachlasspflegers bestimmt sich nach tatsächlich geleistetem Aufwand
Amtsgericht muss Vergütung eines Nachlasspflegers neu festsetzen
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass sich die Vergütung eines Nachlasspflegers nach dem tatsächlich geleisteten Aufwand bestimmt und nicht pauschal nach einem Prozentsatz des Nachlasses berechnet wird. Das Oberlandesgericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover auf und bestimmt, dass die Vergütung eines Nachlasspflegers neu festgesetzt werden muss.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Hannover nach dem Tod einer Erblasserin Ende August 2017 einen berufsmäßigen Nachlasspfleger bestellt und dessen Vergütung im Januar 2018 auf 75 Euro/Stunde festgesetzt.Das Oberlandesgericht Celle hob diesen Beschluss auf und verwies zur Begründung darauf, dass das Amtsgericht verpflichtet sei, Vergütungsvorstellungen eines... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.03.2016
- 6 W 14/16 -
Berufsmäßige Nachlasspfleger müssen ihre Vergütung genau abrechnen
Minutengenaue Abrechnung zur Überprüfung des geltend gemachten Zeitaufwands für Nachlassgericht erforderlich
Berufsmäßige Nachlasspfleger, die ihre Tätigkeiten zur Abwicklung des Nachlasses vergütet haben wollen, müssen minutengenau abrechnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Nachlassgericht (Amtsgericht) einen Nachlasspfleger bestellt, der die Pflegschaft berufsmäßig ausübte. Er beantragte für die Abwicklung von Bankkonten, die Betreuung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie und für die Suche nach den Erben eine Vergütung von 33,50 Euro je Stunde, insgesamt rund 1.700 Euro. Zum Beleg hatte der Nachlasspfleger... Lesen Sie mehr
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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.10.2009
- 17 O 429/09 -
Konzertveranstaltung mit Michael Jackson-Double darf stattfinden
Verletzungen des postmortalen Persönlichkeitsrechts müssen mangels Klageberechtigung nicht geprüft werden
Eine Konzertveranstaltung mit einem Double des am 25. Juni 2009 verstorbenen Popstars Michael Jackson darf wie geplant stattfinden. Eine gegen das Konzert gerichtete Klage von angeblichen Nachlassverwaltern des Popstars wurde abgelehnt, da die Kläger ihre Stellung als Nachlassverwalter und ihre Befugnisse nach US-amerikanischem Recht nicht ausreichend nachweisen konnten. Dies entschied das Landgericht Stuttgart.
Die beklagte Konzertveranstalterin plant für den 3. November 2009 in Stuttgart ein Konzert, in dem ein perfektes Double von Michael Jackson unter Übernahme von Gestik, Bewegungen u.ä. dessen erfolgreichste Songs wiedergeben soll. Die Kläger, die für sich in Anspruch nehmen, Verwalter des Nachlasses des verstorbenen Künstlers Michael Jackson zu sein, wenden sich mit ihrem am 5. Oktober... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Beschluss vom 05.03.2009
- 41 T 6/09 -
Nachlasspfleger kann keine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen, wenn er eine Untreue zum Nachteil des Nachlasses begeht
Vergütungsanspruch ist verwirkt
Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der Vergütungsanspruch, wie eine Entscheidung des Landgerichts Coburg zeigt. Es wies den Antrag eines Nachlasspflegers, ihm mehr als 200.000 € für seine Tätigkeiten zu bezahlen, zurück. Er hatte nämlich rund 420.000 € aus dem Nachlass auf eigene Konten umgeleitet. Auch wenn er den Schaden letztlich wieder gutgemacht hat, sind seine Vergütungsansprüche verwirkt.
Weil nach dem Tod eines vermögenden Erblassers die Erben erst einmal unbekannt waren, war der Antragsteller als ehrenamtlicher Nachlasspfleger zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses eingesetzt worden. Wie sich später herausstellte, missbrauchte er diese Vertrauensstellung aber dazu, den Nachlass um fast 420.000 € zu erleichtern. Er wurde deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt und... Lesen Sie mehr
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