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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Musikanlage“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.04.2014
- 1 L 215/14.NW -

Musik­wieder­gabe­gerät in einer Spielhalle ist nicht vergnügungs­steuer­pflichtig

Wiedergabe von Musikdarbietungen erfolgt nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Germersheim keine Vergnügungssteuer für ein in einer Spielhalle betriebenes Musik­wieder­gabe­gerät erheben darf.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in Germersheim eine Spielhalle, in der mehrere Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind. An den Öffnungstagen nimmt sie morgens ein Musikwiedergabegerät in Betrieb und schaltet dieses nach Geschäftsschluss wieder aus. Für diese Musikbeschallung erhebt sie kein Entgelt von den Besuchern der Spielhalle.Die Stadt vertritt die Auffassung, dass das Vorhalten des Musikwiedergabegeräts der Vergnügungssteuer unterfalle, und hat die Betreiberin deshalb zur Zahlung herangezogen. Hiergegen erhob diese Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.07.1991
- 301 OWi/906 Js 552/91 -

Absichtlich lautes Abspielen der Musikanlage und Herunterknallen der Rollläden in der Nacht stellt Ordnungswidrigkeit dar

Nächtliche Ruhestörung rechtfertigte Geldbuße von 800 DM

Das laute Abspielen der Musikanlage und das Herunterknallen lassen der Rollläden um vier Uhr morgens, stellt eine nächtliche Ruhestörung dar. Geschieht die Ruhestörung absichtlich, ist sie als eine Ordnungswidrigkeit zu werten. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter an mehreren Tagen mitten in der Nacht seine Musikanlage in großer Lautstärke angestellt. Zudem zog er wiederholt die Rollläden hoch und ließ sie mit voller Wucht herunterknallen. Die Lärmbelästigungen begannen in der Regel um vier Uhr morgens und dauerten etwa 10 bis 20 Minuten lang. Hintergrund des Verhaltens war ein Zerwürfnis zwischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.08.2013
- 7 B 5360/13 und 7 B 5361/13 -

Straßenhandel mit Pingelscheinen nur im Umherziehen bzw. fahren erlaubt

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Landeshauptstadt

Mit Pingelscheinen handelnde Straßenhändler sind nur zum ambulanten Handel im Umherziehen bzw. -fahren befugt. Das Verweilen an einer Stelle darf lediglich der Bedienung vorhandener Kunden dienen. Das Aufstellen von Sonnenschirmen und Musikanlagen ist verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Landeshauptstadt Hannover zwei Straßenhändlern erteilten Erlaubnisse zum ambulanten Straßenhandel (Pingelscheine) unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen. Hiergegen hatten die beiden Straßenhändler beim Verwaltungsgericht Hannover um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.Das Verwaltungsgericht Hannover, das... Lesen Sie mehr




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