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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Müllgroßbehälter“ veröffentlicht wurden

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 23.06.2023
- 19a O 23/23 -

Vermieter muss geleerte Mülltonne nicht sofort auf Grundstück zurückbringen

Ausnahme bei angekündigten besonders schwerem Unwetter

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, nach der Leerung der Mülltonne diese sofort wieder auf sein Grundstück zurück zu bringen. Eine Ausnahme kann aber bestehen, wenn ein besonders schweres Unwetter angekündigt ist. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Eigentümer eines Mercedes im Jahr 2023 vor dem Landgericht Darmstadt gegen die Eigentümerin eines Mietshauses auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 8.900 €. Der Kläger behauptete, dass sein Fahrzeug durch eine Mülltonne der Beklagten, die nach der Leerung zu lange ungesichert auf der Straße gestanden haben soll, beschädigt worden sei.Das Landgericht Darmstadt entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 823 Abs. 1, 831 BGB zu. Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Grundsätzlich müsse ein Vermieter dafür Sorge... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.02.2023
- 27 C 137/22 -

"Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld" trotz kleinen Innenhofs mit Mülltonnen und Fahrrad­abstell­plätzen

Vorliegen einer harmonischen Gestaltung mit Sitzflächen und kleinem Sandkasten

Das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwendig gestalteten Wohnumfelds liegt auch dann vor, wenn der Großteil der Fläche eines kleinen Innenhofs von Mülltonnen und Fahrrad­abstell­plätzen eingenommen wird, zugleich aber eine harmonische Gestaltung mit über­durch­schnittlichem Pflegezustand, Sitzflächen und kleinem Sandkasten vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin stritten sich seit dem Frühjahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte über eine Mieterhöhung. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwendig gestalteten Wohnumfelds vorliegt. Die Mieter verneinten dies und verwiesen darauf, dass der Innenhof... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.02.2023
- 14 U 111/22 -

Vorbeifahren an Müllfahrzug setzt nicht stets Schritt­geschwindig­keit und Seitenabstand von 2 m voraus

Im Einzelfall kann Geschwindigkeit von 13 km/h sowie Seitenabstand von 50 cm ausreichen

Wer an ein im Einsatz befindliches Müllfahrzeug vorbeifahren will, muss nicht stets mit Schritt­geschwindig­keit fahren und einen Seitenabstand von mindestens 2 m einhalten. Im Einzelfall kann auch eine Geschwindigkeit von 13 km/h und ein Seitenabstand von 50 cm ausreichen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 kam es auf einer Straße in Hannover zu einem Verkehrsunfall als ein Pflegedienstfahrzeug an einem im Einsatz befindlichen Müllfahrzeug vorbeifuhr und dabei mit einer Mülltonne kollidierte. Zu der Kollision kam es, weil ein Müllmann den Container hinter dem Müllfahrzeug quer über die Straße schob. Die Pflegedienstfirma erhob schließlich... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 15.12.2022
- 4 K 488/22.NW -

Müllabfuhr muss nicht rückwärts zum Grundstück fahren

VG Neustadt lehnt Klage ab

Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr dann an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück selbst bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vom Sammelunternehmen angefahren werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann, was nach den Unfall­verhütungs­vorschriften der Unfall­versicherung­sträger vermieden werden muss. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden.

Die im Landkreis Kusel wohnenden Kläger haben sich mit ihrer Klage gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung Kusel gewandt, ihre Abfallbehältnisse an der 50 Meter von ihrem Grundstück entfernten Straße, von der zu ihrem Grundstück nur ein schmaler Zufahrtweg führt, aufzustellen. Sie hatten bis Anfang 2019 ihre Abfallbehältnisse zur Müllabholung direkt am Zufahrtsweg vor ihrem Grundstück... Lesen Sie mehr

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.07.2022
- 4 B 176/22 -

Verlegung des Abholortes für Mülltonnen um 300 Meter wegen Unbefahrbarkeit der Anliegerstraße

Transport der Abfälle zum neuen Abholort zumutbar

Ist eine Anliegerstraße mit einem Entsorgungsfahrzeug nicht gefahrlos befahrbar, so kann der Abholort für die Mülltonnen verlegt werden. Dabei ist eine Entfernung von 300 m zwischen Grundstück und Abholort zumutbar. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2021 kam es in einer schmalen Sackgasse in Halle beim Rückwärtsfahren von einem Müllentsorgungsfahrzeug zu einem tödlichen Unfall. Die Straße hatte eine Breite von 2,80 m bis 3 m und wies verschiedene Hindernisse, wie Bäume und Sträucher im Kurvenbereich oder Masten der Straßenbeleuchtung, auf. Die zuständige Behörde nahm den Unfall... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2020
- 481 C 17917/19 WEG -

Unzulässige Verlegung des Stellplatzes für Mülltonnen vor Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers

Benachteiligung aufgrund zu befürchtender Geruchsbelästigung in den Sommermonaten

Die Verlegung des Stellplatzes für die Mülltonnen vor dem Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers ist unzulässig, wenn in den Sommermonaten mit einer Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Darin liegt eine Benachteiligung des Wohnungseigentümers. Dies hat Amtsgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2019 wurde mehrheitlich die Verlegung des Mülltonnenstellplatzes beschlossen. Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung erhoben gegen den Beschluss Klage. Sie führten an, dass das 80 cm tiefe Mülltonnenhäuschen nur etwa 4,20 m von ihrem Schlafzimmerfenster entfernt sein würde. Eine Bepflanzung zwischen... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 24.09.2021
- 4 O 25/21 -

Mülltonnen auf Radweg bringen Radfahrer zu Fall: Kein Anspruch auf Schadensersatz

LG Frankenthal lehnt Klage ab

Erkennt ein Radfahrer, dass ihm geleerte Mülltonnen auf dem Radweg im Weg stehen, so muss er diesen vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen. Kommt er dabei zu Fall, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Abfall­entsorgungsfirma. Das geht aus einem Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hervor.

Ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim war als Radfahrer auf einem Radweg in Richtung Bad Dürkheim unterwegs. Seiner Schilderung nach erkannte er, dass sich auf dem Radweg zwei Mülltonnen befanden. Beim Versuch, diesen auszuweichen, fuhr er gegen eine der Mülltonnen, stürzte und verletzte sich schwer. Mit seiner Klage verlangte er nun von dem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2021
- 3 B 1/21 -

Grund­stück­eigen­tümer kann zum Bereitstellen von Mülltonnen zur Abholung auf Bürgersteig verpflichtet sein

Schwieriger Abtransport der Mülltonnen vom Grundstück wegen Zuparkens der Behälter

Ein Grund­stück­eigen­tümer kann nach einer kommunalen Abfall­bewirtschafts­satzung verpflichtet sein, die Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Abtransport der Behälter vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter zugeparkt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte ein Grundstückseigentümer Anfang des Jahres 2021 beim Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag gerichtet darauf, dass die Abfalltonnen für sein Grundstück im Rahmen der turnusmäßigen Abholung geleert werden, ohne dass er die Tonnen auf den Bürgersteig vor seinem Grundstück bereitstellen muss. Die zuständige Behörde hatte dies angeordnet, da... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.02.2021
- 4 K 915/20.NW -

Ellerstadt: Anwohner wehrt sich erfolglos gegen die Aufstellung von sechs Glasmüllcontainern

Keine unzumutbaren Einschränkungen durch Glascontainer

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. hat mit Urteil vom 25. Februar 2021 die Klage eines Anwohners abgewiesen, mit der er die Entfernung von sechs Glasmüllcontainern in der Nähe seines Grundstücks erreichen wollte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Ellerstadt wurde im Januar 2020 die Sammlung von Altglas umgestellt von Glassäcken auf Einwurfcontainer. Es wurden insgesamt neun Container aufgestellt, sechs auf dem Parkplatz des Friedhofs und drei an anderer Stelle im Ort. Das Grundstück des Klägers liegt - getrennt durch die Ortsdurchfahrt Erpolzheimer Straße - ca. 20 m von den Containern... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 13.10.2017
- 31 C 156/16 -

Kein Mietminderungsrecht aufgrund Ausblicks auf Mülltonnen-Platz

Rein optische Beeinträchtigung begründet kein Recht zur Mietminderung

Geht von einem Mülltonnen-Platz eine rein optische Beeinträchtigung aus, besteht kein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB. Ohne zusätzliches Vorliegen einer Geruchs- oder Lärm­beeinträchti­gung besteht lediglich ein unerheblicher Mietmangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ließ die Vermieterin den Mülltonnen-Platz einer Wohnanlage zwecks besserer Erreichbarkeit für die Mieter verlegen. Einer der Mieter war damit jedoch nicht einverstanden, da seine Parterre-Wohnung etwa 10 Meter vom neuen Mülltonnen-Platz entfernt lag. Er minderte aufgrund dessen seine Bruttomiete von Dezember 2015 an um 10 %. Die Vermieterin hielt dies... Lesen Sie mehr




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