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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mücken“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 04.12.2018
- 12 C 76/18 -

Ein bis zwei lebende Heimchen pro Tag in Mietwohnung stellen keinen Mietmangel dar

Mieter kann nicht Beseitigung des Heimchenbefalls verlangen

Werden in einer Mietwohnung ein bis zwei lebende Heimchen pro Tag entdeckt, so stellt dies kein Mietmangel dar. Der Mieter kann daher nicht die Beseitigung des Heimchenbefalls verlangen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Berliner Mietwohnung kam es in einem Zimmer zu einem Heimchenbefall. Nach den Angaben der Mieterin, entdeckte sie täglich ein bis zwei lebende Heimchen in dem Zimmer. Sie verlangte von der Vermieterin die Beseitigung des Heimchenbefalls. Da sich diese weigerte, dem nachzukommen, erhob die Mieterin Klage.Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Beseitigung des Heimchenbefalls gemäß § 535 BGB zu. Es liege offenbar keine schwerwiegende Beeinträchtigung durch Heimchen vor, so dass von einem konkreten... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 13.06.2012
- 221 C 95/11 -

Jeden Abend 4-5 Mücken im Hotelzimmer und aus der Klimaanlage heraustropfendes Wasser sind keine Reisemängel

Mücken in geringer Zahl und heraustropfendes Wasser sind zu vernachlässigende Unannehmlichkeit

Baulärm in einer Hotelanlage auf Bali und Unrat am vor dem Hotel gelegenen Strand stellen einen Reisemangel dar und berechtigen zur Minderung des Reisepreises. Dagegen stellt es keinen Reisemangel dar, wenn ein Urlauber allabendlich 4-5 Mücken in seinem Hotelzimmer findet und Wasser aus der Klimaanlage heraustropft. Dies entschied das Amtsgericht Charlottenburg.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Urlauber einen Reiseveranstalter bei dem er eine zweiwöchige Reise für 1.116 Euro in ein Hotel auf Bali gebucht hatte. Als Verpflegung hatte der Reisende Frühstück gebucht. In der Reisebeschreibung war sein Zimmer mit "Deluxe" angegeben.In dem Hotel fühlte sich der Urlauber ganz und gar nicht wohl. Er bemängelte eine Reihe... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.01.1997
- 302 S 112/96 -

"Der Massentourist von heute": Reisende müssen sich an die Natur im Urlaubsland anpassen - Moskitos in den Tropen sind kein Reisemangel

LG Hamburg zu den natürlichen Unterschieden zwischen Dortmund und den Tropen

Das Landgericht Hamburg hat in einem Fall aus dem Jahr 1994, in dem ein Urlauber wegen Reisemängeln eine Minderung des Urlaubspreises durchsetzen wollte, klare Worte zu den hinzunehmenden Unannehmlichkeiten auf Fernreisen gefunden. Nicht Reisemängel, sondern falsche Vorstellungen und mangelnde Anpassungs­willigkeit an fremde Gegebenheiten hätten bei dem Urlauber den Eindruck eines Fehlschlags seiner Reise hervorgerufen. Die Klage wurde weitgehend abgewiesen.

Der Kläger warf seinem Reiseveranstalter verschiedene Reisemängel vor. Er bemängelte, dass nach der Landung in Santo Domingo die Abfahrt ins Hotel um 45 Minuten verspätet erfolgt sei. Weiter beanstandete er die Sandfliegen, Moskitos und anderen Stechfliegen am hoteleigenen Strand. Diese hätten ihn heftig belästigt. Anders als seine Ehefrau und seine Tochter, die nicht so sehr gelitten... Lesen Sie mehr




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