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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Motorschiff“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.06.2015
- VI R 30/14 -
Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für Umbau sind in erster Linie Folge eines frei gewählten Konsumverhaltens
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aufgrund eines Autounfalls querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen (Grad der Behinderung 100). Im Jahr 2008 erwarb er eine Motoryacht, die er im Streitjahr 2011 rollstuhlgerecht umbauen ließ. Hierfür entstanden ihm Kosten in Höhe von ca. 37.000 Euro, die er in seiner Einkommensteuererklärung vergeblich als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machte. Die Klage vor dem Finanzgericht blieb ebenso wie jetzt die Revision erfolglos.Der Bundesfinanzhof war der Auffassung, dass das Finanzgericht die Aufwendungen zu Recht nicht als außergewöhnliche Belastung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.11.2000
- 317 S 101/00 -
Motorschiff statt Segelschiff: Abweichung von Beschaffenheitsvereinbarung rechtfertigt Reisepreisminderung
Landgericht Hamburg bestätigt erstinstanzliches Urteil
Wird eine Kreuzfahrt statt mit dem gebuchten Segelschiff mit einem Motorschiff durchgeführt, so liegt eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vor. Der Reisende hat in einem solchen Fall einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob einem Reisenden Mängelansprüche gegen den Reiseveranstalter zustehen, weil eine gebuchte Kreuzfahrt statt mit einem Segelschiff mit einem Motorschiff durchgeführt wurde.Das Amtsgericht Hamburg bejahte einen Anspruch auf Reisepreisminderung (§ 651 d BGB), da die Kreuzfahrt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 16.05.2000
- 18 B C 467/99 -
Motorschiff statt Segelschiff: Kreuzfahrtreise mit Mangel behaftet
Anspruch auf Reisepreisminderung besteht
Wer eine Kreuzfahrtreise mit einem Segelschiff bucht, aber stattdessen mit einem Motorschiff befördert wird, hat Anspruch auf Reisepreisminderung. Denn in einem solchen Fall ist die Reise mit einem Mangel behaftet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall buchte ein Mann eine Pauschalreise. Darin enthalten war unter anderem eine Schiffskreuzfahrt. Der Reisende behauptete, die Kreuzfahrt mit einem Segelschiff gebucht zu haben. Tatsächlich durchgeführt wurde sie jedoch von einem Motorschiff. Der Reisende machte daraufhin gegen den Reiseveranstalter Mängelansprüche geltend.... Lesen Sie mehr
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