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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „moderne Fenster“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Emden, Urteil vom 28.10.1988
- 5 C 1197/86 -

Recht zur Mietminderung in Höhe von 15 % aufgrund erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf nach Einbau von Aluminiumfenster

Stoßlüften von 5-10 Minuten alle drei Stunden und ständige Beheizung des Schlafzimmers auf 18 °C unzumutbar

Erfordert der Einbau von Aluminiumfenstern ein höheres Heizen und ein vermehrtes Lüften, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 15 %. Von einem erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf kann ausgegangen werden, wenn der Mieter alle drei Stunden für 5-10 Minuten stoßlüften sowie das Schlafzimmer ständig auf 18 °C beheizt werden muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Emden hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung beanspruchte für sich das Recht zur Mietminderung, da der Austausch der Holzfenster durch Aluminiumfenster zum Auftreten von Feuchtigkeit führte und dies einen erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf nach sich zog. Da sich die Vermieterin weigerte das Minderungsrecht anzuerkennen, landete der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Emden entschied zu Gunsten der Mieterin. Dieser habe ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 15 % zugestanden, da die Wohnung mit einem Fehler behaftet gewesen sei, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhob.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Gotha, Urteil vom 24.03.2003
- 2 C 116/02 -

Schimmelpilzbildung nach Fenster­modernisierung rechtfertigt Mietminderung von 10 %

Aufklärungspflicht des Vermieters zum Lüftungsverhalten

Kommt es nach dem Einbau von neuen Fenstern zu einer Schimmelpilzbildung rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 %. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Mieter nach dem Fenstereinbau über das Lüftungsverhalten aufzuklären. Dies hat das Amtsgericht Gotha entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da es nach dem Einbau der neuen, dichtschließenden Fenster zu einer Schimmelpilzbildung kam. Die Vermieterin hielt eine unzureichende Lüftung durch die Mieter für die Ursache der Feuchtigkeit und erkannte daher das Minderungsrecht nicht an. Der Fall landete schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 09.06.2010
- 42 C 1905/09 -

Erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf nach Einbau moderner Fenster begründet keinen Mangel der Wohnung

Erhöhtes Risiko der Schimmelbildung ist durch entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten zu begegnen

Führt der Einbau moderner Fenster in einem Altbau zu einem erhöhten Risiko der Schimmelbildung, ist dem durch ein erhöhtes Heiz- und Lüftungsverhalten zu begegnen. Ein Mangel an der Mietwohnung liegt dadurch nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Nürtingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung minderten wegen eines Schimmelbefalls ihre Miete. Ein beauftragter Sachverständiger führte die Schimmelbildung auf dem Zusammenspiel mit der nur 24 cm dicken Außenwand und dem späteren Einbau moderner hochdichter Fenster zurück. Nach Meinung des Vermieters hätte dem mit einem öfteren Heizen und Lüften begegnet werden... Lesen Sie mehr




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