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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mobilfunkfrequenzen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.07.2013
- 21 K 2589/12 -

Vertriebsverbot von Mobilfunkrepeatern rechtmäßig

Inbetriebnahme der Geräte ohne Einverständnis der Mobil­funk­netz­betreiber und deren zugeteilter Frequenzen unzulässig

Das Verwaltungsgericht Köln hat ein von der Bundesnetzagentur verhängtes Verbot zum Vertrieb von so genannten Mobilfunkrepeatern, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können, für rechtmäßig erklärt. Da die für die Repeater genutzten Frequenzen den Mobil­funk­netz­betreibern zugeteilt wurden, ist die Inbetriebnahme der Geräte durch andere ohne Einverständnis der Netzbetreiber mangels entsprechender Frequenzzuteilung unzulässig.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls vertreibt so genannte Mobilfunkrepeater, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können und in Bereichen mit schlechten Empfangsbedingungen - z.B. in Tiefgaragen, in U-Bahnstationen und in Bürogebäuden mit speziell beschichteten energiesparenden Fenstern - die Nutzung von Mobilfunk ermöglichen. Die Bundesnetzagetur hat den Vertrieb verboten, weil die Geräte nicht mit dem Hinweis versehen wurden, dass die Mobilfunknetzbetreiber die exklusiven Nutzungsrechte an den betreffenden Frequenzen haben und für den Betrieb der Geräte deshalb deren Zustimmung erforderlich ist.Die... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2011
- BVerwG 6 C 3.10, BVerwG 6 C 5.10, BVerwG 6 C 40.10 und BVerwG 6 C 41.10 -

BVerwG: Klage gegen Vergabe von Funkfrequenzen durch Bundesnetzagentur teilweise erfolgreich

Vergabeverfahren in Form eines Versteigerungsverfahrens muss erneuten Überprüfung unterzogen werden

Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten Klagen gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen teilweise Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Teil des Streitstoffs zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt ein eigenes Funknetz auf der Grundlage von Frequenznutzungsrechten, die ihr ab 1999 befristet bis 2007 zugeteilt worden waren, aber trotz eines entsprechenden Antrages nicht verlängert worden sind. Nachdem die Bundesnetzagentur bereits im Jahr 2005 ein Verfahren zur Vergabe von Funkfrequenzen verschiedener Frequenzbereiche - u.a.... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2011
- BVerwG 6 C 2.10 -

BVerwG: Direktzuweisung von Funkfrequenzen zur Förderung des nachhaltigen Wettbewerbs zwischen großen deutschen Mobilfunknetzbetreibern mit regulatorischen Zielen des Telekommunikationsgesetzes vereinbar

Klage gegen Verlagerung von Funkfrequenzen erfolglos

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, bestimmte Funkfrequenzen zur Förderung eines nachhaltigen Wettbewerbs zwischen den vorhandenen vier deutschen Mobilfunknetzbetreibern einem oder mehreren von ihnen direkt zuzuteilen und erst im Austausch freigegebene - gleichwertige - Frequenzen einem Vergabeverfahren zuzuführen, kann mit den regulatorischen Zielen des Telekommunikationsgesetzes vereinbar sein. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und bestätigte eine Klageabweisung eines Telekommunikationsunternehmens, das sich gegen eine so genannte Frequenzverlagerung durch die Bundesnetzagentur gewandt hatte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bietet auf der Grundlage eines eigenen Funknetzes Sprachtelefondienst und einen funkgestützten Internetzugang an. Die dafür benötigten Funkfrequenzen im 2600-MHz-Band waren ihr seit dem Jahr 1999 zugeteilt worden; tatsächlich nutzt sie sie allerdings nur zu einem geringen Teil. Die Bemühungen der Klägerin um eine Verlängerung der schon am 31.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.03.2010
- 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09 und 21 K 8150/09 -

VG Köln weist Klagen gegen Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ab

Bundesnetzagentur verfügt bei Entscheidungen über Frequenzordnungen über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen von E-Plus, O2 und weiteren Mobilfunkunternehmen, die sich gegen die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen gewehrt hatten, abgewiesen.

Geklagt hatten zunächst die beiden E-Netzbetreiber E-Plus und O2. Ihre Klagen richteten sich vor allem gegen die Vergabe der Frequenzen im Bereich von 800 MHz (so genannte „Digitale Dividende“). Neben grundsätzlichen Einwänden gegen die Durchführung eines Vergabeverfahrens und gegen die Entscheidung, dieses in der Form einer Versteigerung durchzuführen, hielten diese Unternehmen vor... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 08.03.2010
- 21 L 1851/09 -

VG Köln: Verschiebung einer geplanten Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen abgelehnt

Befürchtete Störungen im Kabelnetz rechtfertigten nicht Aussetzung des Vergabeverfahrens

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der Firma Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG abgelehnt, mit dem die für den April 2010 geplante Versteigerung von Frequenzen für den Mobilfunk im Bereich von 800 MHz vorerst ausgesetzt werden sollte.

Die Antragstellerin betreibt in Baden Württemberg ein Kabelnetz, über das sie Free- und Pay-TV- Angebote sowie Internet-Zugänge anbietet. Ausgehend von verschiedenen technischen Studien befürchtet sie, dass die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Bereich von 800 MHz zu Störungen in ihrem Kabelnetz, insbesondere bei den daran angeschlossen Kabelmodems, Receivern und Set-Top Boxen führt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.11.2007
- 11 K 3270/06, 11 K 4653/06, 11 K 4798/06 -

Kein Anspruch der DB-Netz AG auf Frequenzen im 900 MhZ-Bereich

Nutzung der Frequenzen für öffentlichen Mobilfunk ist rechtmäßig

Die DB Netz AG hat keinen Anspruch auf die den beiden Mobilfunknetzbetreibern E-Plus und O 2 im Wege der Frequenzverlagerung zugeteilten Frequenzen im 900 MHz Bereich (sog. E-GSM-Bänder). Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln. Eine Klage der DB Netz AG gegen die Frequenzverlagerung wies das Gericht damit ab.

Die DB Netz AG hatte geltend gemacht, die Frequenzen zusätzlich für ihren Eisenbahn-Betriebsfunk zu benötigen; die von der Bundesnetzagentur im sog. Frequenznutzungsplan vorgesehene Nutzung für den digitalen zellularen Mobilfunk sei daher rechtswidrig. Vor dem Verwaltungsgericht blieb die Bahn damit ohne Erfolg. Die vorgesehene Nutzung der Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk sei... Lesen Sie mehr




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