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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Missbrauch von Kontaktdaten“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.10.2012
- S 15 AL 510/10 -

Hartz IV: Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Datenmissbrauch

Arbeitslosigkeit nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages selbst verschuldet

Ein Angestellter, der in seiner Firma Datenmissbrauch betreibt und nach angedrohter Kündigung vorzugsweise einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber unterzeichnet, darf von der Agentur für Arbeit zurecht mit einer zwölfwöchigen Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld belegt werden, da die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.

Der 38-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Büroangestellter bei einem Jobcenter beschäftigt. Er druckte die Datensätze von zwei Kunden des Jobcenters, für die er nicht zuständig war, aus und nutzte diese Daten für eigene Zwecke. Dies betraf unter anderem die Daten eines Bekannten des Klägers, mit dem dieser über Fahrkosten stritt. Nachdem die Polizei auf den Datenmissbrauch aufmerksam geworden war, durchsuchte sie das Büro des Klägers und führte ihn in Handschellen ab.Der Arbeitgeber stellte den Kläger daraufhin vor die Wahl zwischen einer fristlosen Kündigung und einem Auflösungsvertrag. Der Kläger entschied sich... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011
- 10 Sa 329/11 -

Bankangestellter darf geschäftlich erlangte Kontaktdaten einer Kundin nicht für private Flirt-SMS an Bankkundin nutzen

Missbrauch von Kontaktdaten rechtfertigt Abmahnung, aber keine außerordentliche Kündigung

Verschafft sich ein Bankangestellter Kundendaten und missbraucht diese für private Zwecke wie beispielsweise Flirt-SMS, so kann ihm deshalb nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn berechtigte Gefahr besteht, dass sich das Fehlverhalten in Zukunft wiederholen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Ein Bankangestellter hatte sich die Kontaktdaten einer Kundin besorgt und ihr private SMS-Nachrichten geschrieben. Da sich die Frau durch dieses Verhalten belästigt gefühlt und bei dem Vorgesetzten des Mannes beschwert hatte, sprach der Arbeitgeber seinem Angestellten wegen missbräuchlicher Verwendung von Bankdaten für private Zwecke sowie ruf- und geschäftsschädigenden Verhaltens die... Lesen Sie mehr




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