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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Militärflugplatz“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.12.2023
- 10 A 11127/22.OVG -

Keine Auskunftspflicht des Justizministeriums zur Air Base Ramstein

Keine Anspruchs­verpflichtung nach dem Landes­transparenz­gesetz

Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist nach dem Landes­transparenz­gesetz nicht zur Auskunft über amtliche Informationen verpflichtet, die im Zusammenhang mit dessen Funktion als Aufsichtsbehörde über die Staats­anwaltschaften stehen. Amtliche Informationen des Justizministeriums, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ermittlungs­verfahren wegen der Steuerung von US-Kampfdrohnen über die Air Base Ramstein stehen, unterliegen daher nicht der Transparenzpflicht. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Im April 2021 wandte sich der Kläger an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz und verlangte Auskünfte über die Air Base Ramstein, einen Militärflugplatz in Rheinland-Pfalz, der von den US-Streitkräften genutzt wird. Unter Bezugnahme auf seine im Februar 2021 bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gestellte Strafanzeige wegen der Steuerung von Kampfdrohnen über die Air Base Ramstein bat er um die Beantwortung u.a. der Fragen, welche Erkenntnisse das Justizministerium über die Rolle der Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen habe und welche konkreten Bemühungen es seitens des Ministeriums zur verfassungsrechtlichen Aufklärung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2018
- 22 O 2/17 -

Auf Militärbasis in den USA lebende Familie als Gastfamilie für Schüler nicht zu beanstanden

Mehr als 20 Jahre zurückliegende Lagerung von Atomwaffen, Amoklauf und Flugzeugabsturz kein Indiz für besonders gefährliches Leben auf Militärbasis

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schüleraufenthalt auf einer Militärbasis in den USA einer geeigneten Gastfamilie "mittlerer Art und Güte" entsprechen kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls buchte bei der beklagten Vermittlungsagentur für Gastschulaufenthalte für seinen Sohn ein Gastschuljahr in den USA. Noch vor Antritt der Reise im Sommer 2016 erfuhr der Sohn des Klägers, dass die vermittelte Gastfamilie auf einer Militärbasis in der Nähe von Spokane/Washington wohnte. Diese Basis war bis zum Jahr 1990 Lagerort von nuklearen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.04.2016
- 4 K 5467/15 -

Pflichtverletzung der Bundesrepublik Deutschland bei Luftangriff der USA in Somalia nicht feststellbar

Luftangriff der USA in Somalia kann nicht als deutscher Hoheitsakt der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Somaliers, dessen Vater 2012 bei einem Luftangriff der USA, mutmaßlich ausgeführt durch unbemannte Kampfdrohnen, ums Leben gekommen ist, für unzulässig erklärt.

Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater des Klägers wurde ziviles Opfer eines Luftangriffs der USA auf die im Südosten Somalias aktive Terrororganisation al-Shabaab. Der Kläger wirft der beklagten Bundesrepublik Deutschland vor, nicht alles ihr Mögliche getan zu haben, den Luftangriff und so den Tod des Vaters zu verhindern. US-Drohneneinsätze in Afrika würden... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.10.2009
- 1 BvR 3474/08, 1 BvR 3522/08 -

BVerfG: Regelungen zum Nachtflugverkehr in Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen Leipzig/Halle verstößt nicht gegen Grundgesetz

Recht auf körperliche Unversehrtheit wird nicht verletzt

Die im Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss vom 27. Juni 2007 festgelegten Regelungen zum Nachtflugverkehr des Flughafens Leipzig/Halle verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die erfolglose Klage hinsichtlich der während der Nachtzeit zugelassen Flüge auf militärische Anforderung wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG) werde durch den Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss nicht verletzt, so das Bundesverfassungsgericht.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 4. November 2004 wurde der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle zu einem Drehkreuz für den Luftfrachtverkehr genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltete nur geringfügige Einschränkungen für den Nachtflugverkehr, der bereits aufgrund der Betriebsgenehmigung vom 20. September 1990 in der Gestalt der Genehmigung vom 14. März 2000 (Betriebsgenehmigung... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008
- BVerwG 4 C 3.07, 4 C 4.07, 4 C 5.07, 4 C 6.07 -

BVerwG weist Rechtsstreit um die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch (Niederrhein) zurück

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Januar 2006 geändert. Das Oberverwaltungsgericht hatte auf die Klage zahlreicher Anwohner und einer niederländischen Gemeinde hin die Änderungsgenehmigung für die zivile Nutzung des Flughafens aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Nach der Änderungsgenehmigung der beklagten Bezirksregierung Düsseldorf soll der Flughafen dem Linien-, Touristik- und Frachtflugverkehr dienen und Bestandteil eines "Euregionalen Zentrums für Luftverkehr, Gewerbe und Logistik" werden. Die Widersprüche zahlreicher Anwohner und der benachbarten niederländischen Gemeinde Bergen wurden zurückgewiesen. Ihre Klagen hatten in erster Instanz Erfolg.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.01.2006
- 20 D 118/03.AK, 20 D 35/03.AK, 20 D 118/04.AK, 20 D 120/04.AK -

Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen Verkehrsflughafen aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Änderungsgenehmigung zur zivilen Nutzung des ehemaligen britischen Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch als Flughafen des allgemeinen Verkehrs aufgehoben.

Das über 600 ha große Areal mit dem Flugplatz war 2001 von einer niederländischen Investorengruppe übernommen worden. Im selben Jahr erhielt die Flughafen Niederrhein GmbH die nunmehr aufgehobene Genehmigung und nutzt sie seit Mai 2003 in wechselnder Intensität. Gegen die Genehmigung war von Nachbargemeinden und zahlreichen Privatpersonen Widerspruch eingelegt worden. Nach Zurückweisung... Lesen Sie mehr




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