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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Meisterzwang“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2017
- 4 A 1113/13 -
Meisterzwang für Zahntechnikerhandwerk verfassungsgemäß
"Gefahrgeneigte Tätigkeiten" dürfen nur von Personen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen selbständig ausgeübt werden
Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk verfassungsgemäß ist.
Das Gericht führte zur Begründung aus, dass die Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs im Grundsatz und für viele Bereiche des Handwerks bereits höchstrichterlich geklärt sei. Für das Zahntechnikerhandwerk gälten jedoch wie für andere Gesundheitshandwerke Besonderheiten, die eine besondere Prüfung erforderten. Insbesondere bestünde hier anders als in den meisten anderen Handwerksberufen nicht die - die begrenzende Wirkung des Meisterzwangs abschwächende - gesetzliche Möglichkeit, dass Altgesellen ohne Meisterbrief einen Betrieb selbständig übernehmen könnten.Das Gericht sah die Einschätzung des Gesetzgebers für verfassungsrechtlich... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.11.2013
- 8 LA 31/13 -
Tätigkeiten des Friseurhandwerks im stehenden Gewerbebetrieb dürfen nur nach Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden
Meisterzwang zur Abwehr von Gesundheitsgefahren und Sicherung der Ausbildungsleistung des Handwerks verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Die Tätigkeiten "Haare schneiden, Haare tönen, Haare färben, Legen von Dauerwellen, Strähnchen färben" im stehenden Gewerbe sind nur nach Eintragung in die Handwerksrolle zulässig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist nach Abbruch einer Ausbildung zum Friseur seit mehr als zehn Jahren in Göttingen gewerblich tätig. Bereits 2008 verhängte der Beklagte gegen den Kläger in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein Bußgeld, da der Kläger im stehenden Gewerbe in zahlreichen Fällen auch Friseurtätigkeiten... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.08.2011
- BVerwG 8 C 8.10 und BVerwG 9.10 -
BVerwG: Handwerksrechtliche Beschränkung des Berufszugangs über Meisterprüfung oder Altgesellen-Regelung verfassungskonform
Abhängigkeit der Selbstständigkeit von Meisterbrief oder sechsjähriger qualifizierter Berufserfahrung als "Altgeselle" gemäß Handwerksordnung mit Grundgesetz vereinbar
Die Handwerksordnung ist dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn sie die selbstständige Ausübung bestimmter Handwerke im stehenden Gewerbe im Regelfall vom Bestehen der Meisterprüfung oder einer ihr gleichgestellten Prüfung oder vom Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung („Altgesellenregelung“) abhängig macht. Klagen auf Feststellung, dass bestimmte Tätigkeiten ohne einen solchen Qualifikationsnachweis und ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen, sind grundsätzlich gegen die Verwaltungsbehörde zu richten, die für die Überwachung des Handwerks und das Untersagen illegaler handwerklicher Tätigkeiten zuständig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Kläger der beiden entschiedenen Revisionsverfahren, eine Friseurgesellin und ein Dachdeckergeselle, machten jeweils geltend, sie dürften bestimmte Tätigkeiten ihres Berufs ohne Eintragung in die Handwerksrolle, ohne Ablegen der Meisterprüfung, ohne qualifizierte Berufserfahrung als Altgeselle und ohne eine Ausnahmebewilligung selbstständig im stehenden Gewerbe ausüben. Entgegenstehende Regelungen... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.12.2005
- 1 BvR 1730/02 -
BVerfG zweifelt am Sinn des Meisterzwangs
Die Verfassungsbeschwerde eines gelernten Zimmerers mit langjähriger Berufserfahrung hatte Erfolg. Dieser hatte sich nach erfolgreichem Gesellenabschluss und zehnjähriger beruflicher Tätigkeit im Jahr 1999 in die Handwerksrolle mit dem Gewerbe "Einbau von genormten Baufertigteilen" eintragen lassen. Die zusätzlich beantragte Eintragung für Zimmererarbeiten wurde wegen der fehlenden Meisterprüfung abgelehnt.
Gleichwohl erbrachte der Beschwerdeführer durch seinen Betrieb von 1998 bis 2001 Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten, wobei er Umsatzerlöse von 1 Mio. Euro erzielte. Hiergegen schritt die zuständige Behörde ein. Rechtsmittel des Beschwerdeführers blieben erfolglos. Auf seine Verfassungsbeschwerde hin hob die 3. Kammer des Ersten Senats die angegriffenen gerichtlichen Beschlüsse auf, da sie den Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr
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