wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehrverbrauch“ veröffentlicht wurden

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2016
- 15 O 425/13 -

Kauf­preis­rück­erstattung aufgrund überhöhten Kraft­stoff­verbrauchs eines Neuwagens

Käufer kann Reproduzierbarkeit der im Prospekt angegebenen Verbrauchswerte unter Testbedingungen erwarten

Können die in einem Verkaufsprospekt angegebenen Verbrauchswerte eines Neuwagens unter Testbedingungen nicht reproduziert werden, so liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Dem Käufer steht in diesem Fall etwa ein Kauf­preis­rück­zahlungs­anspruch und Schadens­ersatz­anspruch wegen des Benzin­mehr­verbrauchs zu. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Neuwagen zum Preis von fast 16.000 Euro bei einem gewerblichen Autohändler im April 2013 bemängelte die Käuferin einen überhöhten Kraftstoffverbrauch. Sie führte an, dass die im Verkaufsprospekt angegebenen Werte unzutreffend seien. Sie klagte daher nach erfolgloser Aufforderung zur Nachbesserung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Zahlung eines Schadensersatzes wegen des Benzinmehrverbrauchs.Das Landgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag und somit ein Anspruch auf Rückzahlung... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Rostock, Urteil vom 19.05.2017
- 1 S 198/16 -

Auf Mietmangel beruhende Betriebskosten sind nicht umlagefähig

Keine Kosten­tragungs­pflicht für hohen Wasserverbrauch aufgrund Mietmangels

Beruhen Betriebskosten auf einen Mietmangel oder auf einen Umstand, der zur Risikosphäre des Vermieters gehört, sind diese nicht auf den Wohnungsmieter umlagefähig. Liegt ein hoher Wasserverbrauch aufgrund eines Mietmangels vor, muss der Mieter die zu hohen Wasserkosten nicht tragen. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wies die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 einen rund vierfach höheren Wasserverbrauch auf, als die Abrechnungen für die Jahre 2012 und 2014. Die Mieter der Wohnung, ein älteres Ehepaar, führten dies auf einen Mangel der Toilettenspülung oder des Boilers zurück. Sie hatten diesbezüglich die Vermieterin im Oktober 2013 bereits informiert, die sogleich... Lesen Sie mehr




Werbung