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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehrverbrauch“ veröffentlicht wurden
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2016
- 15 O 425/13 -
Kaufpreisrückerstattung aufgrund überhöhten Kraftstoffverbrauchs eines Neuwagens
Käufer kann Reproduzierbarkeit der im Prospekt angegebenen Verbrauchswerte unter Testbedingungen erwarten
Können die in einem Verkaufsprospekt angegebenen Verbrauchswerte eines Neuwagens unter Testbedingungen nicht reproduziert werden, so liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Dem Käufer steht in diesem Fall etwa ein Kaufpreisrückzahlungsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen des Benzinmehrverbrauchs zu. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Neuwagen zum Preis von fast 16.000 Euro bei einem gewerblichen Autohändler im April 2013 bemängelte die Käuferin einen überhöhten Kraftstoffverbrauch. Sie führte an, dass die im Verkaufsprospekt angegebenen Werte unzutreffend seien. Sie klagte daher nach erfolgloser Aufforderung zur Nachbesserung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Zahlung eines Schadensersatzes wegen des Benzinmehrverbrauchs.Das Landgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag und somit ein Anspruch auf Rückzahlung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Rostock, Urteil vom 19.05.2017
- 1 S 198/16 -
Auf Mietmangel beruhende Betriebskosten sind nicht umlagefähig
Keine Kostentragungspflicht für hohen Wasserverbrauch aufgrund Mietmangels
Beruhen Betriebskosten auf einen Mietmangel oder auf einen Umstand, der zur Risikosphäre des Vermieters gehört, sind diese nicht auf den Wohnungsmieter umlagefähig. Liegt ein hoher Wasserverbrauch aufgrund eines Mietmangels vor, muss der Mieter die zu hohen Wasserkosten nicht tragen. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wies die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 einen rund vierfach höheren Wasserverbrauch auf, als die Abrechnungen für die Jahre 2012 und 2014. Die Mieter der Wohnung, ein älteres Ehepaar, führten dies auf einen Mangel der Toilettenspülung oder des Boilers zurück. Sie hatten diesbezüglich die Vermieterin im Oktober 2013 bereits informiert, die sogleich... Lesen Sie mehr
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