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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „marktüblich“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2022
- 4 S 3797/21 -

Keine marktübliche Vergütung der freiwilligen Übernahme von staats- und amts­anwalt­schaftlichen Sitzungsdiensten im Referendariat

Trotz separater Entlohnung ist freiwilliger Sitzungsdienst Teil der Referendar­ausbildung

Es besteht für die freiwillige Übernahme von staats- und amts­anwalt­schaftlichen Sitzungsdiensten im Referendariat kein Anspruch auf marktübliche Entlohnung. Der freiwillige Sitzungsdienst ist trotz separater Entlohnung Teil der Referendar­ausbildung. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechts-Referendar im Jahr 2020 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf weitergehende Vergütung für die von ihm wahrgenommenen freiwilligen staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienste. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger beantragte nunmehr die Zulassung der Berufung.Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf marktübliche Vergütung der freiwilligen Sitzungsdienste zu. Bei der freiwilligen Übernahme von Sitzungsdiensten handele es sich nicht um eine Leistung, die separat auf (privat-)vertraglicher... Lesen Sie mehr

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Landgericht Bonn, Urteil vom 05.05.2006
- 37 M 2/06 -

Schlüsseldienst-Rechnung über 100 Prozent über dem Marktpreis: Schlüsseldienstmitarbeiter macht sich des Wuchers, des Betrugs und der Nötigung schuldig

Techniker nutzt Unwissen über marktübliche Preise und Notsituation seiner Kunden aus

Ein Schlüsseldienst darf die Notlage seiner Kunden nicht ausnutzen, in dem er unter Androhung des Wiederausbaus eines ausgewechselten Türschlosses die Zahlung eines zu hohen Rechnungsbetrages verlangt. Liegt der geforderte Betrag über dem Doppelten des üblichen Marktpreises und klärt der Mitarbeiter nicht richtig über kostengünstige Alternativen der Türöffnung oder Auswechseln des Türschlosses auf, so kann sich der Verantwortliche des Wuchers und Betrugs schuldig machen. Dies geschah vor dem Landgericht in Bonn.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Paar aus seinem Haus ausgeschlossen, weil ihnen die Haustür zugefallen war und der Schlüssel von innen im Schloss steckte. Der Mann schaltete telefonisch einen ortsansässigen Schlüsseldienst ein, woraufhin ihm ein Techniker geschickt wurde. Obwohl er die über 30 Jahre alte Haustür in wenigen Augenblicken mittels eines Öffnungsdrahtes hätte öffnen... Lesen Sie mehr




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