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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lipödem“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019
- S 10 SB 3104/17 -

Anerkennung der Schwer­behinderten­eigenschaft und Zuerkennung des Merkzeichens "G" bei beidseitigem Beinlymphödem

Grad der Behinderung bei Lymphödemen beträgt bei erheblicher Beeinträchtigung je nach Ausmaß 50-70

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein beidseitiges Beinlymphödem, das zu einer Einschränkung der Höchstgehleistung von nur noch 100 Metern führt, die Anerkennung der Schwer­behinderten­eigenschaft und die Zuerkennung des Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) rechtfertigen kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls begehrte die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 sowie die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs (Merkzeichen) "G". Sie leide unter einem beidseitigen Bein- und Armlymphödem sowie unter einer seelischen Störung mit chronischem Schmerzsyndrom und unter Fibromyalgie. Insgesamt habe der Beklagte bisher einen GdB von 40 anerkannt. Dies sei jedoch zu niedrig. Sie befinde sich in regelmäßiger schmerztherapeutischer und psychiatrischer Behandlung. Wegen des Lymphödems müsse sie zwei Mal pro Woche physiotherapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen. Außerdem sei... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 23.05.2019
- S 8 KR 6594/18 -

Kein Anspruch auf stationär durchgeführten Liposuktion der Beine als Naturalleistung

Behandlungsmethode entspricht nicht Anforderungen des Qualitätsgebots

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass nach dem derzeit geltenden Recht kein Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchgeführten Liposuktion der Beine als Naturalleistung besteht, da diese Behandlungsmethode nicht den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) entspricht. Etwas anderes ergibt sich derzeit auch nicht aufgrund der am 10. April 2018 in Kraft getretenen Erprobungs-Richtlinie Liposuktion.

Im zugrunde liegenden Fall wies das Sozialgericht Stuttgart zunächst die erste Klage der Klägerin auf Versorgung mit einer ambulanten Liposuktion ab. Die hiergegen eingelegte Berufung nahm die Klägerin nach einem Hinweis des Berichterstatters zurück. Zugleich stellte die Klägerin bei ihrer beklagten Krankenkasse einen Antrag auf Gewährung einer stationären Liposuktion beider Beine entsprechend... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2017
- 7 K 1940/17 -

Aufwendungen für Liposuktion können nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden

Liposuktion bei Lipödem keine anerkannte Standardtherapie

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Liposuktion steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls machte im Streitjahr 2007 Aufwendungen für eine Liposuktion an den Armen und Beinen in Höhe von 11.520 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend. Sie litt an einem Lipödem. Ihr behandelnder Arzt bescheinigte, dass die Operation aus medizinischer Sicht notwendig sei. Sie vermeide eine lebenslange Lymphdrainage und Kompression. Die Krankenkasse... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2016
- 4 K 2173/15 -

Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar

Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens abzugsfähig

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten einer Operation zur Beseitigung eines Lipödems (Fett­verteilungs­störung bzw. "Bananenrolle") auch im Jahr 2013 nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar waren.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist ledig und wohnt im Rhein-Lahn-Kreis. Mit ihrer Einkommensteuererklärung für 2013 machte sie u.a. Kosten in Höhe von 2.250 Euro für eine Fettabsaugung bei Lipödem ("Bananenrolle, Oberschenkel und Unterschenkel beiderseits") als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend, weil ihre Krankenkasse diese Kosten... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2015
- S 27 KR 371/15 -

Verspätete Entscheidung der Krankenkasse über Leistungsantrag führt zu Kosten­übernahme­pflicht

Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Leistungsantrag entscheiden

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Barmer GEK verurteilt, einer Versicherten eine ambulante Liposuktion (Fettabsaugung) an den oberen und unteren Extremitäten als Sachleistung zu erbringen, weil die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse deutlich zu spät erfolgte.

Die 29 Jahre alte aus Langenfeld stammende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Ihren im Dezember 2014 bei der Beklagten gestellten Antrag, dem eine befürwortende Stellungnahme zweier Fachärzte beigefügt war, lehnte die Beklage erst etwa fünf Wochen später ab.Das Sozialgericht Düsseldorf gab der dagegen... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 13.03.2015
- S 47 KR 541/11 -

Krankenkasse muss Kosten für medizinisch notwendige Fettabsaugung bezahlen

Neue Behandlungsmethoden im Bereich der stationären Behandlung grundsätzlich zugelassen

Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

Die 51 Jahre alte Versicherte des zugrunde liegenden Verfahrens leidet an beiden Beinen an einem Lipödem - sogenannte Reiterhose - im schwersten Stadium mit erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen der Beine. Weitere Beschwerden resultieren aus der fortgeschrittenen Arthrose in den Kniegelenken. Die konservativen Behandlungsmaßnahmen wie manuelle Lymphdrainage, Kompressionsbehandlung... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2015
- L 5 KR 228/13 -

Versicherter hat bei Lipödem keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Fettabsaugung

Gesicherte medizinische Erkenntnisse über Qualität und Wirksamkeit einer Liposuktion zur Behandlung von Lip- und Lymphödemen nicht gegeben

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, haben keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung (Liposuktion). Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Grundsatzurteil.

Für die ambulante Behandlung steht dies schon länger fest, weil es sich bei der Liposuktion um eine neue Behandlungsmethode handelt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) noch keine Empfehlung abgegeben hat. Gleiches gilt nach der Entscheidung des Landessozialgerichts auch, wenn die Liposuktion stationär im Krankenhaus durchgeführt werden soll. Auch bei stationärer Behandlung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 13.07.2010
- S 13 KR 62/10 -

Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Fettabsaugung

Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlen / Patientin bleibt auf ihren Kosten für Behandlung eines schmerzhaften Lipödems sitzen

Wenn eine Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als empfohlene neue Methode anerkannt ist, stellt sie keinen Leistungsgegenstand der Gesetzlichen Krankenversicherungen dar. Eine Kostenübernahme kann damit von der Krankenkasse verweigert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Krankenkasse zu Recht die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung verweigert hatte. Die bei der Krankenkasse Versicherte litt unter einem Lipödem der Beine und Arme sowie an Übergewicht und beantragte durch ihren Arzt die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung zur Behandlung des Lipödems unter stationären Bedingungen. In der... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.07.2011
- L 8 KR 101/10 -

Anspruch auf eine ambulante Liposuktion scheitert an fehlender positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Anspruch auf Behandlung umfasst nur Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen

Krankenkassen sind nur zu den Leistungen verpflichtet, die sie allgemein als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben. Diese richten sich danach, ob sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss positiv empfohlen worden sind. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau die Kostenübernahme für drei ambulant vorgenommene Fettabsaugungen an Beinen und Hüften von ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab. Die Versicherte hatte zuvor unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen und Befundergebnisse sowie eines Kostenvoranschlags die Übernahme einer ambulanten Liposuktionsbehandlung beantragt.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 01.03.2012
- S 10 KR 189/10 -

Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung tragen

Feststellung einer Systemstörung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme

Das Sozialgericht Chemnitz hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) im Bereich beider Oberschenkel einer Patientin übernehmen muss.

Im zugrunde liegenden Fall lehnte der Medizinische Dienst der Krankenkasse nach Begutachtung der 34-jährigen Klägerin die Kostenübernahme für eine Liposuktion ab. Zwar bestehe ein Lipödem (Reiterhosensyndrom) beidseits im Stadium I. Zu empfehlen sei eine konservative Therapie mit Kompressionsstrumpfhosen. Dagegen sei die Liposuktion ein Verfahren der kosmetischen Chirurgie, das nicht... Lesen Sie mehr