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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lichterketten“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 01.08.2014
- 26 C 43/14 -

Vermieter kann nicht Entfernung einer am Balkon angebrachten bunten Partylichterkette verlangen

Lichterkette am Balkon stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung dar

Ein Mieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters eine bunte Partylichterkette am Balkon anzubringen. Darin liegt ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietwohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Herbst 2013 brachten die Mieter einer Wohnung an ihrem zur Straße gelegenen Balkon eine bunte Partylichterkette an. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig. Ihrer Meinung nach sei dadurch der seriöse Eindruck des Hauses beeinträchtigt worden. Zudem verwies die Vermieterin auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach nur mit ihrer Zustimmung Einrichtungen am Balkon angebracht werden dürfen. Da sich die Mieter weiterhin weigerten die Lichterkette zu entfernen, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Eschweiler entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Entfernung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2010
- 65 S 390/09 -

Mietwohnung: Lichterketten an Balkon und Fenstern sind kein Kündigungsgrund

Vermieter darf Mietverhältnis wegen Weihnachtsbeleuchtung nicht fristlos kündigen

Ein Vermieter kann seinem Mieter nicht das Mietverhältnis kündigen, weil dieser Lichterketten im Außenbereich seiner Wohnung angebracht hat. Gerade in der Zeit vor und nach Weihnachten ist es verbreitete Sitte, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Dies entschied das Landgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Streitfall kündigte ein Vermieter seinem Mieter fristlos, hilfsweise fristgemäß das Mietverhältnis. Er führte eine ganze Reihe möglicher Kündigungsgründe an. Ihn störte u.a., dass der Mieter im Außenbereich seiner Wohnung zur Weihnachtszeit eine Lichterkette angebracht hatte.Das Landgericht Berlin gab jedoch dem beklagten Mieter jedoch Recht.... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Beschluss vom 11.02.2008
- 29 T 205/06 -

Wohneigentumsrecht: Bauliche Veränderung durch Lichterkette an Balkonbrüstung

Lichterketten am Balkon müssen genehmigt werden

Wohnungseigentümer dürfen nicht immer alleine entscheiden, wie es auf ihrem Balkon leuchten soll. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln. Es hat entschieden, dass die übrigen Wohnungseigentümer eine Lichterkette am Balkon nicht hinnehmen müssen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer an seiner Balkonbrüstung eine weithin sichtbare, hellweiß-bläulich leuchtende LED-Lichterkette angebracht. Dies missfiel den anderen Eigentümern und sie beschlossen auf der Eigentümerversammlung, dass die Lichterkette außer Betrieb gesetzt werden müsse.Der Lichterfreund klagte gegen diesen Beschluss der Eigentümerversammlung und verlor.... Lesen Sie mehr




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