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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lesung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.02.2015
- XI R 35/12 -

BFH: Autorenlesung als umsatz­steuer­begünstigte theaterähnliche Vorführung

Keine ermäßigte Umsatzsteuer bei reinem Vorlesen

Zwar unterfällt eine Veranstaltung, bei der ein Autor vor Publikum aus seinem Buch vorliest, nicht der ermäßigten Umsatzsteuer gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 a) des Umsatz­steuer­gesetzes (UStG). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Autorenlesung als künstlerischer Vortrag ausgestaltet ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schriftstellerin führte im Jahr 2008 Lesungen aus ihrem zuvor erschienen Buch durch. Bei den Lesungen veränderte sie häufig ihre Stimme zum Ausdruck besonderer Situationen oder zur Darstellung handelnder Personen und unterstrich dies mit Mimik, Körperhaltung und Bewegung. Sie unterbrach das Lesen immer wieder für Erläuterungen, die mehr oder weniger Bezug zum Buch hatten. Dabei geriet die Lesung stellenweise in den Hintergrund. Aufgrund von Zwischenbemerkungen und Erzählen von Geschichten außerhalb des Buches erreichte die Veranstaltung teilweise kabarettistische Züge. Die Schriftstellerin unterwarf... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Rüdesheim, Urteil vom 09.01.2001
- 3 C 233/04 -

Zusicherung einer Autorenlesung: Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgelds bei fehlender Lesung durch den Autor höchstpersönlich

Fehlen einer zugesicherten, wertbeeinflussenden Eigenschaft

Wird eine Lesung durch den Autor zugesichert und findet die Lesung tatsächlich von jemand anderen statt, so besteht ein Anspruch der Rückerstattung des Eintrittsgelds. Denn es fehlt an einer zugesicherten und wertbeeinflussenden Eigenschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Rüdesheim hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mann sechs Eintrittskarten für die Lesung eines autobiografischen Werks durch den Autor kaufte, musste dieser wegen Krankheit absagen. Statt des Autors erfolgte die Lesung durch einen seiner Mitarbeiter. Der Mann klagte daraufhin gegen die Veranstalterin auf Rückzahlung des Eintrittsgelds.... Lesen Sie mehr



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