wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Leitungswasser“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021
- 8 U 3471/20 -

Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungs­wasser­schaden dar

Keine Schadens­regulierungs­pflicht für Wohn­gebäude­versicherung

Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungs­wasser­schaden in der Wohn­gebäude­versicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks beanspruchten erstmals im Jahr 2016 ihre Wohngebäudeversicherung wegen eines Wasserschadens im Kellerbereich. Hintergrund dessen war, dass das Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes gebrochen und verstopft war. Dadurch kam es zu einem Rückstau von Abwasser, der auch die an die Abwasserleitung des Gebäudes angeschlossene Drainageleitung betraf. Das aus der Drainage ausgetretene Wasser führte zum Wasserschaden. Die Grundstückseigentümer gingen von einem Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Da das Versicherungsunternehmen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.11.2016
- 20 U 148/16 -

Kein Versicherungsschutz durch Wohn­gebäude­versicherung bei Wasserschaden aufgrund Überlastung eines regen­wasser­ableitenden Drainagerohrs

Kein Vorliegen eines versicherten Leitungs­wasser­schadens nach VGB 2014

Kommt es im Keller eines Wohnhauses zu einem Wasserschaden, weil ein zur Ableitung von Regenwasser dienendes Drainagerohr überlastet ist, so liegt kein versicherter Leitungs­wasser­schaden im Sinne der VGB 2014 vor. Versicherungsschutz durch die Wohn­gebäude­versicherung besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall drang bei Niederschlag Wasser in den Keller eines Wohnhauses ein. Grund dafür war nach Angabe der Hauseigentümerin, dass ein Drainagerohr, welches Regenwasser aus einem Fallrohr auf ihr Grundstück ableiten sollte, wegen der Verschlammung eines anderen Drainagerohr überlastet gewesen und deshalb übergelaufen sei. Wegen der entstanden Schäden beanspruchte... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016
- 9 O 205/15 -

Kein versicherter Leitungs­wasser­schaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen

Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar

Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Ver­sicherungs­bedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohn­gebäude­versicherung versicherter Leitungs­wasser­schaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wurde ein massiver Wasserschaden in einer Wohnung festgestellt. Ursache dessen war, dass die Silikonverfugungen im Bereich der Dusche der darüber liegenden Wohnung fehlten bzw. undicht waren. Dadurch konnte Wasser ungehindert in die Zwischenräume der Holzdecke gelangen, wo sich das Wasser anstaute und schließlich in die darunter... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.02.2015
- 16 U 99/14 -

Einstandspflicht der Wohn­gebäude­versicherung für alle innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werdenden Leitungs­wasser­schäden

Für Versicherungsnehmer nicht erkennbare Ursächlichkeit der Wasserschäden vor Vertragsbeginn unerheblich

Eine Wohn­gebäude­versicherung ist für die Leitungs­wasser­schäden einstandspflichtig, die innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden, auch wenn die Ursachen für die Schäden für den Versicherungsnehmer nicht erkennbar schon vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses seine Wohngebäudeversicherung, weil im August 2013 ein zu einem Heizkessel führendes Wasserrohr platzte und dadurch Leitungswasser in die darunter liegenden Räume gelangte. Ursächlich für den Schadensfall war, dass aus einer korrodierten und geplatzten Vorlaufleitung der Heiztherme Wasser ausgetreten... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 30.04.2009
- 26 O 19450/08 -

Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungs­wasser­schaden dar

Gebäudeversicherung zur Leistungs­verweigerung berechtigt

Tritt aufgrund einer Undichtigkeit der Duschwanne Duschwasser in das Mauerwerk ein und verursacht dort einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn das Wasser ist nicht bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren der Dusche ausgetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Hauseigentümer seine Gebäudeversicherung, da Duschwasser nach dem Duschen durch Haarrisse in der Duschwanne in die Wände und den Boden eingedrungen war und dort einen Wasserschaden verursachte. Die Versicherung hielt den Schaden für nicht versichert und weigerte sich daher eine Schadensregulierung vorzunehmen. Der Hauseigentümer erhob daraufhin Klage.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.07.2013
- 109 C 19/13 -

Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Wasserschaden aufgrund durch undichte Fuge ins Mauerwerk eingedrungenes Duschwasser

Kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser

Gerät aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen Wandfliesen und Duschtasse Wasser in das Mauerwerk und verursacht einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser und somit kein versicherter Leitungs­wasserschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 kam es in einer Eigentumswohnung zu einem Wasserschaden, da aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen den Wandfliesen und der Duschtasse in der Dusche benutztes Wasser in das Mauerwerk eindrang. Die Hausverwaltung beanspruchte aufgrund dessen die Gebäudeversicherung. Diese weigerte sich jedoch den Schaden zu regulieren,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2009
- 7 U 196/07 -

Versicherter Leitungs­wasser­schaden bei aus Duschkabine ausgetretenen Duschwassers

Versicherung zur Schadensregulierung verpflichtet

Tritt Duschwasser bestimmungswidrig aus der Duschkabine aus und führt dies zu einem Schaden, so liegt ein versicherter Leitungs­wasser­schaden vor. Die Versicherung ist in diesem Fall zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Hauseigentümer seine Versicherung wegen eines Wasserschadens. Dazu soll es nach seinen Angaben gekommen sein, weil aufgrund einer Undichtigkeit in der Duschkabine Duschwasser hinter die Fliesen gelaufen sei. Die Versicherung hielt die Angaben des Hauseigentümers für reine Spekulation und verweigerte daher eine Schadensregulierung. Der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2001
- 42 C 9839/01 -

Wohn­gebäude­versicherung muss für Schäden durch undichte Silikonfuge in Wand und Decke eingetretenes Duschwasser aufkommen

Bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser im Sinne der Versicherungs­bedingungen

Tritt Duschwasser aufgrund einer undichten Silikonfuge in die dahinterliegende Wand und Decke und verursacht dadurch einen Schaden, so muss dafür die Wohn­gebäude­versicherung aufkommen. Denn in diesem Fall liegt ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus einer sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtung vor. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist durch eine undichte Silikonfuge Duschwasser in die dahinterliegende Wand und Decke zwischen dem 1. Obergeschoss und dem Dachgeschoss gelaufen und hat dort einen Schaden verursacht. Die Hauseigentümerin beanspruchte aufgrund dessen ihre Wohngebäudeversicherung, die jedoch eine Schadensregulierung ablehnte. Ihrer Meinung nach habe kein versicherter... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015
- 16 U 15/15 -

Anspruch auf Versicherungsschutz durch Wohn­gebäude­versicherung bei Wasserschaden aufgrund ausgetretenen Duschwassers

Vorliegen eines Leitungs­wasser­schadens im Sinne der Nr. 6.1.2 WGB F 01/08

Gelangt Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke durch die Wand, so liegt ein bestimmungswidriger Wasseraustritt vor und somit ein Leitungs­wasser­schaden im Sinne von Nr. 6.1.2 WGB F 01/08 vor. Es besteht insofern Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Wohn­gebäude­versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich von Renovierungsarbeiten des im Erdgeschoss gelegenen Bades eines Wohnhauses im Oktober 2012 bemerkte der Hauseigentümer beim Abschlagen der nahezu wandhohen Fliesen Nässeerscheinungen in der Badewannenecke. Die Reparaturkosten wurden durch einen Gutachter auf ca. 6.500 EUR netto beziffert. Der Hauseigentümer beanspruchte aufgrund... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.02.1980
- 211 (154) C 3195/79 -

10 % Mietminderung bei rostigem Leitungswasser

Mietmangel

Rostiges Wasser stellt einen Mietmangel dar. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil rostiges Wasser aus der Hauswasserleitung kam.Das Amtsgericht Köln urteilte, dass rostiges Leitungswasser einen Mietmangel darstellt. Dieser Mietmangel würde eine Mietminderung in Höhe von 10 % rechtfertigen.Rostiges Wasser stellt einen Mietmangel dar. Dies entschied das Amtsgericht Köln. Lesen Sie mehr